# taz.de -- Polizei kommt nachts vorbei: Die Grenzen der Polizei
       
       > Die Polizei dringt nachts in eine Schutzeinrichtung für junge Flüchtlinge
       > ein, um eine Adresse zu überprüfen. Rechtswidrig, sagt der Flüchtlingsrat
       
 (IMG) Bild: Blaulicht in Berlin
       
       Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Vorgehen – das ist der Vorwurf an
       drei Polizist*innen, die Anfang Mai die Adresse eines Jugendlichen aus
       Afghanistan überprüft haben. Dazu hatten sie sich nachts um vier Uhr
       Zutritt zu seinem Zimmer in einer Jugendhilfe-WG verschafft. Demnach haben
       die drei Beamt*innen in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai am Fenster der
       Erdgeschosswohnung in Lichtenberg geklopft, nachdem sie dort Licht gesehen
       hatten.
       
       In der Wohnung leben drei Jugendliche im betreuten Jugendwohnen. Der
       betroffene 18-Jährige öffnete daraufhin die Wohnungstür. „Als ich die
       Polizei gesehen habe, habe ich Angst bekommen“, sagt er. „Sie sind einfach
       in die Wohnung und in mein Zimmer reingegangen.“
       
       Die Beamt*innen hätten ihn dort nach seinem Namen und Papieren gefragt. Der
       Jugendliche gibt an, dass er ihnen seine Duldung gezeigt habe. Er habe
       erklärt, dass er – bevor er in Deutschland Asyl beantragt habe – eine Zeit
       lang in Norwegen gelebt hatte. Daraufhin hätten die Polizist*innen ihm
       gesagt, dass er nach Norwegen zurück müsse und sich am nächsten Tag bei der
       Ausländerbehörde melden solle. Er müsse Deutschland verlassen, sonst würde
       man ihn abholen und abschieben.
       
       Die Polizist*innen hätten schließlich noch seinen Kleiderschrank geöffnet
       und den Inhalt angesehen. Zudem hätten sie auf dem Weg nach draußen in das
       Zimmer eines Mitbewohners geschaut. Beim dritten Zimmer hätten sie es
       versucht, es aber unterlassen, da die Tür abgeschlossen gewesen sei.
       
       ## Polizei bestätigt den Einsatz
       
       Die Polizei bestätigt diesen Einsatz im Wesentlichen. Die Polizist*innen
       hätten in Amtshilfe für die Ausländerbehörde gehandelt, um die Adresse des
       Bewohners zu überprüfen. Tatsächlich war einmalig ein Brief von der
       Ausländerbehörde nicht beim Jugendlichen angekommen. Dass sie diese
       Adressprüfung nachts durchführten, begründet die Polizei wie folgt: Sie
       hätten die Anschrift im Vorfeld mehrfach angefahren, aber niemanden
       angetroffen. Für die Polizei sei auch nicht ersichtlich gewesen, dass es
       sich um eine Schutzeinrichtung handelt. Sie hätten erst im Gesprächsverlauf
       gemerkt, dass der Jugendliche verlangsamt reagierte.
       
       Der Jugendliche ist seit längerer Zeit in psychologischer Behandlung und
       nimmt starke Medikamente, um schlafen zu können. Er befindet sich noch im
       Asylverfahren. Daher droht ihm aktuell keine Abschiebung – abgesehen davon,
       dass Berlin abgelehnte Asylbewerber*innen aus Afghanistan derzeit
       eigentlich generell nicht abschiebt. Nach dem Einsatz klagte der 18-Jährige
       über Schlafbeschwerden, sein psychischer Zustand habe sich verschlechtert.
       
       „Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig und im Übrigen
       unverhältnismäßig“, sagt Jenny Fleischer, Rechtsanwältin des Jugendlichen.
       „Ein Brief, der nicht zugestellt werden konnte, rechtfertigt keine
       nächtliche Durchsuchung in der privaten Wohnung.“
       
       Sie erwägt, die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme gerichtlich
       feststellen zu lassen. „Es gibt mildere Mittel um eine Adresse zu
       überprüfen. Selbst nachdem die Polizei den Jugendlichen unter seiner
       Meldeanschrift angetroffen hatte, haben sie noch seinen Schrank und ein
       anderes Zimmer durchsucht“, sagt sie.
       
       ## Flüchtlingsrat: „Rechtswidrige Bedrohung“
       
       Auch der Flüchtlingsrat kritisiert den Polizeieinsatz. „Dass die Polizei
       mitten in der Nacht in eine Jugendhilfeeinrichtung eindringt, um einen dort
       wohnenden schwer traumatisierten Jugendlichen zu Fluchtereignissen zu
       befragen, ist ein ungeheuerlicher Skandal“, sagt Nora Brezger vom
       Flüchtlingsrat Berlin. „Dies liegt nicht im Verantwortungs- und
       Kompetenzbereich der Polizei. Ihm dann auch noch entgegen der Rechtslage zu
       erzählen, er würde abgeschoben, kann nur als rechtswidrige Bedrohung und
       Nötigung verstanden werden.“
       
       Jugendhilfeeinrichtungen seien Schutzräume, in die die Polizei nicht
       eindringen dürfe. Die Meldeadresse mitten in der Nacht zu überprüfen sei
       rechtlich nicht zulässig. Der Flüchtlingsrat fordert nun Innensenator
       Andreas Geisel (SPD) auf, den Fall aufzuklären und dienstrechtliche
       Konsequenzen für die beteiligten Polizisten zu veranlassen. Er solle
       außerdem die Polizei anweisen, den besonderen Schutzzweck von
       Jugendhilfeeinrichtungen zu respektieren.
       
       Laut Träger steht der Name der Jugendhilfeorganisation deutlich an
       Klingelschild und Briefkasten. Der Ausländerbehörde sei bekannt, dass der
       Jugendliche in der Jugendhilfe-WG lebe. Dass die Polizei dies nicht gewusst
       haben soll, sei nicht plausibel. Es habe in Wohngruppen des Trägers
       ähnliche Vorfälle gegeben, darüber hinaus beklagt der Träger gehäufte
       Personenüberprüfungen der bei ihnen untergebrachten Jugendlichen im
       öffentlichen Raum. Auch der Träger kündigte an, rechtliche Schritte zu
       prüfen.
       
       Ein Sprecher der Innenverwaltung wies die Vorwürfe, dass die Polizei
       rechtswidrig und unverhältnismäßig vorgegangen sei, zurück. „Maßnahmen um
       festzustellen, ob sich jemand tatsächlich unter einer Meldeanschrift
       aufhält, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass dies nicht der Fall ist, sind
       auch in Jugendhilfeeinrichtungen legitim und angezeigt“, sagte er.
       
       27 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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