# taz.de -- Berufsverbot für rechten Polizisten: Beamtenstatus zurecht entzogen
       
       > Das Verfassungsgericht weist die Beschwerde eines Ex-Polizisten ab, der
       > bei Pro NRW aktiv war. Auch für AfD-Funktionäre könnte das relevant
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Nichts für Beamte: Kundgebung von Pro NRW in Bonn 2013
       
       Karlsruhe taz | Wer sich für die rechtsextremistische Regionalpartei
       [1][Pro NRW] engagiert, kann seinen Beamtenstatus verlieren. Das
       Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Klage des ehemaligen Kommissars
       Wolfgang Palm abgelehnt.
       
       Wolfgang Palm war seit den 1970er-Jahren Polizist, zuletzt
       Polizeihauptkommissar. Ab 2010 war er Aachener Kreisvorsitzender von
       Pro-NRW, ein Jahr später sogar stellvertretender Landesvorsitzender. Bei
       der NRW-Landtagswahl 2012 trat er auf Platz 2 der Landesliste für Pro-NRW
       an.Diese drei Aktivitäten für Pro NRW führten dazu, dass Palm im selben
       Jahr vom Dienst suspendiert wurde.
       
       2014 verfügte das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine endgültige Entfernung
       aus dem Beamtenstatus. Dagegen klagte er erfolglos beim OVG Münster, beim
       Bundesverwaltungsgericht und – wie am Mittwoch bekannt wurde – jetzt auch
       beim Bundesverfassungsgericht.
       
       Mit der herausgehobene Tätigkeit für Pro NRW habe Palm seine „politische
       Treuepflicht“ verletzt, so die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte.
       Pro NRW verfolge Ziele, die mit dem Grundrecht auf Achtung der
       Menschenwürde unvereinbar seien. So würden einzelne Bevölkerungsgruppen
       „aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise ihres religiösen Bekenntnisses
       pauschal herabgewürdigt und ausgegrenzt“.
       
       Das Programm der Partei sei dazu angetan, Angst- und Neidgefühle zu
       schüren, Muslime und Menschen türkischer oder arabischer Herkunft würden
       zum bloßen Objekt negativer Emotionen gemacht. Die Gerichte folgten damit
       weitgehend der Argumentation des Verfassungsschutzes, der Pro NRW seit 2011
       als verfassungsfeindliche Partei einstuft.
       
       Auf seiner Webseite berief sich Palm dagegen auf die Meinungsfreiheit.
       Sachlich vorgetragene Kritik etwa zur „unkontrollierten Zuwanderung in die
       Sozialsysteme“ oder zu „überproportionalen Kriminalitätsauffälligkeiten bei
       jugendlichen Intensivtätern mit Migrationshintergrund“ müsse auch für
       Beamte möglich sein. Er habe nie einzelne Moslems angegriffen und sich nur
       mit dem Islam auseinandergesetzt.
       
       Palm ging noch kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
       davon aus, diese werde „zukunftsweisend“ sein und „Rechtsgeschichte
       schreiben“. Das kam nun aber anders, als er dachte.
       
       Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte Palms Klage
       jetzt in Bausch und Bogen ab. Sie habe sich nicht ausreichend
       verfassungsrechtlich mit den bisherigen Gerichtsurteilen
       auseinandergesetzt. Der Karlsruher Beschluss hat allerdings nur zwei Seiten
       und verzichtet auf jegliche inhaltliche Argumentation.
       
       ## Palm ist inzwischen aus Pro NRW ausgetreten
       
       Palm ist 2015 im Zuge parteiinterner Auseinandersetzungen bei Pro NRW
       ausgetreten. In Aachen sitzt er noch im Stadtrat. Gemeinsam mit einem
       AfD-Politiker bildet er dort die Gruppe „Allianz für Aachen.“
       
       Palms Berufsverbot und dessen gerichtliche Bestätigung zeigt: Sobald auch
       die AfD vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird,
       werden [2][Funktionäre mit AfD-Parteibuch] in großer Zahl ihren
       Beamtenstatus und damit auch ihre Arbeit und ihre Pensionsansprüche
       verlieren.
       
       10 Apr 2019
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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