# taz.de -- Kommentar Vorgehen gegen AfD-Beamte: Gesinnung ist nicht kontrollierbar
       
       > Es bringt nichts, Beamte mit AfD-Mitgliedschaft unter Generalverdacht zu
       > stellen. Mit einem „Berufsverbot“ täte man den Rechten einen Gefallen.
       
 (IMG) Bild: Man muss sie daran messen, wie sie handeln: Auch im Polizeidienst könnten Beamte mit AfD-Parteibuch sein
       
       Auch wenn es verlockend einfach erscheint: Dienstrechtliche Konsequenzen
       für alle Beamten mit AfD-Mitgliedschaft sind nicht das Mittel der Wahl im
       notwendigen Kampf gegen rechte Umtriebe. Dass das Innenministerium nun
       [1][von einer entsprechenden Überlegung Abstand nimmt], ist deshalb
       richtig.
       
       Zum einen muss man sich fragen: Was, wenn es andersherum wäre?
       Beziehungsweise war es das ja schon: Das, was in den Jahren nach 1972
       praktiziert wurde, ist für Linke noch heute traumatisch, nicht zuletzt,
       weil die Rehabilitierung der vom Radikalenerlass Betroffenen erst vor
       wenigen Jahren begonnen wurde. Demokrat*innen, die sich zu Recht darüber
       empören, genau wie über Erdoğans „Säuberungen“ des türkischen
       Staatsapparats, können nicht ernsthaft Berufsverbote für AfDler fordern.
       Zumal es immer noch um die Mitgliedschaft in einer Partei geht, die – Stand
       jetzt – weder verboten ist noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird,
       sondern im Bundestag sitzt.
       
       So wütend Letzteres macht: Pauschale Gesinnungskontrolle ist moralisch kaum
       zu rechtfertigen. Der Idee von Berufsverboten liegt zudem der Irrtum
       zugrunde, dass sich Gesinnung überhaupt kontrollieren ließe. Sympathie für
       die AfD und deren rassistische und demokratiefeindliche Programmatik äußert
       sich ja auch längst nicht nur durch ein Parteibuch.
       
       Natürlich würden auch bei einem neuen, auf die AfD zugeschnittenen
       Radikalenerlass weiterhin Leute in Behörden, Gerichten und Schulen sitzen,
       die rechtes Gedankengut teilen (während die anderen, die mit Parteibuch,
       eine nie da gewesene Klagewelle losträten und in den Verhandlungspausen
       fleißig am Opfermythos häkelten oder sich gar noch stärker
       radikalisierten). Das lässt sich nicht verhindern. Dass diese Leute ihr Amt
       durch politische Einflussnahme missbrauchen, dagegen schon.
       
       Umso dringender muss das Innenministerium seine Ankündigung einlösen, mehr
       Augenmerk auf das „konkrete Verhalten“ der Beamten zu legen. Da gibt es ja
       durchaus einiges nachzuholen: Ein Thüringer Staatsanwalt, der kein
       AfD-Mitglied ist, etwa konnte jahrelang von rechter Gesinnung offenbar
       deutlich eingefärbte Arbeit betreiben. Erst als kürzlich herauskam, dass er
       seit 16 Monaten überaus fantasievoll versucht hatte, das „Zentrum für
       Politische Schönheit“ wegen dessen Anti-Höcke-Aktion zu kriminalisieren,
       [2][wurde er teilweise von seinen Aufgaben entbunden] (und die Ermittlungen
       eingestellt).
       
       „Berufsverbot“ ist übrigens ein gern genutztes Wort im AfD-Vokabular.
       Politisch unliebsame Entscheidungsträger*innen kaltzustellen ist der
       Rechten größter Traum. Er sollte es auch bleiben.
       
       10 Apr 2019
       
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