# taz.de -- Prozess gegen 85-jährige Ladendiebin: In den Knast wegen 17,63 Euro
       
       > Ingrid Millgramm stiehlt, weil sie zu wenig Geld zum Leben hat – und wird
       > mehrfach erwischt. Nun muss die Rentnerin für vier Monate ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Wurde wieder beim Klauen erwischt: die 85-jährige Ingrid Millgramm
       
       Memmingen taz | Es ist kurz vor zehn Uhr am Morgen, als Ingrid Millgramm am
       Dienstag in den Saal 132 des Landgerichts Memmingen kommt. Es geht um –
       Ladendiebstahl. Wie wohl an Dutzenden anderen Gerichten an diesem Montag in
       Deutschland. Wimperntusche, Puder, eine Gesichtscreme, Haarklammern und ein
       Päckchen Sahnesteif soll die Frau am 19. April vergangenen Jahres in einem
       Verbrauchermarkt in Bad Wörishofen gestohlen haben. Waren im Wert von
       insgesamt 17,63 Euro.
       
       Fließbandarbeit für einen Richter, möchte man meinen. Und doch ist dieser
       Fall einer, der besondere Fragen aufwirft: Welche Funktion kann Strafe noch
       haben? Fehlen unserem Rechtssystem Sanktionsmaßnahmen jenseits von Geld-
       und Freiheitsstrafen? Oder wie Frau Millgramm es formuliert: Wie geht
       unsere Gesellschaft mit ihren alten Menschen um?
       
       Denn Ingrid Millgramm ist 85 Jahre alt. „Oma Ingrid“ hat sie die
       Boulevardpresse getauft. Die Frau, die, wie es hieß, „aus Hunger“ stahl.
       Und „Oma Ingrid“ soll nun schon zum zweiten Mal ins Gefängnis kommen,
       zumindest hatte das Amtsgericht Memmingen im August 2018 so entschieden.
       Inzwischen sitzt Millgramm im Rollstuhl, sie wird von einer Begleiterin an
       ihren Platz geschoben.
       
       „Hoffentlich kommt sie nicht davon“, schimpft eine ältere Dame im
       Zuschauerraum. „Das ist unverschämt. Die wird sogar mit dem Taxi
       hergefahren.“ Und beschwert habe sie sich, dass sie bei ihrem ersten
       Gefängnis in einer Doppelzelle gesessen habe. „Ja, was erwartet die denn?
       Ein Hotel?“
       
       ## Immer nur gut gekleidet
       
       Ein Mann klagt, wie viel ein solches Verfahren den Staat koste. Und eine
       junge Frau meint: „Die sieht auch aus wie eine Miss Wörishofen.“ In der Tat
       war es einer der Vorwürfe, der Millgramm immer wieder gemacht wurde: Man
       sah sie immer nur gut gekleidet und geschminkt. Und sie hat auch schon in
       der Vergangenheit nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetika gestohlen.
       Passt das zu einer, die nur aus Hunger stiehlt?
       
       Überhaupt ist es dieser Kontrast, der den Fall so schillernd macht: Auf der
       einen Seite die alte Dame, die nach eigener Aussage zum Teil nur noch von
       Knäckebrot und Wasser lebte, auf der anderen Seite eine
       70-Quadratmeter-Wohnung mit edlen Möbeln, das stets elegante Outfit, die
       Weigerung, zur Tafel zu gehen, weil sie „keine angefaulten, angeschimmelten
       Sachen essen“ will.
       
       Nein, Ingrid Millgramm passt nicht ins Klischee der in Armut lebenden
       Rentner, auch wenn sie zu den rund 13,7 Millionen Menschen in Deutschland
       gehört, die aktuell unterhalb der sogenannten Einkommensarmutsgrenze leben.
       
       Aber kann man von einer 85 Jahre alten Dame verlangen, sich von ihren
       Möbeln, dem Letzten, was sie hat, zu trennen, um sich von dem Erlös ihren
       Unterhalt zu finanzieren? Nimmt man einer Frau, die ihr Leben lang nicht
       ungeschminkt aus dem Haus gegangen ist, mit Eyeliner und Mascara auch ihre
       Würde?
       
       Aber noch einmal von Anfang an: Dass Ingrid Millgramm immer wieder
       gestohlen hat, ist unstrittig. Zwischen 2013 und 2016 steht sie immer
       wieder mit weichen Knien an der Kasse, weil sie genau weiß, dass sich unten
       in ihrem Korb noch etwas verbirgt, was sie nicht aufs Band gelegt hatte,
       mal ist es ein Pfund Hackfleisch, mal Wimperntusche. Manchmal merkt niemand
       etwas, doch mehrmals wird sie entdeckt.
       
       ## Erst Geld-, dann Bewährungsstrafe
       
       Erst ist es eine Geldstrafe, 1.800 Euro, zu der die Rentnerin aus Bad
       Wörishofen, einem 16.000-Einwohner-Städtchen im Unterallgäu, verurteilt
       wird. Es folgen zwei Bewährungsstrafen zu jeweils drei Monaten, im Jahr
       2016 schließlich sind es fünf Monate. Ohne Bewährung. Im Berufungsverfahren
       wird das Strafmaß auf drei Monate herabgesetzt. Ingrid Millgramm ist die
       älteste Strafgefangene in Bayern.
       
       Nun spielt die Ü-80-Generation in der Kriminalitätsstatistik eine recht
       untergeordnete Rolle; dass dem Fall Millgramm eine besondere
       Aufmerksamkeit zukommen würde, ist somit unausweichlich. Zumal sie ja „aus
       Hunger“ stiehlt.
       
       Die Vorstellung von einer 84-Jährigen in einer Zelle der
       Justizvollzugsanstalt befeuert das Ganze nur noch: Hat hier einmal wieder
       das Recht nichts mit der Gerechtigkeit zu tun? Fehlt unserer Justiz jedes
       Gespür für Verhältnismäßigkeit? Oder ist Ingrid Millgramm trotz ihres hohen
       Alters eben doch eine gewöhnliche Kriminelle, die sich nie bessern wird,
       wenn sie nicht die Härte des Gesetzes spürt?
       
       Fest steht: Viel bleibt Ingrid Millgramm nach Abzug der monatlichen
       Fixkosten nicht zum Leben. Je nach Bericht sind es mal um die 100 Euro, mal
       deutlich weniger. Ingrid Millgramm ist eine tragische Figur, keine Frage.
       Ihr erster Mann, so berichtet sie dem [1][Spiegel], hinterließ ihr einen
       Schuldenberg. Aber in die Rentenkasse hat er nicht für sie eingezahlt.
       
       Mit ihrem zweiten Mann kam sie aus dem Rheinland ins Allgäu, betrieb mit
       ihm einen Großhandel für Reformhäuser. Die 90er waren goldene Jahre für die
       beiden. Doch dann starb er. Krebs.
       
       Dem persönlichen Verlust folgte der finanzielle. Die Aktienfonds, die der
       Alterssicherung dienen sollten, waren plötzlich nichts mehr wert. Ingrid
       Millgramm stand ohne alles da. So kommt es, dass die gelernte Schneiderin
       40 Jahre lang gearbeitet hat und schließlich doch nicht wusste, wovon sie
       leben soll.
       
       Bis zum Sommer vergangenen Jahres ist Ingrid Millgramm sehr
       auskunftsfreudig. Der Spiegel widmet der Dame einen langen Artikel. Fast
       sieben Seiten. Auch der Augsburger Allgemeinen und dem Münchner Merkur
       erzählt sie bereitwillig ihre Lebensgeschichte. Sie stellt sich vor die
       Kameras von Sat.1, Bayerischem Rundfunk, ZDF und Spiegel-TV, lässt sich
       filmen, wie sie die letzten beiden Scheiben Knäckebrot aus der Packung
       nimmt, wie sie den Koffer fürs Gefängnis packt, wie sie am Tag vor dem
       Haftantritt zum letzten Mal ihre Blumen gießt.
       
       Als Ingrid Millgramm Ende 2017 ihre Haftstrafe antreten muss, stehen
       Unterstützer vor dem Gefängnis in Memmingen, einer ist extra aus der Pfalz
       angereist, er fächert vor der Fernsehkamera Geldscheine auf, es sind über
       2.000 Euro. Damit will er Ingrid Millgramm helfen, doch die Haft lässt sich
       damit auch nicht mehr verhindern.
       
       55 Tage sitzt die Diebin schließlich in einer Doppelzelle. „Die Verurteilte
       muss nun spüren, dass sie sich an die Gesetze zu halten hat“, sagt der
       Staatsanwalt damals. Kurz vor Weihnachten darf Ingrid Millgramm nach Hause.
       Der letzte Monat wird zur Bewährung ausgesetzt.
       
       Millgramm sagt: „Ich werde nie wieder etwas stehlen. Die Zeit im Gefängnis
       war das Schlimmste, was mir je passiert ist.“ Die resozialisierende Wirkung
       der Haft nennt man das in der Justiz. Auch nach der Haft bekommt sie noch
       Spenden, die allerdings bald weniger werden. Immerhin: Eine Gönnerin
       verspricht, ihr bis ans Lebensende monatlich 100 Euro zu überweisen. Sie
       kommt über die Runden.
       
       Und doch: Vier Monate später steht schon wieder ein Ladendetektiv vor ihr,
       als sie ein Geschäft verlassen will.
       
       Im August 2018 steht Ingrid Millgramm also wieder vor Gericht. Der
       Sachverhalt scheint klar. Eine Erkrankung, die ihr Verhalten erklären
       würde, vermag ein Gutachter nicht festzustellen. Millgramm ist keine
       Kleptomanin. Vier Monate Gefängnis verfügt das Gericht, die Staatsanwältin
       hatte zehn Monate gefordert – die offenen Bewährungsstrafen von insgesamt
       sieben Monaten noch gar nicht mit eingerechnet. Das Gericht attestiert ihr
       eine schlechte Sozialprognose, sprich: Es geht davon aus, dass die
       Rentnerin erneut straffällig wird.
       
       Aber vier Monate? Ingrid Millgramm ist entsetzt. Viel zu viel, findet sie.
       Viel zu wenig, findet die Staatsanwaltschaft. Beide gehen in Berufung.
       
       Nun sitzt sie also vor dem Vorsitzenden Richter Jürgen Hasler, der einen
       ratlosen Eindruck macht. Von einem Teilgeständnis im ersten Verfahren hat
       sich Millgramm inzwischen distanziert, ihre damaligen Anwälte hätten sie
       dazu bedrängt.
       
       In der Tat gibt es viele Ungereimtheiten in der erneuten Beweisaufnahme:
       Zeugen widersprechen sich, eine vorhandene Videoüberwachung wurde nicht
       ausgewertet, ein Kassenzettel ist verschwunden. Es ergibt sich kein
       schlüssiges Bild. Vor allem aber bleibt die Frage: Warum? Zum Tatzeitpunkt
       hatte Ingrid Millgramm ausreichende finanzielle Mittel. Auch ihre
       Bewährungshelferin hat im Zeugenstand keine Erklärung für einen Diebstahl.
       Die Waren hätte sie doch zum Teil gar nicht brauchen können. „Sahnesteif?
       In dieser Generation? Ein No-go!“
       
       ## Gesundheitlich schwer angeschlagen
       
       Nach einem Sturz Ende letzten Jahres hat sich Ingrid Millgramms
       gesundheitlicher Zustand stark verschlechtert. Sechsmal hat sie sich die
       Schulter gebrochen, den linken Arm kann sie kaum noch heben. Mit dem
       Rollator kann sie nur kurze Strecken zurücklegen. „Ich möchte am liebsten
       morgen sterben“, sagt sie. Ihre Wohnung musste Millgramm inzwischen auch
       aufgeben. Sie lebt jetzt in einem Seniorenheim.
       
       Dennoch fordert der Staatsanwalt eine sechs Monate lange Haftstrafe. Ohne
       Bewährung. Stehlen kann man auch, wenn man im Rollstuhl sitzt, sagt er. Der
       Verteidiger verlangt Freispruch. Das Gericht schließlich verwirft beide
       Berufungen. An der Schuld der Angeklagten bestehe kein Zweifel. Es bleibt
       also beim erstinstanzlichen Urteil: vier Monate ohne Bewährung. Doch auf
       die grundsätzlichen Fragen hat auch Richter Hasler keine Antwort.
       
       9 Apr 2019
       
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 (DIR) Dominik Baur
       
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