# taz.de -- Eine Teewurst als Kündigungsgrund: Der verhängnisvolle Snack
       
       > Einer Sozialmitarbeiterin wurde wegen des verbotenen Verzehrs einer
       > Teewurst gekündigt. Nach Medienschelte zieht ihr Arbeitgeber dies zurück.
       
 (IMG) Bild: Den Belag für das Brötchen soll die Pflegerin aus den Kühlschrank genommen haben.
       
       BERLIN taz | Erst Pfandbons, dann Frikadellen, jetzt wärs beinahe die
       Teewurst gewesen: Eine neue sogenannte Bagatellkündigung machte
       Schlagzeilen, diesmal aus Hannover. Eine 41-jährige, körperlich behinderte
       Pflegerin in einer Einrichtung der Caritas Seniorendienste gGmbH war
       fristlos entlassen worden. Grund: Sie soll Teewurst gegessen haben, die
       eigentlich für die Heimbewohner vorgesehen war.
       
       Nicht zuletzt wegen des massiven Medienechos intervenierte nun der Träger
       des Heims, das Evangelische Johannesstift Berlin, und zog die Kündigung
       zurück. "Wir sind der einhelligen Meinung, dass wir das Verfahren nicht gut
       finden", sagt Wolfgang Kern von der Geschäftsführung des Stifts. Die
       Seniorendienste gGmbH läuft offiziell zwar noch unter dem Namen der
       Caritas, ist aber im August 2009 zu 90 Prozent vom Evangelischen
       Johannisstift übernommen worden.
       
       18 Jahre war Sabine T. als Pflegehelferin im Seniorenzentrum St. Martinshof
       in Hannover-Misburg tätig. Nun war ihr vorgeworfen worden, in der
       Frühstückspause Teewurst aus dem Kühlschrank genommen zu haben, die
       eigentlich für die Senioren bestimmt war. Damit soll sie sich im
       Personalraum ein Brötchen geschmiert haben. Das Brötchen hat sie selbst
       mitgebracht.
       
       Der Verzehr von heimeigenen Nahrungsmitteln sei ausdrücklich verboten, so
       Hans-Henning Pflüger, Anwalt der Caritas Seniorendienste gGmbH. Die
       Klägerseite dagegen bestritt den Vorwurf, die Teewurst sei gestohlen
       worden. Es sei "gängige Praxis" in solchen Einrichtungen, dass überzählige
       Nahrungsmittel vom Personal gegessen werden dürften, sagte Rolf Schaefer,
       Anwalt der Klägerin.
       
       Hans-Henning Pflüger betonte gegenüber der taz, dass es bei der
       Entscheidung nicht auf den Wert des Schadens ankomme: "Das
       Vertrauensverhältnis ist dahin." Bei der Kündigung habe es sich um eine mit
       Blick auf die Zukunft gerichtete "Prognoseentscheidung" gehandelt. Hat sich
       die Heimleitung keine Gedanken über den Imageschaden gemacht, den ein
       solcher Fall auslösen könnte? Pflüger dazu: "Es liegt eine wohl abgewogene
       Entscheidung vor."
       
       Der Trägerverein sieht das anders. Ziemlich kurzfristig habe er von der
       Entscheidung des Seniorenheims erfahren, so Wolfgang Kern vom
       Johannisstift: "Wir sehen durchaus kritisch, wie hier verfahren wurde." Die
       juristische Grundlage dafür wolle er aber nicht absprechen, denn "Diebstahl
       ist Diebstahl". Für Sabine T. soll nun innerhalb des Trägervereins eine
       andere Stelle gesucht werden. Kurz vor Weihnachten konnte man so noch einen
       Skandal verhindern: Nach dem Rummel um Bagatellkündigungen, bei denen
       Angestellte wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro und einer Frikadelle
       entlassen worden waren, wäre eine Teewurst das gefundene Fressen gewesen.
       
       21 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Langhammer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Justiz
       
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