# taz.de -- Solidarität mit Barbara E.: Willkür wie zu Kaisers Zeiten
       
       > Eine Mitarbeiterin der Supermarktkette klagt gegen ihre fristlose
       > Kündigung. Sie soll Leergutbons unterschlagen haben. Ihr Anwalt und
       > Ver.di vermuten politische Gründe: Die 50-Jährige hat gestreikt.
       
 (IMG) Bild: Die Arbeit einer Kassiererin wird selten gewürdigt
       
       1,30 Euro - wegen dieser läppischen Summe wurde Barbara E. fristlos
       gekündigt. Ihr Arbeitgeber Kaisers Tengelmann wirft der Kassiererin vor,
       zwei Pfandbons in diesem Gesamtwert unterschlagen zu haben - nachdem sie 31
       Jahre in diesem Beruf und 15 Jahre in der Kaisers-Filiale in der
       Hauptstraße in Hohenschönhausen gearbeitet hat. Der Verdacht ist nicht
       bewiesen, Barbara E. klagt gegen ihre fristlose Entlassung. Am gestrigen
       Donnerstag fand die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht statt. Ein Urteil
       fällte der Richter aber nicht.
       
       Der Vorwurf gegen die 50-Jährige ist schon absurd genug. Doch nicht nur E.s
       Anwalt Benedikt Hopmann, sondern auch die Gewerkschaft Ver.di vermuten ganz
       andere Gründe für die Kündigung: Ende 2007 beteiligte sich Barbara E. an
       einem bundesweiten Streik von Ver.di im Einzelhandel. Der Protest richtete
       sich gegen die Streichung von Sonderzuschlägen, etwa für Spät- und
       Wochenendschichten. In der Kaisers-Filiale in Hohenschönhausen, in der E.
       arbeitete, streikten anfangs 8 von 36 Mitarbeitern. Nach Einzelgesprächen
       der Distriktmanagerin mit den Mitarbeitern stand Barbara E. während der
       dritten Streikwelle kurz vor Weihnachten dann ganz alleine da.
       
       Ihr Engagement hatte Folgen: Die dreifache Mutter wurde von nun an nur noch
       für Spätschichten eingetragen, berichtet Anwalt Hopmann. Zu einer
       Bowling-Party im Januar habe der Filialleiter explizit jene Mitarbeiter
       nicht eingeladen, die sich am Streik beteiligt hatten. Jetzt intervenierte
       der Betriebsrat, die Folge: der Filialleiter wurde versetzt, so der Anwalt.
       
       Im Februar erhielt Barbara E. ihre Kündigung. "Das ist unterste Schublade",
       erklärte die 50-Jährige am Donnerstag. Nach 15 Jahren in jener
       Kaisers-Filiale sei sie nun auf Hartz IV angewiesen. Auch ihre
       90-Quadratmeter-Wohnung scheint plötzlich zu groß - das Jobcenter hat
       Barbara E. aufgefordert, sich eine günstigere Bleibe zu suchen.
       
       "Es geht zunächst darum, dass Barbara wieder ihren Job kriegt", betonte
       Gregor Zattler vom Unterstützerkreis, der vor allem aus Freunden der
       Kassiererin und Gewerkschaftsmitgliedern besteht. Doch gleichzeitig hat der
       Rechtsstreit Symbolcharakter. Denn Grundlage aktueller Rechtsprechung ist
       das 1984 vom Bundesarbeitsgericht gefällte "Bienenstichurteil", das die
       außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers bei dringendem Verdacht auf
       Veruntreuung oder Unterschlagung ermöglicht. Diesen Freibrief zur
       "Verdachtskündigung" kann E.s Anwalt Hopmann nicht nachvollziehen. "Das
       widerspricht jedem Gerechtigkeitsgefühl." Im Fall seiner Mandantin gehe es
       um "extrem geringe Beträge", zudem gab es nie eine Beweisaufnahme.
       
       Der Richter sprach während der rund 45-minütigen Verhandlung fortwährend
       von einem "offensichtlich vollendeten Betrug". Barbara E. hat diesen stets
       bestritten. Der Richter hatte Mühe, der angespannten Atmosphäre im mit rund
       30 Zuschauern voll besetzten Gerichtssaal Herr zu werden. Das Angebot eines
       Vergleichs während der Verhandlung lehnte Barbara E. ab. "Die verdrehen
       alles, was ich sage, ins Gegenteil", klagte sie nach der Verhandlung und
       meinte damit ihren ehemaligen Arbeitgeber.
       
       "Das Vertrauen zu einem solchen Mitarbeiter ist unwiderruflich gestört",
       begründete die Rechtsanwältin von Tengelmann Kaisers dessen Position. Der
       bewertet den Verdacht als Tatsache und sieht sich im Recht. Weitere
       Stellungnahmen waren von der Supermarktkette nicht zu erhalten: Laufende
       Verfahren kommentiere man nicht.
       
       Der Richter sprach am Donnerstag kein Urteil. Anwalt Hopmann glaubt, dass
       die Klage gegen die Kündigung abgewiesen wird. Für diesen Fall kündigte er
       an: "Wir gehen in die nächste Instanz." Für Barbara E. geht es um ihre
       Existenz. Für Kaisers Tengelmann könnte das Verfahren teuer werden - teurer
       zumindest als 1,30 Euro.
       
       19 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friedemann Bieber
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Justiz
       
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