# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Bremen will Geld sehen
       
       > Die Deutsche Fußball Liga soll die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei
       > Hochrisikospielen übernehmen, findet Bremen. Ein Gericht entscheidet
       > diese Woche.
       
 (IMG) Bild: Polizist*innen beim Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV
       
       Seit Jahren streitet sich die Stadt Bremen mit der Deutschen Fußball Liga
       (DFL) vor Gericht. In dieser Woche soll nun ein rechtskräftiges Urteil
       fallen. Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über
       die Frage, ob die DFL die Mehrkosten für sogenannte Hochsicherheitsspiele
       übernehmen muss – so wie es die Stadt Bremen verlangt. Eine Entscheidung in
       der Sache wird für Freitag erwartet.
       
       Hintergrund des Streits ist, dass Bremen 2014 seine Gebührenordnung
       änderte. Seitdem kann das Land für ausufernde Polizeieinsätze bei
       kommerziellen Großveranstaltungen Gebühren verlangen. Ziel der
       Gesetzesänderung waren sogenannte Hochrisiko-Fußballspiele, bei denen wegen
       erwarteter gewaltbereiter Fans entsprechend mehr Polizei eingesetzt wird.
       
       Etwa 50 solcher Spiele gibt es jährlich in Deutschland, in Bremen zählte
       dazu im vergangenen Jahr nur das Derby gegen den HSV. Bremens Innensenator
       Ulrich Mäurer (SPD) wollte mit Blick auf Bremens klamme Haushaltslage, dass
       „Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen
       Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene
       Gebühr entrichten“.
       
       Erstmals für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im
       April 2015 schickte Bremen eine Rechnung über 425.718,11 Euro an die DFL.
       Die wollte aber nicht zahlen und reichte Klage ein. [1][Das Bremer
       Verwaltungsgericht gab der DFL erstinstanzlich recht] und wies den
       Gebührenbescheid als rechtswidrig zurück. Der zugrunde liegende Paragraf
       der Bremischen Gebührenordnung sei „keine wirksame Rechtsgrundlage für die
       Berechnung der Gebühren“, begründete die Vorsitzende Richterin in ihrem
       Urteil im Mai 2017.Schuldner*innen müssten die Gebührenhöhe ungefähr
       abschätzen können.
       
       Mäurer ließ sich dadurch aber nicht von seinem Plan abbringen und legte
       Berufung ein. Und das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihm im
       Februar 2018 recht. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht,
       dass die DFL mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und
       infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen
       profitiere. Und wenn sie trotz eines großen Risikos Spiele durchführe,
       profitiere sie auch mehr von der Sicherheit als die Allgemeinheit.
       
       ## Die DFL sieht den Staat in der Pflicht
       
       Die DFL sieht das anders. [2][Sie argumentiert], dass die zusätzliche
       Bereitstellung von Polizist*innen außerhalb der Stadien der
       Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit diene und im Interesse der
       Allgemeinheit liege. Und ebendiese Gewährleistung der öffentlichen
       Sicherheit sei staatliche Kernaufgabe. Während der zweiten Verhandlung am
       OVG gab die DFL sogar an, nicht Veranstalter und Profiteur von
       Bundesligaspielen zu sein. „Wir machen nur Ort und Uhrzeit“, hieß es vom
       DFL-Anwalt. Die Milliardenerlöse würde der DFL e. V. erzielen, nicht die
       GmbH.
       
       Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Positionen
       auseinandersetzen. Wie schon bei der OVG-Verhandlung schickt die DFL ihren
       Präsidenten Reinhard Rauball nach Leipzig. Auch Bremens Innensenator Mäurer
       wird da sein. „Es ist selbstverständlich,dass sich in einem auch für die
       Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so wichtigen Rechtsstreit nicht nur der
       Rechtsvertreter des Landes Bremen teilnimmt, sondern auch der politische
       Vertreter präsent ist“, hieß es dazu aus der Innenbehörde. Er fahre mit
       Zuversicht nach Leipzig, sagte Mäurer im Vorfeld. „Moralisch und politisch“
       sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg.
       
       Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Bremens Gunsten entscheiden, dürften
       der DFL noch mehr Rechnungen ins Haus flattern. Inzwischen gibt es für
       Spiele seit 2015 sechs weitere Kostenbescheide, die laut Mäurer insgesamt
       2,3 Millionen Euro schwer sind. Sie ruhen nun bis zur Gerichtsentscheidung.
       
       Ob sich dann auch weitere Bundesländer ein Beispiel an Bremen nehmen und
       Rechnungen an die DFL schicken, ist fraglich. Obwohl Mäurer bei seinen
       Innenminister-Kollegen ordentlich Werbung für seinen Vorstoß gemacht hat,
       war die Reaktion – außer in Rheinland-Pfalz – bisher zurückhaltend.
       Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schloss eine Gebühr aus,
       Hamburg will das letztinstanzliche Urteil abwarten und dann eine Position
       zur Frage der Kostenbeteiligung bei Risiko-Fußballspielen entwickeln.
       
       Werder Bremen hat bereits vorgesorgt und Rücklagen in Höhe von einer
       Million Euro gebildet. Weil der Verein bei Heimspielen als Veranstalter
       auftritt, ist er sich sicher, dass sich die DFL bei einer Niederlage vor
       Gericht die Kosten für die Polizeieinsätze dann bei ihm wiederholen wird.
       
       Doch ob der Streit dann nach dem Bundesverwaltungsgericht wirklich beendet
       sein wird, ist fraglich. Bis heute beharrt die DFL darauf, dass die
       Bremische Gebührenordnung verfassungswidrig sei. Dass sich auch das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen muss, ist
       durchaus möglich.
       
       25 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gericht-gibt-Deutscher-Fussball-Liga-Recht/!5407717
 (DIR) [2] https://www.dfl.de/de/aktuelles/polizeikosten-fragen-und-antworten-zum-rechtsstreit-zwischen-der-freien-hansestadt-bremen-und-der-dfl/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marthe Ruddat
       
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