# taz.de -- Polizeikosten bei Fußball-Bundesliga: Private oder öffentliche Sicherheit
       
       > Die Deutsche Fußball Liga will nicht für die Zusatzkosten bei
       > Hochrisikospielen bezahlen. Darüber verhandelte das
       > Bundesverwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Erster Anwendungsfall: Das Heimspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015
       
       Leipzig taz | Es geht nicht nur um eine Bremer Besonderheit, es geht auch
       nicht nur um Fußball. Das machte Wolfgang Ewer, der Anwalt der Deutschen
       Fußball Liga (DFL), am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht klar: „Es
       geht um die Frage, ob wir eine Privatisierung von Sicherheit wollen.“
       
       Bremen hatte 2014 sein Gebührenrecht verschärft. Seither können die
       Zusatzkosten für Hochrisikospiele der Bundesliga dem Veranstalter in
       Rechnung gestellt werden. Für ein Spiel von Werder Bremen gegen den HSV im
       April 2015 verlangte das Land von der DFL 425.000 Euro. [1][Die DFL klagte
       gegen den Gebührenbescheid. Inzwischen ist der Streit in der letzten
       Instanz]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte an diesem
       Dienstag sechs Stunden lang.
       
       DFL-Anwalt Ewer warnte: „Wenn dieses Beispiel Schule macht, müssen bald
       Juweliere dafür bezahlen, dass die Polizei in ihrer Straße häufiger Streife
       fährt.“ Die Gewährung von Sicherheit müsse eine öffentliche Aufgabe
       bleiben, die allein aus Steuergeldern finanziert wird.
       
       Daran will Ulrich Mäurer, Bremens SPD-Innensenator, auch nichts
       Wesentliches ändern. Ihm geht es um Gerechtigkeit. „Eine so erfolgreiche
       Profiliga wie die Bundesliga sollte einen kleinen Beitrag zu den
       Sicherheitskosten leisten.“ Bei 4,5 Milliarden Euro Jahresumsatz seien die
       zusätzlichen Polizeikosten keine Härte.
       
       ## „Reiche DFL gegen das arme Land Bremen“?
       
       Jürgen Paepke, Rechts-Direktor der DFL, wehrte sich gegen das Bild, hier
       klage „die reiche DFL gegen das arme Land Bremen“. Auf 4,5 Milliarden
       Umsatz komme man nur, wenn man den Umsatz aller Vereine der ersten und
       zweiten Liga zusammenzähle. Die DLF selbst habe in der Saison 2017/2018
       gerade mal 46 Millionen Euro Umsatz gemacht.
       
       Juristisch geht es im Kern darum, wann für eine staatliche Leistung
       spezielle Gebühren verlangt werden können. Der Vorsitzende Richter Wolfgang
       Bier sagte, bei den Bremer Polizeikosten komme vor allem ein
       Vorteilsausgleich in Betracht. Denn die Veranstalter profitierten davon,
       wenn die Polizei einen einigermaßen ruhigen Verlauf der Abläufe rund um die
       Bundesliga-Spiele sichere. Für die allgemeine Gefahrenabwehr werde zwar die
       Polizei aus Steuergeldern bezahlt, aber möglicherweise handele es sich um
       eine „abtrennbare“ Zusatzaufgabe.
       
       Innensenator Mäurer geht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus. „Seit der
       Neufassung des Gesetzes hatte Werder Bremen 60 Bundesliga-Heimspiele. In 53
       Spielen trug Bremen wie üblich die Kosten der Sicherheit allein.“ Nur
       sieben Partien seien Hochrisiko-Spiele gewesen.
       
       Der zweite DFL-Anwalt Bernd Hoefer glaubt, dass es auch bei
       Hochrisikospielen um normale Polizeiaufgaben im öffentlichen Raum gehe. „Da
       muss die Polizei verhindern, dass sogenannte Fans auf dem Weg zum Stadion
       bei Geschäften die Scheiben einschlagen oder in Wohngebieten die Vorgärten
       verwüsten.“ Sein Kollege Ewer spitzte es zu: „Das sind keine Zusatzaufgaben
       der Polizei, es geht nur um Zusatzkosten.“
       
       ## Umstritten, wer eigentlich Veranstalter ist
       
       Umstritten war auch, wer eigentlich Veranstalter der Bundesliga-Spiele ist.
       Bremen hatte seinen Gebührenbescheid an die DFL geschickt. DFL-Anwalt Ewer
       hielt dies für völlig falsch. „Ausschließlicher Veranstalter“ der Spiele
       seien die örtlichen Vereine. „Für die Sicherheitsprobleme rund um die
       Bremer Heimspiele ist Werder Bremen Ansprechpartner der Polizei, nicht die
       DFL.“ Auch die Einnahmen aus dem Ticketverkauf flössen vor allem Werder
       Bremen zu. Wenn sich dank guter Polizeiarbeit mehr Leute ins Stadion
       trauen, komme dies Werder Bremen zugute, nicht der DFL. Die DFL erhalte nur
       3,15 Prozent der Bundesliga-Einnahmen.
       
       „Die DFL ist als Organisator der Bundesliga zumindest Mitveranstalter“,
       betonte Bremens Rechtsvertreter Joachim Wieland. Bei mehreren Veranstaltern
       könne der Staat frei wählen, wen er zur Kasse bitte. „Die DFL kann intern
       ja einen Ausgleich von Werder Bremen fordern“, so Wieland. Das wollte Eser
       nicht akzeptieren: „Es ist doch bekannt, dass Bremen einfach nur den
       örtlichen Verein schonen wollte“, so der DFL-Anwalt. „Das ist aber kein
       zulässiges Kriterium, das ist Willkür.“
       
       Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier äußerte Verständnis für die
       grundsätzlichen Sorgen der DFL: „Es wäre eine gefährliche Entwicklung, wenn
       peu à peu immer mehr Kosten der Gefahrenabwehr auf einzelne Bevorteilte
       übertragen werden.“ Er deutete aber an, dass der fünfköpfige Senat nach
       einer Vorberatung das Bremer Gesetz wohl noch für akzeptabel hält und nur
       in Details Korrekturen fordern wird. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
       
       27 Mar 2019
       
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