# taz.de -- Prozess Bremen vs. Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten
       
       > Die DFL lehnt es auch in zweiter Instanz ab, Gebühren zu zahlen, die die
       > Stadt Bremen für aufwändige Polizeieinsätze bei Spielen erhoben hat.
       
 (IMG) Bild: DFL-Präsident Rainer Rauball (links) und Bremens Innensentor Ulrich Mäurer vor dem OVG
       
       BREMEN taz | Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Stadt Bremen haben so
       lang und ausgiebig gestritten, dass das Oberverwaltungsgericht die
       Entscheidung auf Anfang nächster Woche verschoben hat. Der Prozess um die
       Kostenübernahme für überbordende Polizeieinsätze bei kommerziellen
       Großereignissen war am Donnerstag vor dem bremischen Oberverwaltungsgericht
       in die zweite Instanz gegangen. Die Parteien ringen um die Kostenübernahme
       von sogenannten Hochrisikospielen wie dem Nordderby zwischen Werder Bremen
       und dem Hamburger SV, bei denen der Innensenator aufgrund „erfahrungsgemäß
       erwartbarer Gewalthandlungen“ sehr viel Polizei aufbietet.
       
       Im ersten Urteil aus dem Mai 2017 erklärte das Verwaltungsgericht einen
       entsprechenden Gebührenbescheid als ungültig und gab zunächst der DFL
       Recht, da nicht verständlich sei, warum der Gebührenbescheid über
       425.718,11 Euro formal nur der DFL, nicht jedoch dem Klub Werder Bremen
       zugestellt worden sei.
       
       Allerdings äußerte sich das Gericht damals nicht dazu, ob es grundsätzlich
       zulässig sei, für große Polizeieinsätze Gebühren vom Veranstalter zu
       verlangen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt durch
       Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Berufung eingelegt. Beide Parteien
       kündigten an, sich notfalls durch alle Instanzen zu klagen.
       
       Über sechs Stunden lang stritten nun beide Parteien vor dem
       Oberverwaltungsgericht, das nun auch erstmals die Verfassungskonformität
       des Gesetzes und der Gebühr generell beurteilen wollte. Auch weil das
       bremische Gesetz viele rechtlich vage Begriffe wie „erfahrungsgemäße
       erwartbare Gewalthandlungen“ enthielt, zog sich die Verhandlung bis in die
       späten Nachmittagsstunden.
       
       Teilweise nahm die Verhandlung absurde Züge an, als die DFL trotz
       jährlicher Rekordgewinne – zuletzt in Höhe von über einer Milliarde Euro –
       proklamierte, nicht Veranstalter und Profiteur von Bundesligaspielen zu
       sein. O-Ton: „Wir organisieren nicht die Bundesliga – wir machen nur Ort
       und Uhrzeit.“ Frage der Gegenseite: „Aber die Medienerlöse ziehen sie ein?“
       – „Nein, das macht der DFL e. V.“, so ihr Anwalt, „nicht etwa die DFL
       GmbH.“
       
       Zudem stritt der Bundesligaverband ab, als DFL GmbH überhaupt in einem
       großen Umfang von der Durchführung von Bundesligapartien zu profitieren –
       weil ein Großteil der Ticket- und Sponsoringeinnahmen bei den Vereinen
       bleibe.
       
       Die Anwälte der DFL argumentierten grundsätzlich, dass die Veranstalter
       eines Bundesligaspiels nur für die Sicherheit im Stadion verantwortlich
       sein könnten. Zumal formal überhaupt nicht die DFL, sondern in diesem Fall
       Werder Bremen Veranstalter genannt werden müsse. Die DFL GmbH sei nur für
       Ansetzungen, das Marketing und die TV-Vermarktung – nicht jedoch für die
       Durchführung von Bundesligapartien verantwortlich. Um das feststellen zu
       lassen, stellte die DFL einen Beweisantrag.
       
       Wenn überhaupt, dann dürfen Veranstalter aus Sicht der DFL nur für
       Sicherheitskosten im unmittelbaren „Pflichtkreis“ in Anspruch genommen
       werden, also bei Polizeieinsätzen im Fußballstadion selbst und nicht in
       dessen Umfeld. Dort trügen die Vereine ja bereits die Sicherheitskosten für
       den Ordnerdienst und Weiteres. Aber eine Zuständigkeit der Veranstalter für
       eine Gefährdungslage fünf Kilometer entfernt im Stadtgewimmel sei nicht
       klar zu bestimmen.
       
       Bremen argumentierte, vertreten vom Rechtsprofessor Joachim Wieland und
       Innensenator Mäurer, dass ein Mehraufwand für die Sicherheitskosten in
       diesem Fall ein kommerzieller Sondervorteil für die DFL sei, die sämtliche
       Nordderbys nur bei einem Einsatz von bis zu 1.000 PolizistInnen sicher
       durchführen könne. Man könnte das Spiel bei einer Gefährdungslage ja auch
       verlegen oder absagen, was für die DFL nicht infrage komme, weil dadurch
       die Attraktivität ihres Produkts sinke. Daran ändere auch nichts, dass die
       Fußball-Liga ihre Milliardeneinnahmen auf die Bundesligavereine umlege.
       Zumal die DFL alles regele, was im Bundesligafußball Relevanz habe:
       Marketing, Spielregeln, Durchführungsbestimmungen, Nebenveranstaltungen.
       
       Ulrich Mäurer, der immer wieder versuchte, den Streit praxisnah
       herunterzubrechen, sagte: „Der Steuerzahler zahlt immer noch das Gros der
       Kosten für Polizeieinsätze.“ Nur bei unverhältnismäßig großen
       Polizeieinsätzen erhebe der Senat Gebühren. In jüngerer Zeit sei das nur
       bei Spielen gegen den HSV der Fall gewesen.
       
       2 Feb 2018
       
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