# taz.de -- Aktivisten fünf Tage in Gewahrsam: Terrorabwehr gegen Umweltschützer
       
       > Zum ersten Mal wurde ein Teil des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen
       > angewendet. Jedoch nicht nur zur konkreten Gefahrenabwehr.
       
 (IMG) Bild: Das neue Polizeigesetz löste viel Protest aus
       
       Köln taz | Terroristen, Kinderschänder, Gewalttäter, Hooligans – diese
       Tätergruppen nannten Abgeordnete von CDU und FDP als „Zielgruppe“ des
       [1][neuen Polizeigesetzes von Nordrhein-Westfalen] (NRW), für das auch die
       SPD gestimmt hatte. Nun wurde ein Teil des Polizeigesetzes zum ersten Mal
       angewendet: gegen UmweltaktivistInnen, die für ein paar Stunden einen
       Braunkohlebagger besetzt hatten.
       
       Am Morgen des vergangenen Samstags waren sieben AktivistInnen auf das
       RWE-Gelände des Tagebaus Garzweiler eingedrungen. Die Besetzung dauerte
       nicht lange: Laut Polizeiangaben verließen sie nach Aufforderung freiwillig
       den Bagger. Anschließend begannen Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs;
       die AktivistInnen nahm man zur Identitätsfeststellung mit. Sie hatten sich
       die Fingerkuppen verklebt.
       
       Nach alter Rechtslage hätte der Gewahrsam zu diesem Zweck maximal zwölf
       Stunden dauern dürfen, auch Untersuchungshaft wäre nicht möglich gewesen.
       Hausfriedensbrüche seien Bagatelldelikte, so die Aachener
       Staatsanwaltschaft. In vergleichbaren Fällen Haftbefehle zu beantragen,
       hatten die zuständigen Staatsanwaltschaften in NRW bisher abgelehnt. Auf
       Grundlage des Polizeigesetzes verordnete nun jedoch ein Richter des
       Amtsgerichts Erkelenz auf Antrag der Polizei Aachen einen vorläufigen
       Gewahrsam von fünf Tagen.
       
       Dabei gilt das Polizeigesetz nur zur Gefahrenabwehr, also zur Verhinderung
       bevorstehender Straftaten – nicht zur Strafverfolgung bereits erfolgter
       Delikte. Anwendbar sei die Gefahrenabwehr aber auch auf Straftaten, die
       vielleicht in unbestimmter Zukunft erfolgen könnten, sagte ein Sprecher des
       Gerichts Erkelenz der taz. „Der Kleber auf den Fingerkuppen war eine
       gezielte Vorbereitungshandlung. Daraus ergibt sich, dass in Zukunft weitere
       Straftaten unter dem Deckmantel der Anonymität erfolgen könnten.“ Die
       Gefahr muss nicht konkret, die „bevorstehende“ Straftat noch nicht mal
       geplant sein.
       
       ## Polizei nutzt Gesetz auch zur Strafverfolgung
       
       Drei AktivistInnen blieben fünf Tage in Gewahrsam, obwohl ihre
       Fingerabdrücke bereits am vierten Tag erfasst worden waren. „Der
       Gewahrsamsantrag bezog sich ausdrücklich auf das Nehmen der
       Fingerabdrücke“, kritisiert Christian Mertens, der Anwalt der
       AktivistInnen. „Das war der Zweck des Gewahrsams laut Gericht, und diese
       Abdrücke hat die Polizei seit Mittwoch. Trotzdem hat man meine Mandanten
       nicht freigelassen. Wegen ‚weiterer strafprozessualer Maßnahmen‘.“
       
       Eigentlich gilt für die Ermittlung wegen bereits geschehener Delikte nicht
       das Polizeigesetz, sondern die Strafprozessordnung. Die erlaubt zur
       Feststellung der Identität nach wie vor nur einen Gewahrsam von bis zu
       zwölf Stunden. „Aber die Polizei nutzt das neue Gesetz so, dass sie sagt,
       alles sei Gefahrenabwehr“, sagt Mertens. „Wer will ihr das Gegenteil
       beweisen? Das ist genau das, wovor Bürgerrechtler gewarnt hatten.“
       
       Dass die Polizei das Polizeigesetz nicht nur zur Gefahrenabwehr nutzt,
       bestätigte ein Sprecher der Polizei Aachen gegenüber der taz. Er sagte,
       dass man den Gewahrsam auch zur Strafverfolgung nutze. Es sei ein
       „Mischsachverhalt“. „Natürlich ergreifen wir auch strafprozessuale
       Maßnahmen. Strafverfolgung schließt Gefahrenabwehr nicht aus.“ Dass man die
       AktivistInnen trotz erfolgter Erfassung der Abdrücke nicht entlassen habe,
       liege daran, dass man sie auch jetzt noch nicht identifiziert habe. Und die
       Identifizierung, nicht die Abdrücke seien der Zweck des Gewahrsams, so der
       Sprecher.
       
       ## Gewahrsam sollte sogar noch verlängert werden
       
       Die Frist des angeordneten Gewahrsams endete am Donnerstag, den 14.
       Februar, um 12 Uhr. Einige Stunden vorher hatte die Polizei Aachen einen
       Antrag vorbereitet, um den Gewahrsam auf die maximal mögliche Dauer laut
       Polizeigesetz zu verlängern: sieben Tage.
       
       „Die Polizei hat beim zuständigen Richter angerufen“, sagte der Sprecher
       des Amtsgerichts Erkelenz. „Sie wollten wissen, ob der Antrag auf
       Verlängerung Aussicht auf Erfolg haben würde. Das hat der Richter verneint.
       Hintergrund der Bemessung der Gewahrsamsdauer war ja das Ablösen des
       Klebers von den Fingerkuppen. Die Polizei hat sich dann entschieden, keinen
       Antrag zu stellen.“ Am Donnerstag wurden die drei AktivistInnen daher gegen
       12 Uhr fristgerecht aus dem Gewahrsam entlassen.
       
       14 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /NRW-verschaerft-Polizeigesetz/!5555983
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anett Selle
       
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