# taz.de -- Seehofer will mehr Abschiebungen: Hindernis sind oft fehlende Papiere
       
       > Mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen konnte 2018 nicht
       > durchgeführt werden. „Nicht akzeptabel“ nennt Seehofer das – und
       > pauschalisiert fleißig.
       
 (IMG) Bild: Schieben ab: drei Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) am Flughafen Frankfurt
       
       Berlin taz | Mehr als die Hälfte der 57.000 angesetzten Abschiebungen im
       Jahr 2018 ist einem Zeitungsbericht zufolge gescheitert. Insgesamt konnten
       30.921 dieser Rückführungen [1][nicht wie geplant durchgeführt werden],
       berichtete die Bild am Sonntag (Bams). In 27.000 Fällen sagten demnach die
       Bundesländer die Übergabe der abzuschiebenden Personen an die Bundespolizei
       ab, in 7.000 Fällen geschah dies am Flugtag. In vielen Fällen sei die
       betreffende Person nicht auffindbar oder krank – oder es fehlten Papiere.
       
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte es in der Bams „nicht
       akzeptabel“, wenn Abschiebungen wegen fehlender Papiere oder nicht
       auffindbarer Personen scheiterten; „ganz zu schweigen von denjenigen, die
       ihre Rückführung am Flughafen verhindern“. Er habe mit Bundeskanzlerin
       Angela Merkel (CDU) besprochen, „dass wir das zügig abstellen müssen“, so
       Seehofer.
       
       Tatsächlich hat der Bundesinnenminister gerade einen Gesetzentwurf in die
       Ressortabstimmung gegeben, um die Haftmöglichkeiten für Menschen, die
       abgeschoben werden sollen, massiv auszuweiten. Dadurch wolle man ein
       Untertauchen der betreffenden Personen verhindern, heißt es aus
       Ministeriumskreisen. Demnach sollen Menschen in Abschiebehaft genommen
       werden können, wenn sie aus Sicht der Behörden nicht ausreichend an der
       Beschaffung von Papieren mitwirken. Für diese Menschen soll zudem ein neuer
       Status noch unterhalb der Duldung geschaffen werden.
       
       [2][Es gibt viele Gründe für fehlende Pässe.] Einige Geflüchtete verlieren
       sie auf der Flucht oder bekommen sie von Schleuser*innen abgenommen. Andere
       werfen sie weg, weil sie sich so bessere Bleibechancen erhoffen. Wieder
       andere haben nie ein solches Dokument besessen.
       
       ## Herkunftsländer antworten nicht auf Passanträge
       
       Diese Vielfalt an Gründen bilde der Innenminister in der Debatte nicht ab,
       kritisierte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg. „Bisher konnte
       noch niemand darlegen, dass die Mehrheit der Menschen mutwillig ihre
       Identität verschleiert“, sagte Amtsberg der taz. Auch, dass von Deutschland
       aus ein Passersatz nicht beschafft werden kann, sei keineswegs immer den
       Geflüchteten anzulasten.
       
       Vielmehr funktioniert oft die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
       schlecht, die diese Papiere ausstellen müssen. In einem internen Bericht
       des Innenministeriums hieß es 2018 etwa, im Libanon seien „Antworten auf
       Anträge äußerst rar“. „Viele Länder haben überhaupt kein Interesse, die
       Menschen zurückzunehmen“, sagte Amtsberg.
       
       Die Politikerin wunderte sich zudem darüber, dass der Innenminister
       Menschen vorwirft, dass sie bei Abschiebungen nicht angetroffen wurden.
       „Die Behörden teilen Abschiebetermine seit 2015 nicht mehr mit“, sagte
       Amtsberg. Dann könne man ihnen schlecht vorwerfen, dass sie nicht da seien.
       „[3][Und wenn eine große Zahl an Ausreisepflichtigen, die immerhin aus
       Kriegs- und Krisengebieten kommen, krank ist,] dann ist das schlimm für
       diese Menschen“, sagte Amtsberg. „Aber wir haben da, was Abschiebungen
       angeht, eine klare Rechtsprechung.“
       
       ## Rechtswidrige Rückführungen
       
       Neben gescheiterten Abschiebungen gibt es immer wieder Fälle, in denen die
       Rückführung rechtswidrig angesetzt und teils sogar durchgeführt wird. Erst
       am Freitag untersagte das Bundesverfassungsgericht eine für diesen Tag
       angesetzte Abschiebung eines Mannes aus Äthiopien. Dem Bayerischen
       Flüchtlingsrat zufolge hatten der zweifache Familienvater und seine
       Partnerin der Ausländerbehörde sowohl eine Vaterschaftsanerkennung als auch
       eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorgelegt; das Grundgesetz stellt die
       Familie unter besonderen staatlichen Schutz.
       
       Die Ausländerbehörde sah das offenbar anders, ebenso das Verwaltungsgericht
       Ansbach, das einen Eilantrag des Mannes ablehnte. Erst die
       Verfassungsbeschwerde seiner Anwältin rettete den Äthiopier, der schon zum
       Flughafen gebracht worden war, vor der Abschiebung.
       
       Die Zahl widerrechtlicher Abschiebungen ist im Jahr 2018 gestiegen. Mitte
       August hatte die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen erklärt, in den
       ersten sieben Monaten des Jahres seien fünf Menschen betroffen gewesen.
       2017 waren es zwei Fälle, in den beiden Jahren davor gar keiner. Die
       Betroffenen wurden nach Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe,
       China und Tunesien abgeschoben.
       
       24 Feb 2019
       
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