# taz.de -- Zahl der Kirchenasyle drastisch gesunken: Verschärfung zeigt bitteren Erfolg
       
       > Die Regeln für Kirchenasyl wurden im vergangenen Jahr verschärft. Nun
       > gewähren immer weniger Gemeinden abgelehnten Asylsuchenden Schutz.
       
 (IMG) Bild: Im Januar verhinderte die evangelische Kirchengemeinde Solingen die Abschiebung eines Iraners
       
       Berlin taz | Seitdem die Innenminister*innen von Bund und Ländern im
       vergangenen Jahr die [1][Regeln für das Kirchenasyl verschärft haben], ist
       die Zahl der Fälle, in denen Gemeinden abgelehnten Asylsuchenden Schutz
       gewähren, drastisch gesunken. Wie aus einer Antwort des
       Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag
       hervorgeht, sank die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) zwischen August und Ende 2018 gemeldeten Fälle auf 341. Bis Ende
       Juli vergangenen Jahres waren es noch 1.180 Fälle.
       
       Die Verschärfung des Kirchenasyls hatten die Innenminister*innen bei ihrer
       Frühjahreskonferenz im Juni 2018 in Quedlingburg beschlossen, nachdem sie
       den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an
       Verfahrensabsprachen zu halten. So bemängelten sie unter anderem, dass in
       vielen Fällen keine „Dossiers“ zur Begründung von Härtefällen abgegeben
       wurden oder das Kirchenasyl auch dann nicht verlassen wurde, wenn das Bamf
       ein Asylbegehren bei nochmaliger Prüfung abgelehnt hatte.
       
       Seit August 2018 können die Behörden nun die Frist für den sogenannten
       Selbsteintritt, durch den ein Asylverfahren in Deutschland eröffnet wird,
       von sechs auf 18 Monate erhöhen. Das führt im Ergebnis dazu, dass die
       Asylsuchenden länger mit einer Ausweisung aus Deutschland rechnen müssen.
       
       Bei vielen Fällen von Kirchenasyl handelt es sich um sogenannte
       Dublin-Fälle, bei denen eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre.
       Deutschland hat nach geltendem Recht die Möglichkeit, die Geflüchteten
       innerhalb von sechs Monaten in das entsprechende EU-Land zurückzuschicken,
       ist aber nach Verstreichen dieser Frist selbst für das Asylverfahren
       zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten. Mit
       der Verlängerung auf anderthalb Jahre soll erschwert werden, dass sich
       Menschen unter kirchlicher Obhut der EU-Regelung entziehen.
       
       ## Kritik von Gemeinden und Kirchenverbänden
       
       Die Gemeinden und Kirchenverbände verurteilten die Neuregelungen schon nach
       dem Beschluss der Innenminister*innen. Martin Dutzmann, der Bevollmächtigte
       des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kritisierte die
       erschwerten Umstände sowohl für die Gemeinden als auch die Geflüchteten:
       „Für die Betroffenen heißt das, dass sie anderthalb Jahre extrem in ihrer
       Bewegungsfreiheit eingeschränkt und auf Unterstützung angewiesen sind. Die
       Kirchengemeinden wiederum müssen Begleitung und Versorgung der
       Schutzsuchenden über einen viel längeren Zeitraum hinweg gewährleisten.“
       
       Auch die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG)
       kritisierte die Regelverschärfung damals bereits scharf: „Wir fordern nach
       wie vor eine Würdigung jedes Einzelfalls und eine Diskussion über Qualität
       im Flüchtlingsschutz, nicht Quantität von Abwehr“, sagte Pastorin Dietlind
       Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG. Die Zurückweisungen an der Grenze
       würden auch diejenigen treffen, die in einzelnen EU-Mitgliedstaaten
       potenziell von Zwangsprostitution, Misshandlungen, Obdachlosigkeit und
       Verelendung betroffen seien. Das Kirchenasyl greife in solchen Härtefällen.
       
       Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen Luise Amtsberg verweist vor
       diesem Hintergrund auf die Verschärfungen für Flüchtlinge in Italien: „Den
       zurückgeschickten Asylsuchenden droht damit de facto die Obdachlosigkeit in
       Italien – ein unhaltbarer Zustand, auf den die Kirchengemeinden durch die
       Gewährung von Kirchenasylen zu Recht hinweisen.“ Setze man die gemeldeten
       Kirchenasyle in Relation zu den Zugangszahlen der Asylsuchenden, „kann man
       wohl nicht von einem Massenphänomen sprechen.“
       
       Die Zahl aktiver Kirchenasyle beläuft sich aktuell auf 532, davon sind 486
       sogenannte Dublin-Fälle. Während das Bundesamt der Statistik zwischen
       Januar und August 2018 monatlich rund 150 bis 200 Fälle von Kirchenasylen
       verzeichnete, lagen die Zahlen ab August nur noch im zweistelligen Bereich.
       Im August waren es 57, im September 76 Fälle. Im Januar dieses Jahres gab
       es einen Tiefststand mit 47 Fällen.
       
       22 Feb 2019
       
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