# taz.de -- Abschiebung nach Albanien: Zurück unter Wellblech
       
       > Als Kind verlor Fllanxa Murra ihre Beine, als Erwachsene floh sie nach
       > Deutschland – und wurde abgeschoben. Ist Albanien für eine lesbische
       > Romni sicher?
       
 (IMG) Bild: Fllanxa Murra auf dem Weg zum Haus ihrer Schwester
       
       Im Norden Tiranas liegt das Mutter-Theresa-Krankenhaus, es ist das größte
       in ganz Albanien. Hunderte Menschen eilen zwischen Notaufnahme und
       Fachzentren hin und her. Nur eine Straßenkreuzung weiter, vom
       Krankenhausgelände ausgelagert, begrüßen ein müder Wachmann und ein Hund
       die BesucherInnen des Gebäudes V. „Spitali Psikiatrik“ steht auf einer
       braunen Marmorplatte geschrieben: die Psychiatrie.
       
       Eine Krankenschwester sitzt bei der improvisierten Anmeldestation und
       prüft, wer das Gebäude betritt, mehr symbolisch als pedantisch. Glatte
       Steintreppen führen in den ersten Stock. Hinter einer weißen Eisentür, die
       nur von innen oder mit einem Schlüssel geöffnet werden kann, befindet sich
       die Frauenstation, auf der seit dem 6. Dezember auch Fllanxa Murra liegt.
       
       Grelle Leuchtstoffröhren erhellen den langen Gang, die Wände sind gelb
       gestrichen. Getönte Fensterscheiben und Gitterstäbe trennen die
       Patientinnen von der Außenwelt. Die karge Einrichtung sei Konzept, sagt die
       Ärztin – Sicherheitsvorkehrungen, damit sich die Patientinnen nicht
       umbringen.
       
       Fllanxa Murra, die junge Frau, die hier von allen beim Vornamen genannt
       wird, sitzt auf einem Metallbett und schaut auf ihr Handy. FreundInnen aus
       Deutschland schicken ihr Nachrichten. Sie fragen, wie es ihr geht, und
       schreiben, sie solle durchhalten. Was Murra nicht versteht, übersetzt sie
       mit einer App.
       
       ## Sie war aus ihrer Gemeinde nicht mehr wegzudenken
       
       Vor ihr steht ein Rollstuhl. Die Prothesen, die in einer Ecke in einer
       Mülltüte verpackt stehen, sind zu alt, als dass sie sich schmerzfrei mit
       ihnen bewegen könnte. Murra sagt, sie habe als Kind ihre Beine bei einem
       Unfall mit einer Landmine verloren. Sie zieht eine Decke bis zur Hüfte,
       eine Strickjacke schützt sie gegen die Zugluft.
       
       Zwei Wochen zuvor [1][wurde Fllanxa Murra abgeschoben]. Im Oktober 2016 war
       sie nach Deutschland geflohen. Die 29-Jährige ist Balkanägypterin, eine
       Minderheit der Roma in Albanien, und wuchs in einer armen Region unweit der
       Kleinstadt Burrel auf. Als Murras Familie herausfand, dass sie lesbisch
       ist, sperrte sie sie für mehrere Tage in ein Zimmer ein, bis sie versuchte,
       sich umzubringen, erzählt Murra.
       
       Im November [2][hat sie der taz ihre Lebensgeschichte erzählt], ihre Pläne
       für die Zukunft. Sie hatte in Taucha, einer kleinen Stadt unweit von
       Leipzig, ein Zuhause gefunden. Eine eigene Wohnung, regelmäßige
       medizinische und psychologische Betreuung, ein Deutschkurs und
       Gemeindefeste gehörten zu ihrem Alltag. „Fllanxa ist fester Bestandteil
       unserer Gemeinde. Gar nicht mehr wegzudenken“, sagte Lothar Trinks damals,
       ein ehemaliger Friedhofsgärtner, der Murra in ihrem Alltag half, zusammen
       mit anderen BürgerInnen aus Taucha und dem Queer Refugees Network in
       Leipzig.
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Murras Asylantrag als
       „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, da keine „begründete Furcht vor
       Verfolgung“ bestehe und sie in Albanien keine „Gefahr eines ernsthaften
       Schadens“ zu befürchten habe. Nicht als Romni, nicht wegen ihrer
       Homosexualität und auch nicht wegen ihrer Behinderung. 2015 ist Albanien
       von der Bundesregierung [3][in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten
       aufgenommen worden], eine Aussicht auf Asyl haben nur die allerwenigsten.
       Fllanxa Murra gehörte nicht dazu: Am Nikolaustag um drei Uhr morgens begann
       ihre Abschiebung.
       
       ## War die Abschiebung rechtmäßig?
       
       Dass eine lesbische Frau im Rollstuhl abgeschoben wird, hat viele Menschen
       in Deutschland bewegt, Berichte über Murras Abschiebung wurden hundertfach
       in sozialen Netzwerken geteilt. Seitdem stellen sich ihr Anwalt und ihre
       FreundInnen in Taucha und Leipzig Fragen: Wie lief die Abschiebung ab, war
       sie rechtmäßig? Warum wurde Murra in Albanien in eine Psychiatrie gebracht?
       Und vor allem: Wie geht es ihr dort?
       
       Einen Tag nach dem ersten Besuch steht Fllanxa Murra mit lila Krücken vor
       ihrem Bett und lächelt. Sie wirkt viel aufgeweckter als am Tag zuvor. „Wie
       geht es dir?“, fragt sie auf Deutsch, und beantwortet die Gegenfrage: „Es
       geht mir gut.“ Sie zeigt auf die Prothese und die Krücken, die ihr aus
       Deutschland mitgebracht wurden.
       
       Sie weiß, wie wichtig es ist, dass sie die Details der Abschiebung genau
       und wahrheitsgetreu schildert. Sie hat Angst davor, Fehler zu machen. Angst
       vor einer „Rache“ der deutschen Behörden. Inzwischen hat sie sich auf ihr
       Bett gesetzt, das Stehen auf der Prothese strengt sie an. Die Ärztinnen
       glauben, dass Murra mit einer Bekannten aus Deutschland spricht. Wüssten
       sie von dem Interview, hätten sie es verhindert, sagt die Übersetzerin.
       
       Um drei Uhr nachts habe es an der Klingel ihrer Wohnung in Taucha
       geklingelt, erzählt Murra. Drei Mal. Durch den Spion in der Wohnungstür
       habe sie gesehen, dass PolizistInnen vor der Tür stehen, eine Frau und fünf
       oder sechs Männer. Sie habe Angst bekommen und nicht gewusst, was sie tun
       solle. Um zu vermeiden, dass die BeamtInnen die Tür aufbrechen, habe sie
       entschieden, sie selbst zu öffnen.
       
       ## Sie schrie – die Polizisten schrien zurück
       
       Ein Polizist habe Murra auf Deutsch gesagt, man habe den Befehl zur
       Abschiebung. „Ich habe gesagt, dass ich niemanden in Albanien habe, dass es
       gefährlich ist, zurückzukommen“, sagt Murra. Immer wieder wiederholt sie
       die Worte, mit denen sie versucht habe, das Gesagte zu vermitteln: „Ich
       Anwalt“, „nicht Albanien“, „bitte helfen“, „Gefahr“. Sie habe geschrien –
       und die PolizistInnen hätten zurück geschrien: Sie solle sich beruhigen.
       
       Murra erzählt, dass sie den BeamtInnen die ärztlichen Gutachten gezeigt
       habe. „Sie haben sie nicht durchgelesen, sondern einfach in meine Tasche
       gepackt.“ Dann habe man sie auf den Boden gedrückt und in Handschellen
       gelegt. Sie sagt, sie habe sich wegen ihrer fehlenden Finger an einer Hand
       befreien können und es geschafft, in die Küche zu fliehen. „Da habe ich ein
       Messer genommen und gedroht, mich umzubringen.“
       
       Die PolizistInnen hätten ihr das Messer abgenommen, sie sei von vier
       Männern in einen Polizeiwagen gebracht worden, in ihrer Schlafkleidung.
       Ihre neue Prothese habe man nicht eingepackt, sondern nur die beiden über
       zehn Jahre alten, mit denen sie nicht richtig laufen kann. „Ich habe
       versucht, es zu erklären“, sagt Murra, „aber es war zu chaotisch.“ Die
       Beamtin sei gefahren, zwei Männer hätten sie festgehalten und ihr wehgetan.
       Später zeigt sie Fotos, die sie am Tag nach der Abschiebung gemacht hat. Zu
       sehen sind Hämatome an Murras Armen.
       
       Am Flughafen in Leipzig hätten die PolizistInnen sie in ihrem Rollstuhl an
       die Bundespolizei übergeben, sagt Murra. Erst zu diesem Zeitpunkt sei eine
       Dolmetscherin dazugekommen. Murra sagt, sie habe versucht ihr zu erklären,
       dass sie mit ihrem Anwalt sprechen müsse. Die Dolmetscherin habe für die
       PolizistInnen übersetzt: „Nein, du hast keinen Anwalt. Wir brauchen nicht
       mit einem Anwalt reden.“ Sie solle sich benehmen, habe man ihr gesagt.
       
       ## Medikamente wider Willen
       
       Dann habe man sie auf dem Boden festgehalten, ihren Kopf fixiert, den Mund
       zugehalten und Medikamente durch die Nase gespritzt. Murra imitiert den
       Ablauf, greift sich an den Hals und auf den Mund. Sie hat gegen ihren
       Willen Medikamente bekommen? Murra nickt. „Ja, ein flüssiges Mittel.“
       
       Zwei Polizisten und ein Arzt hätten sie in das Flugzeug gebracht, wo man
       sie angeschnallt und erneut das Medikament verabreicht habe. Was es gewesen
       sei, wisse sie nicht. Sie sei müde geworden, habe Kopfschmerzen bekommen.
       „Es hat sich angefühlt, als hätte ich zwei Köpfe.“ In Albanien hätten der
       deutsche Arzt und die beiden Polizisten sie an die albanische Polizei
       übergeben, die schon gewartet habe. In einem Krankenwagen sei sie
       schließlich in die Psychiatrie gebracht worden.
       
       Der Sprecher der Landesdirektion Sachsen sagt, man habe nicht entschieden,
       dass sie in eine Psychiatrie gebracht werde. „Die albanischen Behörden
       wurden allerdings vor Start des Flugzeugs über den Zustand von Frau Murra
       informiert.“
       
       Der Sprecher der Bundespolizeiinspektion Leipzig bestätigt: „Nach der
       Landung in Tirana ist Frau M. an die örtlichen Grenzschutzbehörden
       übergeben worden.“ Dies entspreche den standardisierten Verfahren bei
       Rückführungen. Er rechtfertigt die Zwangsmaßnahmen damit, dass die Beamten
       Murra vor der Gefahr schützen wollten, aus dem Rollstuhl zu stürzen und
       sich dabei selbst zu verletzen. Dafür hätten die Beamten sie „soweit
       erforderlich und verhältnismäßig am Oberkörper“ festgehalten.
       
       ## Ein Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit
       
       Zu dem Vorwurf, dass Murra gegen ihren Willen Medikamente bekommen habe,
       gibt er keine Auskunft. Er selbst sei nicht dabei gewesen, auch sonst wisse
       „jetzt keiner mehr was darüber.“ Dem Vorwurf, Murra habe keinen Anwalt
       kontaktieren dürfen, hält die Bundespolizei entgegen: „Es bestand am 6.
       Dezember 2018 anwaltlicher Kontakt mit der Bundespolizei.“ Murras Anwalt
       Franz Schinkel bestätigt zwar, dass es den Kontakt gegen 9 Uhr 25 am Morgen
       gegeben habe, jedoch auf seine „eigene Initiative“ hin. Mit Fllanxa Murra
       selbst habe er nicht gesprochen.
       
       Nach dem sächsischen Gesetz über die Hilfen und Unterbringung bei
       psychischen Krankheiten wäre eine Zwangsmedikamentierung in Ausnahmefällen
       tatsächlich legal, wenn „der Patient krankheitsbedingt nicht fähig (ist),
       Grund, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einzusehen oder seinen Willen
       nach dieser Einsicht zu bestimmen“. Ob das bei Murra gegeben war, prüft nun
       ihr Anwalt.
       
       Er prüft auch, ob die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt rechtlich in Ordnung
       war. Murras Anwalt kritisiert, dass sie nicht ausreichend Gelegenheit
       hatte, juristisch gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vorzugehen. Am 20.
       November hatte er einen Duldungsantrag gestellt, um die Abschiebung
       auszusetzen. Am 29. November reichte er neue ärztliche Dokumente nach –
       unter anderem ein Schreiben der Universitätsklinik Leipzig.
       
       Darin wird Murra eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert: „Die
       Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der Symptomatik bis hin zum
       weiteren Suizidversuch“ sehen die Ärzte im Fall einer Abschiebung als „sehr
       wahrscheinlich“ an. Diese Gutachten sind allerdings nicht bindend – nach
       geltendem Recht muss ein von der Ausländerbehörde beauftragter Arzt eine
       Reiseunfähigkeit feststellen.
       
       ## Murra könnte nach Deutschland zurückgeholt werden
       
       Murra erfuhr erst in der Nacht ihrer Abschiebung von den PolizistInnen,
       dass die Ausländerbehörde ihren Antrag auf Duldung abgelehnt hatte. Ihr
       Anwalt erfuhr es erst am nächsten Morgen. Und klagt nun nicht nur gegen die
       Ablehnung ihres Asylantrags, sondern auch gegen die Abschiebung. „Nach
       derzeitigem Kenntnisstand bin ich der Meinung, dass diese Abschiebung
       rechtswidrig war“, sagt er.
       
       Sollte er recht haben, könnte Murra nach Deutschland zurückgeholt werden –
       bleiben darf sie nur, wenn ihr auch ein Aufenthaltsrecht erteilt wird. Bis
       all das entschieden ist, können 6 bis 18 Monate vergehen.
       
       In der Psychiatrie in Tirana teilt sich Fllanxa Murra ihr Zimmer mit einer
       18-Jährigen, die Wahnvorstellungen hat. Das Interview gibt sie in einem
       Nachbarzimmer. Von nebenan hört man Schreie und Poltern. „Die Leute hier
       sind verrückt“, sagt Murra. „Ich gehöre hier nicht hin.“ Auch ihre Ärztin
       sagt, Murra brauche keine psychiatrische, sondern eine langfristige
       psychologische und medizinische Versorgung.
       
       Später kommt Murras Schwester Zyraja zu Besuch. Sie ist die Einzige aus der
       Familie, mit der sie noch Kontakt hat. Herzlich küsst die Schwester sie auf
       die Wange und wischt lachend die Spuren ihres Lippenstifts von Fllanxa
       Murras Wange. Die lacht mit. Auch an den Grübchen sieht man, dass die
       beiden Schwestern sind. Zu gern würde sie Fllanxa mehr unterstützen, sagt
       Zyraja, die ihren Nachnamen nicht veröffentlichen will. „Aber ich kann ihr
       nicht finanziell helfen.“ Sie sagt auch, dass Fllanxa Murra durch ihre Zeit
       in Deutschland offener geworden sei. „Man sieht es ihr an. Ich merke es
       auch, wenn sie redet.“
       
       ## Ihre Familie spricht nicht mehr über sie
       
       In Albanien würde Fllanxa Murra vermutlich wieder eine Invalidenrente von
       etwa 66 Euro monatlich bekommen – ohne Unterstützung reicht das nicht. Ihre
       Schwester versucht, eine Wohnung für sie zu finden.
       
       Auf Unterstützung durch die Familie kann Murra nicht hoffen. „Unsere Eltern
       sagen, Fllanxa gehöre nicht mehr zur Familie. Dass sie homosexuell ist, sei
       eine Schande“, sagt Zyraja. Seit Murras Flucht werde nicht mehr darüber
       gesprochen.
       
       Als Fllanxa Murra Anfang Dezember in die Psychiatrie in Tirana eingeliefert
       wurde, informierten die Ärztinnen unmittelbar ihre Verwandten. Alle kamen
       in die Klinik. Auch diejenigen, die sie vor zwei Jahren wegen ihrer
       Homosexualität verdammt hatten: Vater, Mutter, Brüder. Die Mutter habe
       gesagt, sie solle nach Hause kommen. Doch Murra will nicht, sie hat Angst.
       Ihre Ärztin sagt, dass es der Vater sei, der die Angst auslöse. Und dass
       sie dabei gewesen sei, als er zu Murra sagte, sie gehöre nicht mehr zur
       Familie.
       
       Auch ihre Schwester glaubt, dass Fllanxa Murra nicht zur Familie
       zurückkehren könne. „Selbst wenn sich der Kontakt verbessern würde, wäre
       das Leben in dem Dorf für Fllanxa unmöglich.“ Das Beste für sie wäre, wenn
       sie nach Deutschland zurück könnte – „auch, wenn sie dann nicht mehr bei
       mir ist“.
       
       ## Homosexuelle in Albanien zu verstoßen, ist nicht selten
       
       Xheni Karaj hat in Tirana vor zehn Jahren die Alianza LGBT gegründet, eine
       Organisation, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
       Transpersonen einsetzt. Dass Homosexuelle in Albanien von ihren Familien
       eingesperrt, verstoßen oder gar verletzt werden, sei keine Seltenheit, sagt
       die 33-Jährige und blickt auf die Bildschirme der Überwachungskameras.
       
       Der Beratungsraum des Community Centers liegt in einem Hinterhaus nahe der
       Innenstadt. Wer die Adresse nicht kennt, findet diesen Schutzraum für LGBT
       nicht. Karaj trifft alle, die Kontakt zur Alianza suchen, zunächst in einem
       nahe gelegenen Café – eine Vorsichtsmaßnahme.
       
       Im Fenster des flachen Hauses mit dem großen Innenhof hängt eine
       Regenbogenflagge, drinnen flirren elektrische Heizer gegen die Kälte des
       albanischen Winters an. Jubel dringt aus einem Nebenraum. Eine Gruppe
       junger Menschen bereitet sich hier gerade auf die Wahl zur „Miss Trans“
       vor. Xheni Karaj begrüßt später alle mit einer Umarmung.
       
       Karaj kennt die Geschichte von Fllanxa Murra. Als Murra abgeschoben wurde,
       baten ihre Unterstützer vom Queer Refugees Network aus Leipzig Karaj um
       Hilfe. Murras Fall sei der schwierigste, den sie je gehabt habe.
       Homosexuell, körperlich eingeschränkt und Romni – das sei in Albanien „ein
       Todesurteil.“ Karajs Organisation hat zwar eine Notunterkunft, in der
       obdachlose LGBT-Personen Unterschlupf finden können – die ist aber nicht
       barrierefrei.
       
       ## In Deutschland könnte sie leben
       
       „Wir haben nicht genügend Ressourcen, um Fllanxa zu unterstützen“, sagt
       Karaj. Zudem gebe es in Albanien weder ausreichende staatliche
       Unterstützung und medizinische Versorgung, noch Infrastruktur für Personen
       mit Behinderung. Man sehe kaum Menschen mit Behinderung auf der Straße.
       „Die einzige Möglichkeit für sie ist, zu Hause zu bleiben.“
       
       Wäre es besser, wenn Murra in Deutschland lebte? „Ja, definitiv“, sagt
       Karaj. In Deutschland könne sie das, was ihr in Albanien verwehrt wird:
       „Leben statt bloß überleben.“
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht das anders. In dem
       Ablehnungsbescheid, den Murra am 4. Juli 2018 erhielt, heißt es, es gebe in
       Albanien „weder eine staatliche Diskriminierung von Frauen noch von Lesben,
       Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern oder Intersexuellen
       (LGBTTI)“. Ein Gesetz schütze zudem vor häuslicher Gewalt.
       
       Ein im Mai 2016 verabschiedeter „Aktionsplan zur besseren Integration“ von
       LGBTTI werde von Nichtregierungsorganisationen gelobt. Fllanxa Murra drohe
       weder eine Verfolgung durch den albanischen Staat noch durch
       nichtstaatliche Akteure.
       
       ## Ein Spendenkonto für die Miete
       
       Karaj kennt diese Argumentation. Die neuen Antidiskriminierungsgesetze
       interpretiert sie als Anbiederung – Albanien bewirbt sich derzeit um den
       Beitritt zur EU. „Es gibt einen großen Kontrast zwischen den Gesetzen auf
       dem Papier und der Realität.“ Sie erzählt von anderen Fällen, in denen
       LGBT-Personen von ihren Eltern eingesperrt oder rausgeworfen wurden.
       
       Von Fällen, in denen Eltern ihre Kinder zu ÄrztInnen brachten, damit diese
       sie von ihrer Sexualität heilten. Und davon, wie ein Arzt sich weigerte,
       eine Transperson zu behandeln. Er habe Karaj angerufen und gesagt: „Warum
       lasst ihr diese Menschen nicht einfach sterben?“
       
       Am 20. Dezember verlässt Murra die Psychiatrie. Sie hätte schon früher
       gehen können, durfte aber noch bleiben. „Aus Kulanz“, sagt die Ärztin.
       „Weil ich nicht weiß, wo ich hin soll“, sagt Murra.
       
       Bis deutsche Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Murras Abschiebung
       entschieden haben, will sie in eine eigene Wohnung ziehen. Doch es ist
       schwer, in Tirana eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden – an eine
       barrierefreie ist kaum zu denken. In Deutschland [4][haben ihre
       UnterstützerInnen ein Spendenkonto eingerichtet], um Geld für ihre Miete zu
       sammeln.
       
       ## Eine Notlösung …
       
       Kurz bevor sie die Psychiatrie verlässt, sitzt Fllanxa Murra auf einem
       Holztisch im kahlen Gang und wippt nervös mit der Prothese. Aus ihrer
       Hosentasche zieht sie einen Zettel, auf dem „Ihr nächster Termin“ steht.
       Datiert auf den 4. Januar 2019, 13 Uhr. Wahrnehmen kann sie den Arzttermin
       nicht, er ist in der Helios-Klinik in Leipzig.
       
       Mit den lila Krücken und der neuen Prothese geht Murra, sich an der Wand
       abstützend, die glatten Stufen hinunter zum Ausgang der Klinik. Ihre
       Schwester ist gekommen, um sie abzuholen. Fürs Erste kommt Murra bei ihr
       unter. Ein Bekannter der beiden holt sie mit seinem VW Golf ab. Auf dem
       Rücksitz winkt ein kleiner Junge aufgeregt. Es ist Fllanxa Murras Neffe.
       Sie steigt ein und küsst ihn. „Er freut sich, mich zu sehen“, sagt sie.
       „Und ich freue mich.“
       
       Während der Autofahrt blickt Murra aus dem Fenster in den Trubel der Stadt.
       „In Deutschland kann ich allein die Straßenbahn nehmen und Freunde
       treffen“, sagt sie. „Hier ist das nicht möglich.“ Draußen fahren alte
       Linienbusse mit Treppenstufen. Ein Straßenbahnnetz gibt es nicht.
       
       ## … die keine ist
       
       Nach etwa einer halben Stunde löst sich die Hektik Tiranas auf. Die Straßen
       haben Schlaglöcher, es ist wenig von den Weihnachtslichtern der Innenstadt
       übrig. Ein einzelner Bulle steht auf einer Wiese, auf der sich Heuballen
       stapeln. An den Straßenrändern und in Bächen sammelt sich der Müll. Ein Weg
       führt zu dem mit Wellblech bedeckten Haus, in dem Murras Schwester mit
       ihrem Ehemann und den zwei Kindern lebt, direkt neben der Schwiegermutter
       und deren Familie. Murra steigt aus, manövriert sich mit ihren Krücken
       zwischen der an der Leine hängenden Wäsche hindurch.
       
       Murras Schwester führt in den kleinen Raum, in dem ein Bett, ein
       Kleiderschrank und ein Regal stehen. In einer Nische hängt ein Waschbecken,
       in dem sich Kochtöpfe stapeln. Eine Tür führt zu einem weiteren kleinen
       Raum, dem Stehklo. Es ist kalt, eine Heizung gibt es nicht. Auf gut zwanzig
       Quadratmetern leben hier vier Personen – und nun vorerst auch Fllanxa
       Murra.
       
       „Es geht nicht“, sagt ihre Schwester. „Sie kann hier nicht leben.“ Schnell
       dreht sie die Bilder der Eltern und Brüder auf der Kommode um. „Damit
       Fllanxa nicht weint.“ Draußen warten die Schwiegermutter und deren Tochter.
       Die alte Frau streckt ihre Hände gen Himmel. Sie betet für Fllanxa Murra.
       
       9 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sarah Ulrich
       
       ## TAGS
       
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 (DIR) Abschiebungen im Norden: Oft erzwungene Freiwilligkeit
       
       Der Norden schiebt weniger Flüchtlinge ab als der Süden und Westen
       Deutschlands. Eine erzwungene „freiwillige Ausreise“ ersetzt oft die
       Abschiebung.