# taz.de -- 100 Jahre Friedenskonferenz 1919: Die zähe Neuordnung der Welt
       
       > Kampf für Gleichstellung: Als 1919 in Paris über den Frieden verhandelt
       > wurde, ging es um globale Fragen, die uns noch heute beschäftigen.
       
 (IMG) Bild: Dass mit dem Völkerbund eine internationale Staatengemeinschaft geschaffen wurde, war ein Novum
       
       Anfang 1919 wurde Paris zur Hauptstadt der Welt. Die 27 Siegermächte
       reisten mit 1.000 Delegierten zur Friedenskonferenz an, dazu kamen, alles
       in allem, 10.000 Experten. Der britische Diplomat Harold Nicolson schrieb
       euphorisch, man fahre nach Paris, um „ewigen Frieden“ zu schaffen.
       
       Auch ohne diese pathetische Aufladung handelte es sich bei der
       Friedenskonferenz um eine Mammutaufgabe, denn unter hohem Zeitdruck und vor
       dem Hintergrund von Interessenkonflikten zwischen den vier
       Hauptsiegermächten Frankreich, Großbritannien, Italien und den Vereinigten
       Staaten [1][sollte der Krieg beendet], Europa neu geordnet und der Frieden
       dauerhaft gesichert werden.
       
       Vor allem drei Verhandlungspunkte machten die Pariser Konferenz zu einem
       globalen Ereignis: die Gründung des Völkerbundes, die Einrichtung der
       Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) und die Aufteilung des deutschen
       Kolonialbesitzes in Afrika und Asien. Damit berührte die Friedenskonferenz
       Fragen, die bis in unsere Gegenwart hineinreichen – von globalen
       Arbeitsrechten, der Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen bis zum Erbe
       des europäischen Kolonialismus.
       
       In Paris sollte 1919 die Welt neu geordnet werden, doch am
       Verhandlungstisch saßen nur die Abgesandten souveräner Siegermächte. Dabei
       hoffte auch die Bevölkerung der Kolonien auf das von Woodrow Wilson
       geforderte „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und verlangte, die eigenen
       Geschicke mitbestimmen zu können.
       
       Dass mit dem Völkerbund eine internationale Staatengemeinschaft geschaffen
       wurde, war ein herausragendes Novum. Hauptziel der Organisation war es,
       Konflikte künftig nicht Waffengewalt zu lösen, sondern sie zu
       entschleunigen und im besten Fall durch Vermittlung zu beseitigen.
       Streitigkeiten mit anderen Mitgliedstaaten sollten künftig vor dem
       Völkerbund verhandelt werden, und bevor ein Staat in den Krieg ziehen
       konnte, war ein Schiedsspruch einzuholen und eine Frist zu wahren. Hielt
       ein Mitglied sich nicht daran, wurde dies als Aggression gegen den gesamten
       Bund verstanden, Maßnahmen wie wirtschaftlicher Boykott oder militärische
       Intervention wurden möglich.
       
       ## Machtloser Völkerbund
       
       Doch vor allem zwei Begebenheiten schwächten die neue internationale
       Organisation von Beginn an: Erstens wurde den besiegten Ländern eine
       Mitgliedschaft zunächst verweigert, zweitens traten die Vereinigten Staaten
       dem Bund gar nicht erst bei. Dieser wurde so zu einem Bund der europäischen
       Siegerstaaten von geringer Schlagkraft. Das hehre Ansinnen, Krieg dauerhaft
       zu kriminalisieren und die territoriale Integrität sowie die politische
       Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten zu sichern, war nicht durchsetzbar.
       
       Bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu kriegerischen
       Konflikten in Ost- und Südosteuropa, 1922 sanktionierte der Völkerbund im
       Vertrag von Lausanne Zwangsmigration und ethnische Säuberung. Und weder
       gegen die Besetzung der Mandschurei durch sein Mitglied Japan im Jahr 1931
       noch gegen die Annexion Abessiniens durch das faschistische Italien konnte
       der Völkerbund erfolgreich vorgehen.
       
       Auch die Zukunft der deutschen Kolonien und des zerfallenden Osmanischen
       Reiches wurde in der Völkerbundakte geregelt. Deutschland sollte seine im
       Krieg von den Alliierten besetzten Kolonien nicht zurückerhalten. Japan und
       die Siegermächte erhoben Anspruch auf diese Gebiete, doch Wilson setzte
       durch, sie der Aufsicht des Völkerbundes zu unterstellen. Der
       südafrikanische Ministerpräsident Jan Smuts erkannte allerdings in der
       Mandatsträgerschaft des Völkerbundes eine Möglichkeit, die weitere
       Beherrschung vor allem der afrikanischen Kolonien sicherzustellen, und
       ersann die Einteilung der Territorien in A-, B- und C-Mandate, die den
       „Entwicklungsstand“ des jeweiligen Gebiets und die Fähigkeit zur
       Selbstregierung abbilden sollten.
       
       Welcher Kategorie ein Gebiet zugeordnet wurde, war entscheidend für die
       qualitative Veränderung von der Kolonialherrschaft zur Treuhänderschaft. So
       wurde Namibia, das Südafrika gern annektieren wollte, in Paris zu einem
       C-Mandat und damit als unfähig zur Selbstregierung eingestuft – mit lange
       andauernden Folgen: Erst 1990 wurde das Land ein unabhängiger Staat, und
       damit endete zugleich sein Apartheidregime.
       
       ## Aufmerksamkeit für die Lage der Schwarzen
       
       Mit der Einführung der Mandate änderte sich die Kolonialherrschaft eher
       ideell als konkret. Zumindest auf dem Papier war es nun die Aufgabe der
       Mandatsträger, sich um das Wohlergehen und die „Entwicklung“ der
       Bevölkerung zu kümmern. Darüber mussten sie der Mandatskommission des
       Völkerbundes regelmäßig Bericht erstatten. Sie trugen somit eine
       vertraglich festgeschriebene Verantwortung, an der sie sich theoretisch
       messen lassen mussten. Bewohner*innen der Mandatsgebiete konnten außerdem
       Petitionen und Beschwerden über Missstände an dieses Gremium senden.
       
       Dennoch hatte die Kommission kaum Möglichkeiten, auf die tatsächliche
       Regierung der Mandatsgebiete Einfluss zu nehmen. Als es 1922 im heutigen
       Namibia zu Aufständen kam, die von Südafrika gewaltsam niedergeschlagen
       wurden, konnte weder die Mandatskommission noch der Völkerbundrat das
       Minimalziel erreichen, dass Südafrika Fehler im Umgang mit der Rebellion
       zugab. Dennoch war diese Regelung der Beginn vom Ende des Kolonialismus.
       
       Denn mit dem Prozess der Verrechtlichung setzte ein Umdenken ein:
       Kolonialherrschaft musste nun durch konkrete Projekte wie wirtschaftliche
       Entwicklung und bessere Bildungschancen legitimiert werden, eine nebulöse
       „Zivilisierungsmission“ reichte nicht länger aus. Die Kolonialherrschaft
       galt nun, wenngleich vage, als zeitlich begrenzt, das Thema
       Selbstbestimmung war auch aus der kolonialisierten Welt nicht mehr
       wegzudenken, vielerorts formierten sich antikoloniale Bewegungen.
       
       Für die Interessen der afrikanischen Bevölkerung gab es allerdings nur
       einen Platz am Katzentisch der Friedenskonferenz, in Gestalt des
       Panafrikanischen Kongresses, der im Februar 1919 in Paris stattfand. W. E.
       B. Du Bois, einer der führenden afroamerikanischen Intellektuellen, wollte
       mit diesem Forum Aufmerksamkeit für die Lage der Schwarzen in aller Welt
       wecken.
       
       Den Kongress erklärte er zur Stimme Afrikas auf der Pariser
       Friedenskonferenz. Im Namen von „Gerechtigkeit und Menschlichkeit“
       forderten die Delegierten eine bessere Rechtsstellung der Bevölkerung der
       Kolonien, und sie verlangten Maßnahmen gegen Ausbeutung, Enteignung,
       Zwangsarbeit ebenso wie die Abschaffung von Körperstrafen. Kinder sollten
       das Recht auf Schulbildung bekommen.
       
       ## Eine Kommission für Frauenfragen?
       
       Die afroamerikanische Frauenrechtlerin Addie Waites Hunton forderte zudem,
       an der Umgestaltung der Welt müssten Frauen ihren Anteil haben. Frauen, die
       in vielen europäischen Ländern seit Kurzem das Wahlrecht besaßen, hatten
       andererseits vergeblich auf einen Platz am Verhandlungstisch gedrängt; auch
       sie wurden an der Neuordnung der Welt nicht beteiligt. Die Internationale
       Frauenwahlrechtsorganisation wollte das Frauenwahlrecht in den Pariser
       Verträgen verankert wissen, doch der amerikanische Präsident erklärte das
       Wahlrecht zum nationalen Thema – das bedeutete das Aus für eine Diskussion
       in Paris.
       
       Nicht einmal auf Wilsons Vorschlag, eine Kommission für Frauenfragen
       einzurichten, die den Frauenvereinen beratend zur Seite hätten stehen
       können, wollten sich seine Konferenzpartner einlassen: Frieden zu
       verhandeln sei nicht die Angelegenheit von Frauen, befand der britische
       Außenminister Balfour. Und dabei blieb es.
       
       Die international organisierten Pazifistinnen wollten sich damit nicht
       abfinden. Im Mai 1919 luden sie nach Zürich zum Frauenfriedenskongress. Für
       die Mitglieder der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit
       (IFFF) war klar: Ohne die Beteiligung von Frauen sei ein dauerhafter Friede
       nicht möglich. Der Kongress unter Vorsitz der späteren
       Friedensnobelpreisträgerin Jane Addams forderte umfassende
       gesellschaftliche Reformen im Rahmen der Friedensverhandlungen: Die
       rechtliche und staatsbürgerliche Gleichstellung von Mann und Frau sollte in
       Paris gesichert werden, Ehefrauen sollten Rechtspersonen bleiben und die
       Verfügungsgewalt über ihr Vermögen behalten, Mütter das Recht auf
       Vormundschaft erhalten, Familienarbeit sollte anerkannt werden und gleicher
       Lohn für gleiche Arbeit gelten.
       
       Um den Frieden dauerhaft zu sichern, sollten alle Staaten Mitglied des
       Völkerbundes werden können. Scharf kritisierten die Delegierten den Vertrag
       von Versailles, denn er sei nicht dazu geeignet, den Frieden dauerhaft zu
       sichern. Sie hielten Abrüstung für den besseren Weg als wirtschaftliche
       Destabilisierung und Gebietsabtretungen, denn beides würde vor allem eines
       bedeuten: künftige Kriege. Auch der Kolonialpolitik wollten sie ein
       baldiges Ende bereiten. Alle Kolonien sollten Mandatsgebiete des
       Völkerbundes und damit auf absehbare Zeit unabhängig werden.
       
       ## Kampf für universale Rechte
       
       Die Forderung nach „Rassengleichheit“, die ihnen die einzige
       afroamerikanische Teilnehmerin, Mary Church Terrell, ins Stammbuch schrieb,
       sollte Arbeitsgrundlage der nationalen Zweige der IFFF werden. Erst wenn
       Menschen nach ihren inneren Werten beurteilt würden, wenn „Rasse, Klasse,
       Religion“ bedeutungslos wären, sei ein dauerhafter Friede möglich, betonte
       Church Terrell.
       
       Damit formulierte sie nicht nur das Programm eines intersektionalen
       Feminismus avant la lettre. Bereits in der Zwischenkriegszeit bildeten die
       Aktivistinnen der IFFF eine Identität aus, die sich auf den Kampf für
       universale Rechte stützte. Das hatte 1919 geringe Auswirkungen, doch ihr
       hartnäckiges Bestreben, Nationalismus zu überwinden und eine globale
       Sichtweise einzufordern, war wegweisend für die Weltordnung nach dem
       Zweiten Weltkrieg und ist es bis heute.
       
       Kaum eine Forderung der Außenseiter*innen der Pariser Friedenskonferenz hat
       an Gültigkeit verloren. Für die meisten von ihnen gab es einen Zusammenhang
       von Gerechtigkeit und Friedenssicherung. Geblieben ist der Kampf um gleiche
       und gerechte Teilhabe und Repräsentation für Frauen, People of Color und
       LGBTQ, geblieben ist die Forderung nach Equal Pay, geblieben ist die
       globale Dimension dieser Themen. Blickt man zurück auf 1919, wird deutlich:
       Der Kampf für Gerechtigkeit und um Gleichberechtigung war immer zäh. Auch
       im Jahr 2019 erfordert er noch einen langen Atem.
       
       6 Jan 2019
       
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