# taz.de -- Mehr Frauen in die Parlamente: Nach 100 Jahren wird’s mal Zeit
       
       > Der Frauenrat startet am Donnerstag eine neue Kampagne. Frauen sollen
       > nicht länger in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert sein.
       
 (IMG) Bild: Das erste Mal: Am 19. Januar 1919 standen Frauen Schlange vor den Wahllokalen
       
       Es ist nur ein kleines Wort, das den Unterschied zwischen der historischen
       Forderung der Frauen im 19. Jahrhundert und der Forderung der heutigen
       Frauen markiert. „Frauen in die Parlamente!“ war der alte Slogan, der
       schließlich dazu führte, dass Frauen in Deutschland am 19. Januar 1919 zum
       ersten Mal wählen und gewählt werden durften. Genau 100 Jahre später
       fordert der Deutsche Frauenrat angesichts der ernüchternd ungleichen
       Verhältnisse in der deutschen Politik: „Mehr Frauen in die Parlamente!“
       
       Im Bundestag sind derzeit mit knapp 31 Prozent [1][so wenig Frauen
       vertreten] wie seit 20 Jahren nicht, im Landesparlament von
       Baden-Württemberg liegt der Frauenanteil bei gerade mal einem Viertel.
       Nicht einmal 10 Prozent aller deutschen BürgermeisterInnen sind Frauen.
       
       „Wir fordern die in den Parlamenten vertretenen Parteien auf, im Rahmen von
       Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte
       die Mandate in den Parlamenten innehaben“, heißt es in dem [2][Aufruf des
       Frauenrats], der am Mittwochabend in Berlin veröffentlicht wurde. Zudem
       müssten die Rahmenbedingungen, die Frauen zu einer politischen Karriere
       ermutigen könnten, verbessert werden.
       
       „Die Hälfte der Bevölkerung besteht aus Frauen, aber ihre Perspektiven sind
       in der Politik eklatant unterrepräsentiert“, sagte Elke Ferner,
       Vorstandsmitglied und Leiterin des Fachausschusses Parität in Parlamenten
       und Politik im Deutschen Frauenrat, der taz. „Aber wir wollen nicht nur die
       Sichtweisen der älteren biodeutschen Männer.“
       
       ## Eine neue Kampagne
       
       Um das zu ändern, startet [3][der Frauenrat], mit rund 60
       Mitgliedsorganisationen die größte frauen- und gleichstellungspolitische
       Interessenvertretung Deutschlands, nun eine Kampagne. Geeinigt auf das
       Thema hat sich die Mitgliederversammlung des Frauenrats nur mit Jastimmen
       und einer Enthaltung – bemerkenswert einhellig für einen Dachverband, der
       fast 12 Millionen Frauen repräsentiert und in dem Organisationen fast aller
       Parteien, religiöse Verbände, Verbände von Landfrauen, Ärztinnen, Müttern,
       Sportlerinnen oder Ingenieurinnen vertreten sind.
       
       An diesem Donnerstag wird eine Website freigeschaltet, über die
       Unterschriften für ein Paritätswahlgesetz gesammelt werden sollen. Rund 220
       Frauen haben bereits unterschrieben, darunter frühere Bundesministerinnen
       wie Herta Däubler-Gmelin oder Brigitte Zypries, die Präsidentin der
       Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer, und derzeitige frauenpolitische
       SprecherInnen der Bundestagsfraktionen. „Nur die AfD haben wir gar nicht
       erst gefragt“, sagte die Sozialdemokratin Elke Ferner.
       
       Der Zeitpunkt der Kampagne ist gut gewählt: Das historische Jubiläum gibt
       Rückenwind, Politikerinnen wie die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock
       oder die SPD-Ministerinnen Katarina Barley und Franziska Giffey haben eine
       Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten erst kürzlich gefordert.
       Selbst die christdemokratische Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte bei
       einem Festakt zur Einführung des Frauenwahlrechts im November: [4][„Das
       Ziel muss Parität sein.“]
       
       Auch auf Ebene der Bundesländer bewegt sich etwas. Seit Mittwoch gebe es in
       Brandenburg eine Mehrheit für den Paritätsgesetzentwurf der grünen
       Landtagsfraktion inklusive Änderungsantrag, sagte die
       Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe. Das Gesetz sieht ein
       Reißverschlussverfahren für die Landeslisten vor, in den kommenden Wochen
       soll es im Landtag verabschiedet werden.
       
       ## Das erste Bundesland mit Paritätsgesetz
       
       „Brandenburg wäre damit das erste Bundesland mit einem Paritätsgesetz“,
       sagte von der Lippe. Bei der kommenden Wahl am 1. September würde das
       Gesetz noch nicht zum Tragen kommen, bei der darauf folgenden 2024 schon.
       Auch in Thüringen und Baden-Württemberg wurde eine paritätische Besetzung
       von Wahllisten in den Koalitionsverträgen verankert.
       
       Und eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene steht ohnehin an – allerdings
       erst einmal nicht, um Parität zu erreichen, sondern um den Bundestag zu
       verkleinern. Seit der Bundestagswahl 2017 gibt es 709 statt der eigentlich
       vorgesehenen 598 Abgeordneten, da seit 2013 alle Überhangmandate
       ausgeglichen werden. Im Mai hatte Bundestagespräsident Wolfgang Schäuble
       deshalb erklärt, in der laufenden Legislatur eine Änderung des Wahlrechts
       durchsetzen zu wollen. Die Kommission aus Schäuble und den
       parlamentarischen GeschäftsführerInnen tagt bereits.
       
       Ziel des Frauenrats ist es nun, mit der Wahlrechtsreform auch die Parität
       im Gesetz zu verankern. Zwei konkrete Vorschläge macht der Verband dazu:
       Entweder müsse zum Einstimmenwahlrecht gewechselt oder das Verhältnis von
       Direkt- und Listenmandaten verändert werden, heißt es in dem Aufruf.
       
       Beim Wechsel zum Einstimmenwahlrecht würde ein reines Verhältniswahlrecht
       entstehen, das auf Bundes- und/oder Landeslisten aufbaut, die Listen würden
       zwingend quotiert. Vorteil wäre, so der Frauenrat, dass Parität annähernd
       erreicht würde. Nachteil wäre, dass die Direktwahlkreise entfallen, die bei
       einem reinen Verhältniswahlrecht nicht mehr vorgesehen wären. Auch bei
       einer Veränderung des Verhältnisses von Direkt- und Listenmandaten würden
       die Listen quotiert.
       
       ## Bis zur nächsten Bundestagswahl
       
       In den Direktwahlkreisen müssten Tandems aus jeweils einer Frau und einem
       Mann vorgeschlagen werden, die nur gemeinsam zur Wahl antreten können. Ein
       Nachteil, so der Frauenrat: Die Größe des Bundestags, die
       Bundestagspräsident Schäuble mit der Wahlrechtsreform eigentlich verringern
       will, würde wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten weiter über der
       gesetzlichen Anzahl von Abgeordneten liegen.
       
       Vorgesehen, sagte Ferner, sei in den Vorschlägen zwar formell die Parität
       von Frauen und Männern. „Menschen dritten Geschlechts könnten in den
       jeweiligen Entwürfen aber selbst entscheiden, ob sie auf Frauen- oder
       Männerplätzen kandidieren“, sagte sie. „Das ist eine lösbare Frage.“
       
       Skepsis kommt von anderer Stelle: In der Vergangenheit hatte etwa der
       konservative Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio bezweifelt, dass derlei
       Änderungen „mit unseren Wahlrechtsgrundsätzen und mit der Freiheit der
       Parteien vereinbar wären“. Solche Argumente seien „das absolute
       Totschlagargument“, kritisierte Ferner. „Wir setzen dagegen, dass das in
       erster Linie eine politische Entscheidung ist.“ Wenn ein Paritätsgesetz
       gewollt sei, „findet man Möglichkeiten, es rechtlich abzusichern.“
       
       Das neue Wahlrecht soll, geht es nach dem Frauenrat, schon bei der nächsten
       Bundestagswahl 2021 gelten – dafür müsste es bis zum Frühsommer nächsten
       Jahres gesetzlich verankert sein. 102 Jahre nach der ersten deutschen
       Nationalversammlung, in der von 423 Abgeordneten schließlich 37 Frauen
       waren, stünden damit die Chancen gut, dass der Bundestag die
       Geschlechterverteilung der Republik repräsentiert – und von knapp 600
       vorgesehenen Abgeordneten des Deutschen Bundestags 300 Frauen wären.
       
       17 Jan 2019
       
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