# taz.de -- Frauenwahlrecht in Deutschland: Der Fortschritt ist eine Schnecke
       
       > 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts wollen Frauen nicht
       > noch weitere 100 Jahre auf Parität warten.
       
 (IMG) Bild: Der Staat ist verpflichtet, für Parität zu sorgen
       
       Am 19. Januar 1919 war es endlich so weit: Vor genau 100 Jahren durften
       Frauen erstmals in Deutschland wählen. Mit über 80 Prozent Wahlbeteiligung
       drängten sie an die Wahlurnen.
       
       Jahrzehntelang hatten die verschiedenen Flügel der Frauenbewegung für das
       Stimmrecht gekämpft, am 12. November 1918 war schließlich die rechtliche
       Grundlage dafür geschaffen worden. Ein Frauenanteil von knapp 9 Prozent in
       der Nationalversammlung war das Ergebnis der ersten historischen Wahl.
       
       Die Sozialdemokratin und Sozialreformerin [1][Marie Juchacz] hielt die
       erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament, in der sie unter
       anderem die berühmten Worte sprach: „Was diese Regierung getan hat, das war
       eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis
       dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
       
       Was Frauenrechte angeht, ist leider gar nichts eine Selbstverständlichkeit
       – [2][bis heute]. In den einhundert Jahren, die seit diesen historischen
       Ereignissen vergangen sind, gab es noch nie ein paritätisch besetztes
       deutsches Parlament, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene.
       
       Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen erkämpft, bildet die Grundlage
       staatsbürgerlicher Partizipation. Formal gleiche Rechte führen aber nicht
       zu gleichen Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten. Die Gleichstellung in
       allen Lebensbereichen ist noch längst nicht erreicht. Es gibt zwar eine
       Bundeskanzlerin, und die beiden aktuellen Koalitionsparteien auf
       Bundesebene werden von Frauen geleitet. Aber der Anteil der Frauen im
       aktuellen Deutschen Bundestag ist mit 30,9 Prozent auf den Stand von vor 20
       Jahren zurückgefallen.
       
       ## Noch gab es keine Bundespräsidentin
       
       Noch schlechter sieht es in der Kommunalpolitik aus. Immer noch gibt es
       Ämter in der Politik, die noch nie eine Frau innehatte. Das sind zum
       Beispiel, neben dem des Bundespräsidenten, die einflussreichen Ressorts
       Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium.
       
       Der Fortschritt ist zudem eine Schnecke: Die magische Größe des
       Frauenanteils von fast 9 Prozent in der Nationalversammlung wurde in der
       Bundesrepublik erst bei den Wahlen zum 10. Deutschen Bundestag übertroffen.
       Das war im Jahr 1983, als die Grünen in das Parlament einzogen. Mit dem
       grünen Frauenstatut und der grünen Frauenquote schrieb die Partei
       Geschichte.
       
       Überhaupt: Alle Parteien, die sich aktuell selbst Quotenregelungen für die
       Wahllisten geben (SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen), haben auch einen
       hohen Frauenanteil im Parlament. Parteien ohne eine solche
       Selbstverpflichtung (Union, FDP, AfD) fallen durch ihre starke
       Männerdominanz auf. Auch in der Politik gilt: Quoten funktionieren!
       
       ## Deutschland steht in der Pflicht
       
       Sogar die Vereinten Nationen mahnen: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren
       zur UN-Frauenrechtskonvention wurde auf strukturelle Barrieren und
       Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von
       Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen
       hingewiesen. Deutschland ist völkerrechtlich und auch nach dem Grundgesetz
       verpflichtet, Maßnahmen zur Verwirklichung der gleichen Teilhabe von Frauen
       zu ergreifen.
       
       Strukturelle Barrieren sind zum Beispiel Männernetzwerke, die Frauen von
       aussichtsreichen Kandidaturen abhalten oder sie bei ihren Kandidaturen
       schlicht niederstimmen. Oder Zeitstrukturen bei Politik im Ehrenamt, bei
       denen erst spät in der Nacht wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein
       häufiges Problem sind auch Kommunalparlamente, bei denen keine
       Kinderbetreuung für Sitzungszeiten zur Verfügung steht.
       
       Geschlechterstereotype wie: Frauen interessieren sich nicht so für Politik
       oder haben kein Interesse an Macht und politischer Gestaltung, verhindern
       das Fördern weiblicher politischer Talente oder führen dazu, dass die
       Frauen selbst zögern, Verantwortung zu übernehmen.
       
       ## Ohne Gesetze geht es nicht
       
       Ein Ergebnis des jahrzehntelangen Kampfs für gleiche Rechte und gleiche
       Chancen für Frauen ist: Ohne Gesetze wird es nicht gehen.
       
       Es gibt zwei rechtliche Wege, den Frauenanteil in den Parlamenten zu
       erhöhen. Direkte Maßnahmen im Wahlrecht – oder indirekte Maßnahmen, die bei
       den Parteien und ihren Strukturen ansetzen. In Brandenburg liegt derzeit
       ein Gesetzentwurf für ein Paritätsgesetz vor, für den sich eine
       rot-rot-grüne Mehrheit abzeichnet. In Anlehnung an das französische Modell
       wird vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise zu halbieren und in den dann
       größeren Wahlkreisen jeweils Kandidatenduos (sogenannte binômes)
       aufzustellen, bestehend aus einem Mann und einer Frau .
       
       Ein nominiertes Wahlkreisduo kann, muss aber nicht gemeinsam gewählt
       werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit einer Stimme
       darf nur eine Kandidatin, mit der anderen Stimme darf nur ein Kandidat
       gewählt werden.
       
       Dieses Gesetz würde einen Paradigmenwechsel einleiten. Viel gewonnen wäre
       bereits, wenn alle Parteien in ihren Satzungen Frauenquoten für die
       Besetzung politischer Ämter und Wahllisten vorsähen und diese dann auch
       konsequent umsetzen würden. Der Deutsche Juristinnenbund hat als
       Mindestanforderung formuliert, dass im Parteiengesetz eine Verpflichtung
       zur Frauenförderung verankert wird. Indirekte Anreize zur Schaffung eines
       entsprechenden Satzungsrechts wären möglich. Erfolgreich gelebte
       Frauenquoten im Parteisatzungsrecht könnten zum Beispiel im
       Parteienfinanzierungsrecht durch angemessene Bonuszahlungen belohnt werden.
       
       ## Verfassungsrechtliche Bedenken
       
       Gegen viele der genannten Vorschläge wurden bereits verfassungsrechtliche
       Bedenken geäußert. In einem Spiegel-Interview forderte der ehemalige
       Richter des Bundesverfassungsgerichts, Udo Di Fabio, Frauen dazu auf, sich
       in Parteien zu engagieren, und formulierte Bedenken gegen
       Wahlrechtsänderungen und auch gegen Anreize in der Parteienfinanzierung.
       Eine Einflussnahme darauf, wer gewählt wird, sei ein unzulässiger Eingriff
       in das Wahlrecht, das allein regeln dürfe, wie gewählt wird.
       
       Damit steht er nicht allein. Es fehlt im deutschen Staatsrecht bislang das
       Bewusstsein, dass eine gerechte Staatlichkeit nicht ohne gleiche politische
       Teilhabe der Geschlechter auskommt. Seit Jahrzehnten ist die deutsche
       Staatsrechtslehre, die sich mit der Auslegung der Verfassung befasst, stark
       männerdominiert.
       
       Die Diskussion darüber, was gerechte Staatlichkeit ausmacht und wie sie
       die gleiche Partizipation von Frauen und Männern gewährleisten kann, steht
       dort auch im Jahr 2019 erst am Anfang. Das Thema wurde zu lange weitgehend
       ignoriert – vielleicht weil man die Erfahrung, ausgegrenzt und
       marginalisiert zu sein, in der Gesellschaft keine ausreichend
       repräsentierte Stimme zu haben, selbst gar nicht kannte.
       
       Es geht um die Demokratie, die nur dann wirklich funktionieren kann, wenn
       ihre geschriebenen und ungeschriebenen Spielregeln nicht diskriminieren.
       Hinzu kommt, dass das Argument, die Frauen mögen sich eben mehr engagieren,
       ihnen die Verantwortung für ihre geringe Repräsentation zuschiebt. Hier
       geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo. Es ist die
       Lehrbuchdefinition von Diskriminierung, der faktisch benachteiligten Gruppe
       die Verantwortung dafür qua (zugeschriebener) Eigenschaften oder Verhalten
       zuzuweisen und damit zu rechtfertigen.
       
       ## Die Debatte muss jetzt geführt werden
       
       Insofern sollte das Verfassungsargument nicht verwendet werden, um die
       dringend notwendige Debatte über Parität zu beenden. Denn diese Debatte
       muss jetzt geführt werden – so kann die Situation nicht bleiben. 100 Jahre
       nach der Einführung des Frauenwahlrechts wollen Frauen nicht noch weitere
       100 Jahre auf Parität warten!
       
       Auch die Parteien sind an Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gebunden,
       der das Versprechen gibt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Die
       politischen Parteien haben in unserer Demokratie die Schlüsselposition: Sie
       sind es, die die Angebote für die Wahlentscheidungen machen, die dann
       folgen. Wenn in den Parteien Strukturen dazu führen, dass Frauen chancenlos
       sind, muss der Staat handeln. Wenn wir nicht in das Wahlrecht selbst
       eingreifen, so muss die Verpflichtung zur Frauenförderung in das
       Parteienrecht hinein. Das Ziel muss es sein, Frauen auf aussichtsreiche
       Listenplätze zu bringen und sie in angemessener Zahl bei den
       Direktkandidaturen aufzustellen.
       
       Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, um dem Ziel der Parität näher zu
       kommen. Am Ende müssen die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in
       politische Ämter zu gelangen, vollständig beseitigt sein.
       
       Allerdings verspricht nicht jedes Instrument oder jeder Quotenbeschluss
       auch Wirkung. Ein Beispiel ist die CDU in Sachsen, die 2019 am historischen
       Datum des 19. Februar ihre Landesvertreterversammlung abhält und sich auf
       die Landtagswahl vorbereitet. Dort sieht ein Landesvorstandsbeschluss vor,
       die ersten 20 Plätze des Listenvorschlags zu quotieren. (Warum nicht alle
       Listenplätze, fragt man sich?) Eine quotierte Liste wäre nicht nur schön,
       sondern dringend notwendig, weil in Sachsen in 60 Wahlkreisen nur 8 Frauen
       als Direktkandidatinnen von der CDU aufgestellt wurden. 6 dieser 8 Frauen
       stehen allerdings auch auf dem Listenvorschlag. Sollten sie direkt gewählt
       werden, würden Männer von der Liste nachrücken.
       
       Mehr Frauen ins Parlament oder in aussichtsreiche Kandidaturen bringt
       dieser Vorschlag im Ergebnis nicht. Machterhalt und Männerdominanz – sie
       haben einen langen Atem.
       
       19 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
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