# taz.de -- Europäisches Gericht urteilt: Abgasmessung muss realistisch sein
       
       > Das EU-Gericht beanstandet, dass die EU-Kommission bei den neuen
       > Straßenmessungen die Stickoxid-Grenzwerte für Autos aufgeweicht hat.
       
 (IMG) Bild: Müssen im Zweifel draußen bleiben: Diesel der Euronorm 6
       
       Das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg hat die Verwässerung der
       strengen Euro-6-Grenzwerte für Pkws für nichtig erklärt. Die EU-Kommission
       habe hier ihre Kompetenzen überschritten. Damit war eine Klage der Städte
       Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich. Das Urteil ist allerdings noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Die Abgasgrenzwerte im europäischen Binnenmarkt werden schon seit Langem
       EU-einheitlich in direkt geltenden Verordnungen von Ministerrat und
       Europäischem Parlament festgelegt und regelmäßig verschärft. In einer
       Verordnung von 2007 wurden die fortschrittlichen Grenzwerte Euro 5 und Euro
       6 eingeführt.
       
       Als Problem hatte sich erwiesen, dass die Einhaltung der Grenzwerte für die
       Zulassung der Fahrzeugtypen nur auf dem Prüfstand gemessen wurde. Die
       Bedingungen und Fahrzyklen entsprachen aber zum einen nicht den Bedingungen
       im Straßenverkehr. Zum anderen entwickelte die Auto-Industrie Software, die
       erkannte, wenn ein Fahrzeug auf dem Prüfstand rollte. Nur dann wurde die
       volle Abgasreinigung durchgeführt. Ansonsten blieb die Abgasreinigung
       teilweise abgeschaltet, um bessere Leistung zu erzielen und den
       Reinigungszusatz nicht so häufig nachfüllen zu müssen.
       
       Um solche Manipulationen zu vermeiden, müssen nach den neuesten
       EU-Standards die Abgastests bei der Typenzulassung im praktischen
       Fahrbetrieb gemessen werden – als sogenannte Real Driving Emissions (RDE).
       In einer Verordnung der EU-Kommission von 2016 sollten die Details geklärt
       werden. Dabei ließ die EU-Kommission aber großzügige Abweichungen von den
       Grenzwerten zu. Statt der bei Euro 6 vorgeschriebenen 80 Milligramm
       Stickoxid pro Kilometer sollten für eine Übergangszeit 168 Milligramm pro
       Kilometer genügen, ab 2020 dann 120. Die Kommission begründete diesen
       „Berichtigungskoeffizienten“ mit statistischen und messtechnischen
       Ungenauigkeiten.
       
       Dagegen klagten jedoch die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Sie sahen ihre
       Bemühungen zur Einhaltung der Luft-Grenzwerte gefährdet, wenn die
       EU-Kommission eigenmächtig die Grenzwerte bei der Kfz-Typenzulassung
       aufweiche. Die Städte erhoben daher beim EU-Gericht Nichtigkeitsklage.
       
       ## Signalwirkung für Deutschland
       
       Die Kommission hielt die Klagen für unzulässig, weil die Städte nicht
       direkt betroffen seien. Das EU-Gericht ließ jedoch die Klage zu. Da
       Kfz-Typen, die nach den neuen RDE-Prüfvorschriften zugelassen wurden, nicht
       in Verkehrsbeschränkungen wie Fahrverbote einbezogen werden könnten, habe
       die Kommission durch die faktische Erhöhung der Grenzwerte die
       Handlungsfähigkeit der Städte eingeschränkt.
       
       Auch in der Sache hatte die Klage Erfolg. Die Kommission sei nicht befugt
       gewesen, die einzuhaltenden Grenzwerte zu ändern. Sie habe nur die
       Verfahren und Prüfungen bei der Typengenehmigung näher ausgestalten dürfen.
       Die Kommission habe also keine Berichtigungskoeffizienten einführen dürfen.
       Denn dadurch lasse sich „unmöglich feststellen“, ob die Euro-6-Norm
       eingehalten wird.
       
       Gegen das Urteil des EU-Gerichts sind noch Rechtsmittel zum Europäischen
       Gerichtshof möglich. Die EU-Kommission hat hierfür zwei Monate Zeit. Um
       Rechtsunsicherheit zu vermeiden, soll die jetzige Kommissionsregelung
       allerdings noch rund 14 Monate anwendbar bleiben, so das EuG.
       
       In Deutschland plant die Bundesregierung, bei leichter Überschreitung der
       Stickoxid-Grenzwerte Fahrverbote auszuschließen. Das Luxemburger Urteil ist
       auf diese Frage zwar nicht direkt übertragbar. Remo Klinger, Anwalt der
       Deutschen Umwelthilfe, sieht dennoch eine Signalwirkung für Deutschland.
       „Versuche, die Immissionsgrenzwerte durch deutsches Recht aufzuweichen,
       werden ebenfalls scheitern“.
       
       13 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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