# taz.de -- Amri-Untersuchungsausschuss: Opposition verklagt Bundesregierung
       
       > Im Untersuchungsausschuss stockt die Aufklärung. Nun geht die Opposition
       > vors Verfassungsgericht: Sie will wichtige V-Mann-Führer befragen.
       
 (IMG) Bild: Der Amri-U-Ausschuss will endlich auch wichtige V-Männer befragen
       
       Berlin taz | Die Geduld der Opposition im [1][Amri-Untersuchungsausschuss
       des Bundestags] ist am Ende. Am Donnerstag verkündeten Linke, FDP und Grüne
       eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung, um
       auch V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes anhören zu können. Dies wird den
       Abgeordneten bisher verwehrt.
       
       „Die Aufklärung des schwersten islamistischen Anschlags in diesem Land darf
       nicht vom Wohlwollen der Bundesregierung abhängen“, erklärte die
       Grünen-Obfrau Irene Mihalic. Die V-Mann-Führer seien als Zeugen „von
       allergrößter Wichtigkeit“. Auch Linken-Obfrau Martina Renner nannte die
       Frage der Spitzel im Umfeld des Attentäters Anis Amri zentral für den
       Ausschuss. „Es darf in der Aufklärung keine Blackbox geben.“
       
       Im Dezember 2016 war der Islamist Anis Amri mit einem Lkw in den
       Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz gefahren und hatte zwölf
       Menschen getötet. Sicherheitsbehörden hatten ihn zuvor als Gefährder auf
       dem Schirm. Warum der Anschlag dennoch nicht verhindert wurde, versucht der
       U-Ausschuss seit mehreren Monaten aufzuklären. Im Fokus derzeit:
       [2][V-Leute im Umfeld von Amri].
       
       Einen dieser V-Männer führte das Bundesamt für Verfassungsschutz, und zwar
       in der Berliner Fussilet-Moschee, einem Treff radikaler Salafisten, in der
       auch Amri verkehrte. Weder den Spitzel noch dessen V-Mann-Führer aber will
       die Bundesregierung dem Ausschuss benennen – weil in beiden Fällen Leib und
       Leben der Personen in Gefahr wären.
       
       ## Konzentration auf den V-Mann-Führer
       
       Auf die besondere Schutzbedürftigkeit der V-Leute lässt sich die Opposition
       ein – nicht aber auf die Ansage, auch V-Mann-Führer nicht anhören zu
       dürfen. Den Zuständigen für die Fussilet-Quelle nennt FDP-Obmann Benjamin
       Strasser einen „Schlüsselzeugen“ für den Ausschuss: Wohl nur dieser könne
       offenlegen, wie nah die Sicherheitsbehörden an Amri dran waren. Auf ihn
       konkret fokussiert sich nun die Klage. Der V-Mann-Führer könne ja auch
       geschützt auftreten, etwa in nichtöffentlichen Sitzungen, so Strasser. „Die
       Regierung muss ihrem Aufklärungsanspruch gerecht werden.“
       
       Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, man respektiere das
       parlamentarische Informationsinteresse. Das Bundesverfassungsgericht habe
       in der Vergangenheit bei der Frage von V-Leuten aber auch Grenzen der
       Auskunftspflicht anerkannt. „Wir sind überzeugt, dass diese Grenzen
       notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden
       sicherzustellen“, so der Sprecher zur taz. Dies werde man nun auch dem
       Gericht darlegen.
       
       Eine Entscheidung über die Klage der Opposition dürfte indes dauern,
       womöglich mehrere Jahre. Grüne, Linke und FDP verteidigten dennoch den Weg:
       Es gehe hier auch um eine Grundsatzfrage.
       
       13 Dec 2018
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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