# taz.de -- Misshandelte Flüchtlinge in Burbach: Folter im Flüchtlingsheim
       
       > Tritte, Schläge, Arrest: Wachleute hatten 2014 in Burbach Geflüchtete
       > gequält. Nun begann der Prozess gegen 29 Angeklagte in Siegen.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagten müssen sich wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Landgericht Siegen verantworten
       
       Siegen taz | An das [1][Foltergefängnis Abu Ghraib im Irak erinnerten die
       Bilder], die aus der Notaufnahmeeinrichtung im siegerländischen Burbach
       2014 um die Welt gingen: Wachmänner pressen den mit Handschellen
       gefesselten Geflüchteten Marwan R. auf den Boden. Einer drückt dem damals
       29-Jährigen seinen Stiefel in den Nacken, hebt dabei grinsend den Daumen.
       
       „Warum schlagen mir“, fragt auf einem Video der in einem knastähnlichen
       sogenannten „Problemzimmer“ festgehaltene Karim M., zur Tatzeit gerade 18
       Jahre alt. „Halt die Fresse“, schreien Wachleute zurück. „Leg dich in deine
       Kotze und schlaf!“
       
       Wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung müssen
       sich deshalb seit Donnerstag [2][29 Angeklagte vor dem Landgericht Siegen
       verantworten]. In 54 Einzelfällen drohen den Beschuldigten Haft- und
       Geldstrafen. Unter dem Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach hat die
       Strafkammer Termine bis mindestens Mai 2019 angesetzt.
       
       Unter den 26 angeklagten Männern und 3 Frauen sind die Stellvertreterin des
       ehemaligen Heimleiters Ricardo S. und diverse Wachleute. Nicht wenige von
       ihnen haben selbst einen Migrationshintergrund, sind portugiesische,
       bosnische, serbische, marokkanische Staatsangehörige. Vor Gericht stehen
       aber auch zwei Mitarbeiter der als Aufsichtsbehörde für ganz NRW
       federführenden Bezirksregierung Arnsberg und ein Ex-Polizist aus
       Rheinland-Pfalz.
       
       Schon bei kleinsten Verstößen gegen die Hausordnung seien Schutzsuchende in
       die faktisch als Arrestzellen dienenden „Problemzimmer“ 121 und 123 der
       früheren Siegerlandkaserne gesperrt worden – etwa weil sie in ihren Zimmern
       geraucht oder Bier getrunken haben sollen. In der Anklageschrift, für deren
       Verlesung Oberstaatsanwalt Christian Kuhlis knapp eineinhalb Stunden
       braucht, ist immer wieder von Hieben, Tritten, aber auch Faustschlägen ins
       Gesicht und dem Einsatz von Schlagstöcken die Rede.
       
       Verantwortlich dafür waren neben dem Heimleiter und seiner Vertretung
       schlecht bezahlte Security-Mitarbeiter, darunter auch Männer, deren
       kriminelles Vorleben, Vorstrafen und Drogenkonsum bei der Polizei
       aktenkundig waren.
       
       ## Viele Opfer können nicht zum Prozess kommen
       
       Die beiden Mitarbeiter der Bezirksregierung sollen die Misshandlungen
       gedeckt haben: Ihr Dienstraum mit der Nummer 126 lag schräg gegenüber dem
       „Problemzimmer“ 121 – zumindest [3][das Einsperren der Geflüchteten können
       sie kaum übersehen haben]. Und der rheinland-pfälzische Polizist, in
       Burbach als „Repräsentant“ der Sicherheitsfirma seiner Frau vor Ort, soll
       sich sogar selbst der Körperverletzung schuldig gemacht haben.
       
       Die Wachleute angeheuert hatte der Unterkunftsbetreiber „European Homecare“
       (EHC) aus Essen, zum damaligen Mindestlohn von 7,50 Euro, oft über
       Subsubunternehmen – schließlich sollten auch die
       Unterbringungseinrichtungen des 2014 rot-grün-regierten NRWs möglichst
       wenig kosten. Kurzfristig wackelte der Stuhl des damaligen
       SPD-Innenministers Ralf Jäger. Der entzog EHC zwar schnell die Betreuung
       der Unterkunft in Burbach.
       
       Doch wirbt die Firma, die 2016 einen Gewinn von 32 Millionen Euro machte,
       bis heute mit dem Slogan „Wirtschaftlichkeit und Soziales dürfen sich nicht
       ausschließen!“ Allein im Auftrag des Landes NRW bewirtschaftet EHC noch
       immer neun Einrichtungen für Geflüchtete.
       
       Viele EHC-Opfer können dagegen nicht zum Prozess nach Siegen kommen. Nur
       zwei von ihnen lassen sich als Nebenkläger vertreten. „Mein Mandant hatte
       eine Abschiebungsankündigung, ist deshalb nach Frankreich ausgereist“, sagt
       etwa der Anwalt von Karim M., Andreas Trode. „Würde er einreisen, käme er
       wieder in Abschiebehaft.“
       
       8 Nov 2018
       
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 (DIR) Andreas Wyputta
       
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