# taz.de -- Misshandelte Flüchtlinge in Burbach: Bewährungsstrafe für den Heimleiter
       
       > Im Flüchtlingsheim Burbach haben Wachleute Geflüchtete gequält. Der
       > einstige Heimleiter kommt mit einer milden Strafe davon.
       
 (IMG) Bild: Die Flüchtlingsunterkunft in Burbach ist eine ehemalige Bundeswehrkaserne
       
       Siegen taz | Im [1][Prozess um Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft]
       Burbach im Siegerland ist der ehemalige Heimleiter Ricardo S. zu einer
       Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Zudem
       muss der 38-Jährige eine Geldbuße von 1.200 Euro an die UN-Flüchtlingshilfe
       zahlen, urteilte das Landgericht Siegen am Dienstag. Ricardo S. hatte sich
       schon seit Beginn des Verfahrens gegen insgesamt 30 Angeklagte im November
       geständig gezeigt. Sein Prozess war ebenso wie das drei weiterer ehemaliger
       ebenfalls geständiger Wachleute abgetrennt worden.
       
       Verantworten musste sich der Ex-Heimleiter für [2][systematische
       Freiheitsberaubung]: 2014 gingen aus der einstigen Bundeswehrkaserne in
       Burbach Bilder um die Welt, die an das Foltergefängnis Abu Ghraib im Irak
       erinnerten. Darauf war der mit Handschellen gefesselte Geflüchtete Marwan
       R. zu sehen, auf den Boden gedrückt von Wachleuten. Einer presst dem damals
       29-Jährigen seinen Stiefel in den Nacken, hebt seinen Daumen. „Warum
       schlagen mir?“, fragt auf einem Video der in einem knastähnlichen
       „Problemzimmer“ festgehaltene Karim M. „Halt die Fresse“, schreien die
       Wachleute den zur Tatzeit 18-Jährigen an. „Leg dich in deine Kotze und
       schlaf!“
       
       Heimleiter S. hat im Prozess eingeräumt, die Einrichtung so genannter
       Problemzimmer gebilligt zu haben. Die schlecht bezahlten
       Security-Mitarbeiter, von denen manche bei der Polizei wegen Vorstrafen und
       Drogenkonsums aktenkundig waren, nutzten dies, um Bewohner des Heims selbst
       bei kleinen Verstößen gegen die Hausordnung einzusperren – etwa weil in den
       Zimmern Bier getrunken oder geraucht wurde.
       
       Mit diesem Bestrafungssystem habe sich Ricardo S. der Freiheitsberaubung in
       33 Fällen schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Elfriede
       Dreisbach zur Urteilsbegründung. Allerdings sei S. zugute zu halten, dass
       er als gelernter Versicherungskaufmann über keinerlei Erfahrung im Umgang
       mit Geflüchteten verfügt habe.
       
       ## Nur zufällig an den Job gekommen
       
       Bei der Betreiberfirma des Heims, der Essener European Homecare (EHC), habe
       er sich als kaufmännischer Mitarbeiter beworben – angeboten worden sei ihm
       dann ein Job als Heimleiter. Von Fortbildungen sei nie die Rede gewesen.
       Dabei habe es in der überbelegten Einrichtung, in der bis zu 1.000 Menschen
       „unterschiedlicher Kulturen und Religionen auf engem Raum“ zusammenleben
       mussten, „erhebliche Probleme“ bis hin zu Schlägereien gegeben.
       
       S. selbst hatte im Prozess beteuert, er habe sich „nicht vorstellen können,
       dass die Bewohner in die Zimmer geprügelt wurden“. Auch den Einsatz von
       Schlagstöcken, Pfefferspray und Handschellen habe er den Wachleuten
       untersagt. Zum damaligen Mindestlohn von 7,50 Euro angeheuert hatte diese
       die EHC. Kosten sollten Flüchtlingsunterkünfte auch im 2014 rot-grün
       regierten Nordrhein-Westfalen möglichst wenig.
       
       Ein „Organisationsverschulden“ der Firma sei trotzdem nicht feststellbar,
       so ein Gerichtssprecher. Es habe keine Anweisungen an Heimleitung oder
       Wachleute gegeben, Menschen einsperren zu lassen oder gar zu prügeln. Bis
       heute wirbt die Firma deshalb mit dem Slogan „Wirtschaftlichkeit und
       Soziales dürfen sich nicht ausschließen“ – und betreut laut Eigenwerbung
       aktuell 80 Heime für Geflüchtete und Obdachlose.
       
       22 Jan 2019
       
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 (DIR) Andreas Wyputta
       
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