# taz.de -- Videoüberwachung: Volksbegehren kommt vor Gericht
       
       > Der Senat will das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung vom
       > Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Die CDU-Fraktion protestiert
       > heftig.
       
 (IMG) Bild: Der rot-rot-grüne Senat hat das Volksbegehren zu mehr Videoüberwachung gestoppt
       
       Geht es nach dem rot-rot-grünen Senat, so wird es kein Volksbegehren für
       Videoüberwachung geben. Die Landesregierung folgte am Dienstag dem
       Vorschlag von Innensenator Andreas Geisel (SPD): Er hält das Projekt für
       „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Ob es tatsächlich nicht zu
       dem Volksbegehren kommt, muss nun das Berliner Verfassungsgericht
       entscheiden. „Der Senat hat Angst vor dem Volk“, kritisierte
       CDU-Fraktionschef Burkard Dregger.
       
       Senator Geisel hatte bereits Mitte September im Abgeordnetenhaus erklärt,
       dass das Volksbegehren nicht verfassungsgemäß sei. Seine Verwaltung hatte
       die Frage der Zulässigkeit zuvor gut sechs Monate lang geprüft – zu lang
       nach Ansicht von Kritikern, darunter auch der Verein „Mehr Demokratie“. Am
       19. Februar hatte die Initiative „Sicherheit in Berlin“ über 25.000
       Unterstützerunterschriften eingereicht, von denen die Innenverwaltung am
       21. März 21.028 für gültig erklärte. Führende Köpfe der Initiative sind
       Neuköllns Exbürgermeister Heinz Buschkowsky und der
       CDU-Bundestagsabgeordnete und Exsenator Thomas Heilmann.
       
       Der Senat begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Orte,
       die nach Willen der Initiative per Video zu überwachen sind, im
       Gesetzentwurf des Volksbegehrens „nur vage“ beschrieben seien. Nach seiner
       Auslegung fielen darunter auch Eingangsbereiche von Krankenhäusern,
       Schulen, Kitas oder Kaufhäusern. Dadurch wäre aus Senatssicht eine
       „unüberschaubare Anzahl von Personen“ betroffen, was unverhältnismäßig sei.
       Heilmann hingegen sagte der taz: „Die Begründung, die möglichen Einsatzorte
       für Videoaufklärung seien nicht zureichend eingegrenzt, ist schlichtweg
       falsch.“
       
       Die CDU reagierte mit einem heftigen Angriff auf den Innensenator: „Geisel
       ist zum sicherheitspolitischen Hampelmann von Linken und Grünen geworden“,
       sagte Fraktionschef Dregger. CDU-Generalsekretär Stefan Evers hielt ihm
       „Taschenspielertricks“ vor, um einen Volksentscheid zu verhindern: Es ist
       für ihn nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Videoaufklärung in
       allen anderen Bundesländern und bei der BVG erlaubt sei, ausgerechnet auf
       dem Alexanderplatz aber verfassungswidrig sein soll. Videos der BVG haben
       mehrfach dazu beigetragen, brutale Taten in U-Bahnhöfen aufzuklären, bei
       denen etwa eine Frau die Treppe hinuntergestoßen oder ein Obdachloser
       angezündet wurde.
       
       Die Grünen hingegen begrüßten die Haltung des von ihnen mitgetragenen
       Senats. „Ginge es nach Heilmann und Co, könnten sich Bürgerinnen und Bürger
       in Berlin nicht mehr durch die Stadt bewegen, ohne von der polizeilichen
       Videoüberwachung erfasst zu werden“, sagte ihr Landesvorsitzender Werner
       Graf, „das ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Berlinerinnen und
       Berliner.“ Graf setzt stattdessen auf mehr Polizei auf den Straßen: „Am
       Kottbusser Tor zeigt sich bereits, dass Polizeipräsenz vor Ort mehr bewirkt
       als zusätzliche Kameras. Die Kriminalitätszahlen sind dort im letzten Jahr
       deutlich zurückgegangen.“
       
       Weil das Video-Begehren nun ins Gericht statt in die zweite
       Unterschriftensammel-Stufe geht, ist ein Volksentscheid parallel zur
       Europawahl im Mai 2019 nicht mehr möglich. Von der Zusammenlegung beider
       Termine hatte sich die Heilmann-Buschkowsky-Initiative eine größere
       Beteiligung erhofft: Ein Volksentscheid braucht nicht eine einfache
       Mehrheit, sondern die Unterstützung von mindestens einem Viertel aller
       Berliner Wahlberechtigten.
       
       17 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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