# taz.de -- Umstrittene Abschiebung von Sami A.: Die Richter wurden ausgetrickst
       
       > Das Verwaltungsgericht wollte im Fall Sami A. unbedingt vor seiner
       > Abschiebung nach Tunesien entscheiden. Doch die Richter wurden getäuscht.
       
 (IMG) Bild: Im Fall Sami A. wurde die Justiz vom zuständigen Ministerium geblendet
       
       Die NRW-Landesregierung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wohl
       gezielt in die Irre geführt, um die Abschiebung des Tunesiers Sami A.
       durchführen zu können. Verantwortlich ist Landesflüchtlingsminister Joachim
       Stamp (FDP).
       
       Sami A. gilt als islamistischer Gefährder und sollte deshalb abgeschoben
       werden. Vor langer Zeit soll er Teil der Leibgarde Osama bin Ladens gewesen
       sein. Seiner Abschiebung stand bisher entgegen, dass ihm in Tunesien Folter
       droht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) widerrief aber
       Ende Juni dieses Abschiebungshindernis, wogegen Sami A.s Anwältin Seda
       Basay-Yildiz beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen klagte. Das
       entschied am Donnerstagabend, dass die Abschiebung weiterhin nicht zulässig
       ist, stellte den Beschluss aber erst Freitagfrüh per Fax zu – als Sami A.
       schon im Flugzeug saß.
       
       Es spricht viel dafür, dass das Land NRW die Richter gezielt unvollständig
       informiert hat, um eine rechtzeitige Intervention zu verhindern. Bereits
       2014 hatten die Richter einen ähnlichen Widerrufsbeschluss des Bamf
       kassiert. Deshalb bestand wohl die Befürchtung, dass die Richter auch
       diesmal nicht mitmachen. Und so kam es dann ja auch – aber eben zu spät.
       
       Das Gericht war sehr daran interessiert, dass sein Beschluss rechtzeitig
       erfolgt. Als es in den Akten den Hinweis auf einen Abschiebungstermin am
       Donnerstagabend fand, fragte es am Mittwoch beim Bamf als beklagter
       Prozesspartei nach. Daraufhin informierte sich das Bamf beim
       NRW-Flüchtlingsministerium, das für die Abschiebung zuständig ist, und
       erhielt die (korrekte) Auskunft, dass der Donnerstag-Flugtermin storniert
       worden sei. Dass das Land zugleich bei der Bundespolizei um einen
       Einzel-Charterflug für Freitagmorgen gebeten hatte, verschwieg das Land dem
       Bamf. Deshalb teilte das Bamf dem Gericht den eigentlich geplanten
       Abschiebetermin nicht mit, sodass sich das VG Zeit ließ; zu viel Zeit. Im
       Ergebnis war die Täuschung der Richter also erfolgreich.
       
       ## Treuherzige Pressemitteilung des Ministers
       
       Der Vorgang macht zweierlei deutlich: Das Land wusste spätestens durch die
       Bamf-Nachfrage, dass es noch ein Verfahren beim VG Gelsenkirchen gab, von
       dem die Rechtmäßigkeit der Abschiebung abhängt. Außerdem wusste das Land,
       dass das Gericht Wert darauf legte, vor der Abschiebung zu entscheiden.
       
       Dennoch wurde die Abschiebung durchgezogen. Der verantwortliche Minister
       Stamp veröffentlichte anschließend die treuherzige Pressemitteilung, der
       negative Gerichtsbeschluss „lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht
       vor“.
       
       Steckte Seehofer hinter dem Manöver? „Es gab keinerlei Einflussnahmen auf
       irgendeinen Verfahrensschritt“, versichert das Bundesinnenministerium.
       Ohnehin hätte Stamp entsprechende Vorschläge jederzeit ablehnen können.
       Sein Haus trägt rechtlich die alleinige Verantwortung. Für ihn ist alles
       korrekt gelaufen: Zum Zeitpunkt des Abschiebeflugs habe „keine gerichtliche
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgelegen, die der Abschiebung
       entgegengestanden hätte“, sagte Stamp am Montag in Düsseldorf. „Hätte sie
       vorgelegen, hätten wir von der Rückführung abgesehen.“
       
       16 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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