# taz.de -- Streit um abgeschobenen Gefährder: Sami A. bleibt vorerst in Tunesien
       
       > Tunesien will Sami A. erstmal nicht nach Deutschland zurückschicken. Er
       > bleibt zunächst in einem Gefängnis, die Ermittlungen laufen.
       
 (IMG) Bild: Vom Flughafen Düsseldorf startete die Maschine, in der Sami A. nach Tunesien gebracht wurde
       
       Tunis taz | Der nach Tunesien abgeschobene und als Gefährder eingeschätzte
       Sami A. wird nicht sofort nach Deutschland zurückgeschickt. Der taz
       gegenüber betonte der Sprecher Anti-Terrorbehörde, dass der mutmaßliche
       ehemalige Leibwächter von Osama Bin Laden erst einmal verhört werde. „Seit
       Januar diesen Jahres liegen uns Erkenntnisse über seine Aktivitäten in
       extremistischen Netzwerken vor, zu denen wir weiterhin ermitteln“, sagte
       Sofiane Sliti.
       
       Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung am vergangenen
       Freitag für „grob rechtswidrig“ erklärt und die Behörden aufgefordert, den
       Mann [1][zurück nach Deutschland zu holen]. In Tunesien sieht man das
       anders: Tunesiens Justiz sei nun zuständig und habe noch keine Anfrage aus
       Deutschland zu dem Fall erhalten, bestätigten sowohl Sliti als auch der
       Sprecher des tunesischen Regierungschefs Youssef Chahed.
       
       Nach Ankunft auf dem Flughafen Enfida wurde Sami A. in das
       Untersuchungsgefängnis Gurjani gebracht. Dort werden aus Syrien
       zurückgekehrte Kämpfer, Terrorverdächtige aus Europa und in Tunis
       verhaftete Mitglieder von radikalen Netzwerken verhört. 15 Tage dürfen die
       Behörden die Verdächtigen nach geltendem tunesischen Recht festhalten, bei
       akutem Verdacht kann ein Staatsanwalt den Zeitraum verlängern.
       
       Nach dem [2][Anschlag auf ein Hotel] nahe der tunesischen Stadt Sousse im
       Jahr 2015, bei dem mehrheitlich britische Touristen ums Leben kamen, wurde
       Tunesiens Sicherheitsapparat mit europäischer und amerikanischer Hilfe
       massiv aufgerüstet. Deutsche GSG-9- sowie Polizeibeamte trainierten die
       tunesischen Sicherheitskräfte, US-Geheimdienste überwachten das Internet
       und konnten dadurch mehrere Anschläge verhindern.
       
       ## Extremistische Netzwerke
       
       Die anhaltende Wirtschaftskrise nach der Revolution von 2011 hat junge
       Männer vor allem aus dem Süden Tunesiens in die Arme extremistischer
       Netzwerke getrieben. Diese Gruppen suchen Kämpfer für Einsätze in Syrien
       und Libyen.
       
       Nach den Erfolgen der Armee Bashar Assads in Syrien und dem Verlust der
       Hochburgen des so genannten Islamischen Staates kehren nun viele Tunesier
       zurück. Junge Männer, die über Istanbul einreisen, gelten als pauschal
       verdächtig und werden in Gurjani oder der Polizeikaserne Boushusha in Bardo
       auf Zugehörigkeit zu einem Terrornetzwerk überprüft. Ein vor drei Wochen
       aus Deutschland abgeschobener Gefährder ist nach zwei Wochen in
       Polizeigewahrsam nun auf freiem Fuß. Er sei nicht gefoltert worden, sei
       aber bei den Verhören an den Händen gefesselt worden, berichtet der
       35-Jährige der taz und beklagt, weiterhin von der Polizei verfolgt und
       bedroht zu werden. Er wollte anonym bleiben. Von Fällen von Folter habe er
       gehört. Amnesty international dokumentierte im Februar diesen Jahres 80
       Fälle von Misshandungen und Folter in tunesischen Gefängnissen und forderte
       die Behörden auf, eine von der EU geforderte Reform des Justiz- und
       Polizeiapparates einzuleiten.
       
       Der Aktivist Houssem Rabhi von der NGO „Organisation Mondiale contre la
       torture“ (OMCT) betreut in Sidi Bousid Opfer von Polizeigewalt. „Den
       meisten meiner Mandanten wird vorgeworfen, dass sie mit Terroristen
       zusammenarbeiten würden“, sagt er. Schläge auf Polizeistationen während des
       Verhörs seien in den Provinzen noch alltäglich. Doch mittlerweile gebe es
       in Tunesien Nichtregierungsorganisationen und Rechtsanwälte, die gegen die
       Polizei-Willkür im Namen des „Kriegs gegen den Terror“ vorgehen.
       
       15 Jul 2018
       
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