# taz.de -- Abschiebung aus Berlin: Nach Afghanistan geflogen
       
       > Im letzten Abschiebeflieger saß ein in Berlin registrierter Afghane. Es
       > habe sich um einen Straftäter gehandelt, verteidigt sich die
       > Innenverwaltung.
       
 (IMG) Bild: Berlin will eigentlich nicht nach Afghanistan abschieben
       
       Berlin taz | Zum ersten Mal seit Jahren ist ein Mann aus Berlin nach
       Afghanistan abgeschoben worden. Wie die Senatsinnenverwaltung am Wochenende
       bestätigte, saß er in dem Flugzeug, mit dem Bund und Länder in der
       vergangenen Woche 69 Männer von München aus nach Kabul abgeschoben hatten.
       Bei dem in Berlin registrierten Mann aus Afghanistan handelte es sich laut
       Innenverwaltung um einen verurteilten Straftäter, der „vollziehbar
       ausreisepflichtig“ gewesen sei. Er habe wegen schweren Raubs,
       Körperverletzung und räuberischer Erpressung im Gefängnis gesessen, Berlin
       habe ihn aus der Haft heraus abgeschoben.
       
       „Diese Abschiebung ändert nichts an unserer generellen Praxis“, betonte
       Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung. Bisher hatte Berlin Menschen
       aus Afghanistan, deren Asylantrag abgelehnt wurde, nicht abgeschoben,
       sondern weiter geduldet. Und wenn sie abgeschoben würden, dann in
       sogenannte sichere Drittstaaten im Rahmen des Dublin-Abkommens. Dies betraf
       nach Angaben der Innenverwaltung im letzten Jahr 27 Menschen mit
       afghanischer Staatsbürgerschaft.
       
       „Wir prüfen jeden Einzelfall. Wir schicken nicht Leute ohne Grund nach
       Afghanistan zurück“, sagte Pallgen. Er schränkte aber ein: „Von Anfang an
       haben wir uns vorbehalten, in solchen Einzelfällen Gewalttäter,
       Vergewaltiger oder Gefährder abschieben zu können.“ Darauf hätten sich auch
       die Innenminister bei ihrer letzten Konferenz in Quedlinburg verständigt.
       
       Bei dem jetzt abgeschobenen Mann sähen sie wegen der Schwere der Straftaten
       aber keinen Grund, ihn weiter in Berlin zu dulden. Die Richtschnur für
       schwere Straftaten scheint etwa 80 Tagessätze zu sein. „Anders als die
       unionsgeführten Länder beurteilen wir die Situation im Land nicht nach dem
       neusten Lagebericht der Bundesregierung zu Afghanistan, sondern sehen sie
       weiter als humanitär problematisch an“, sagte der Sprecher weiter.
       
       Dieser Lagebericht war für die bayerische Innenverwaltung die Grundlage für
       den Abschiebungsflug vom 3. Juli gewesen, in dem 69 Personen gesessen
       hatten – mehr als jemals zuvor in einem Flieger; die meisten von ihnen aus
       Bayern.
       
       Der Verein „Moabit hilft“ kritisierte das Vorgehen der Innenverwaltung als
       „antihumanistisch“. In einer Stellungnahme forderte er Innensenator Andreas
       Geisel (SPD) auf, diese Praxis einzustellen. Das Aufenthaltsrecht und
       Abschiebungen dürften kein Werkzeug des Strafrechts sein. „Wenn dem
       Geflüchteten im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht, sollte dies
       ein Überstellungshindernis darstellen“, so Moabit hilft.
       
       8 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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