# taz.de -- Kommentar Abschiebung von Afghanen: Im Kreis der Intransparenz
       
       > Deutschte Behörden schieben „Mitwirkungsverweigerer“ an den Hindukusch
       > ab. Nicht nur der Begriff ist strittig, auch die Lage vor Ort.
       
 (IMG) Bild: Teilnehmer einer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 25.03.2017 in Leipzig
       
       Wenigstens die Zahl der Zwangspassagiere auf dem zwölften Abschiebeflug
       nach Kabul, der dort gestern eintraf, ist nun bekannt. Auf Nachfrage. Es
       sind 21. Offenbar hält das Bundesinnenministerium (BMI) die Flüge nicht für
       relevant genug, um sich von allein zu einer Pressemitteilung durchzuringen.
       
       Überhaupt ist es um die Transparenz bei diesen Abschiebungen seit ihrer
       Wiederaufnahme Ende 2016 nicht zum Besten bestellt. Immer wieder bürstete
       das Innenministerium Anfragen mit dem Hinweis ab, die Abschiebungen seien
       Ländersache. Das stimmt zwar, aber die dem BMI unterstehende Bundespolizei
       koordiniert die Flüge und kennt also die Zahlen.
       
       Laut Beschluss der Bundesregierung dürfen nur Straftäter, sogenannte
       terroristische Gefährder und Mitwirkungsverweigerer bei der
       Identitätsfeststellung nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu Einzelheiten
       halten sich Bundes- und Landesbehörden aber ebenfalls zurück. Das liegt
       daran, dass Flüchtlingsunterstützern gerade bei der letztgenannten
       Kategorie eine ganze Reihe von Fallbeispielen vorliegt, wo das sehr weit
       ausgelegt wurde. Ein Termin versäumt? Ab in den Flieger. Vor allem Bayern
       tat und tut sich dabei hervor. [1][Und Merkels neuer Bundesinnenminister,
       Horst Seehofer, hat deutlich gemacht, dass er den restriktiven bayerischen
       Kurs in der Asylpolitik nun auch auf die Bundesebene heben will] – etwa mit
       den geplanten Ankersammellagern für Asylbewerber.
       
       Intransparenz herrscht auch in Bezug auf die Frage, ob die Bedingungen in
       Kabul überhaupt Abschiebungen zulassen. Berlin sagt ja, aber die
       Einschätzung der „asyl- und abschieberelevanten“ Lage in Afghanistan, auf
       die sich auch ganz aktuell immer wieder Asylrichter beziehen, ist nicht nur
       geheim, nur für Parlamentarier und Gerichte, sondern auch veraltet. Dies
       ignoriert systematisch alle abweichenden Fakten. Und selbst wenn die
       Regierung die überfällige Neufassung der Einschätzung der UN und anderer
       Quellen endlich ernst nähme – den 218 seit 2016 abgeschobenen Afghanen
       würde das wohl nicht mehr helfen.
       
       25 Apr 2018
       
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