# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND darf weiter DE-CIX überwachen
       
       > Der Betreiber des Frankfurter Internetknotenpunktes klagt erfolglos gegen
       > den BND. Er gibt aber nicht auf – und kündigt bereits neue Klagen an.
       
 (IMG) Bild: Die MitarbeiterInnen der Firma De-Cix müssen erstmal weitermachen wie gehabt
       
       LEIPZIG taz | Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter
       Internetknoten DE-CIX weiter „[1][strategisch“ die Telekommunikation
       überwachen]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am späten
       Mittwochabend [2][eine Klage des Knotenbetreibers] ab. Er könne sich nicht
       auf die Fernmeldefreiheit berufen.
       
       Bei der strategischen Überwachung wird ein Teil der Telekommunikation
       (Telefonate, Emails, SMS, Messenger) zwischen Deutschland und dem Ausland
       mit bestimmten Selektoren (meist Email-Adressen oder SMS-Nummern)
       gefiltert. Dabei sollen Erkenntnisse über Terrorismus, Waffenhandel und
       Cyberkriminalität gewonnen werden.
       
       Der Knotenbetreiber klagte gegen den von der Bundesregierung angeordneten
       Zugriff des BND unter anderem, weil es nicht sicher möglich sei,
       innerdeutsche Kommunikation auszunehmen. Doch das Bundesverwaltungsgericht
       entschied, dass DE-CIX sich nur auf die Berufsfreiheit berufen kann, nicht
       auf die Fernmeldefreiheit.
       
       DE-CIX konnte sich also nur abstrakt gegen die In-Dienstnahme wenden, aber
       nicht gegen den Inhalt der Überwachungsanordnung. Falls die
       Überwachungsanordnung rechtswidrig sei, so die Richter, wäre das kein
       Problem von DE-CIX. Hierfür hafte schließlich der BND und die
       Bundesregierung.
       
       Hunderttausende Fehler pro Tag 
       
       DE-CIX wird nun einerseits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.
       „Können wir wirklich gezwungen werden, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt
       umzusetzen?“, so formulierte DE-CIX Aufsichtsrat Klaus Landefeld das
       Problem.
       
       Außerdem werde DE-CIX eine neue Klage zum Bundesverwaltunsgericht
       vorbereiten. „Dann berufen wir uns auf die Telefongespräche, die unsere
       Mitarbeiter in Deutschland führen und die rechtswidrig auch von der
       strategischen Überwachung erfasst werden“, so Landefeld. DE-CIX klage dann
       als normaler Kommunikationsteilnehmer und könne sich dann natürlich auch
       auf die Fernmeldefreiheit berufen.
       
       Es ist zwar eindeutig, dass der BND keine innerdeutsche Kommunikation
       überwachen darf, aber die Filter, die auf Endungen wie .de oder deutsche
       Spracheinstellungen reagieren, funktionieren nicht perfekt. „Bei 500
       Milliarden Verbindungen pro Tag kommt man schnell auf Hundertausende von
       falsch erhobenen Verbindungen jeden Tag“, erläutert Landefeld.
       
       Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt nicht überraschend. Die
       Leipziger Richter sind berüchtigt dafür, in Geheimdienstfragen die
       Rechtschutz-Möglichkeiten möglichst eng auszulegen.
       
       Vermutlich wird sich erst das Bundesverfassungsgericht inhaltlich mit den
       Bedenken auseinandersetzen. Dort sind bereits andere Klagen gegen die
       Inlands-Auslands-Überwachung und gegen die jüngst legalisierte
       Auslands-Ausland-Überwachung des BND anhängig. Allerdings wird es wohl noch
       einige Jahre dauern, bis die Karlsruher Richter sich mit diesem Komplex
       befassen.
       
       31 May 2018
       
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