# taz.de -- Verhandlung zu Internet-Knotenpunkt: Ist die Überwachung rechtens?
       
       > Der BND scannt Telefonate und Emails zwischen Deutschland und dem
       > Ausland. Der Netzknotenbetreiber de-cix will nicht mehr mitmachen.
       
 (IMG) Bild: Liest der BND mit, was ich schreibe? Unter Umständen ja
       
       Leipzig taz | Darf der Bundesnachrichtendienst (BND) am Frankfurter
       Internetknoten die internationale Telekommunikation überwachen? Das muss
       jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. [1][Geklagt
       hatte der Knotenbetreiber de-cix].
       
       Schon seit Jahrzehnten betreibt der Bundesnachrichtendienst eine
       „strategische“ Überwachung der Telekommunikation von Deutschland ins
       Ausland und umgekehrt. Dabei will der BND Informationen für Lagebilder
       gewinnen. Ursprünglich ging es darum, Kriegsvorbereitungen des Ostblocks
       möglichs frühzeitig zu erkennen. Seit 1994 geht es vor allem um Terrorismus
       und illegalen Rüstungshandel.
       
       Seit 2009 greift der BND Informationen direkt am Frankfurter Internetknoten
       de-cix ab. Nach Verkehrsaufkommen ist de-cix der wichtigste Internetknoten
       der Welt. Einige hundert Netzbetreiber sind dort angeschlossen. Diese
       werden aber nicht alle überwacht. Vielmehr wählt das Innenministerium aus,
       welche Betreiber für die Nachrichtendienste relevant sind. 2016 waren dies
       47. Aus dieser Liste wählt der BND dann eine Handvoll Netzbetreiber aus,
       deren Kommunikation dann tatsächlich überwacht wird, dann aber zu hundert
       Prozent („full take“).
       
       Technisch funktioniert die Überwachung so, dass de-cix in seinem
       Rechenzentrum einen „Splitter“ in die Glasfaserkabel einbaut, der das
       Lichtsignal verdoppelt und an zwei Leitungen weiterleitet. Die eine Leitung
       geht zum gewünschten Netzbetreiber, die andere führt zu einem Rechenzentrum
       des BND.
       
       Dort filtert der BND die internationale Kommunikation mit Hilfe von
       Suchbegriffen, wobei das überwiegend Email-Adressen und SMS-Nummern sind.
       2016 nutzte der BND mehr als 2000 derartige Selektoren. Die Treffer werden
       dann einer Relevanzprüfung unterzogen. Am Ende kommt trotz des großen
       Aufwands wenig heraus. Im Bereich Terrorismus blieben 34
       „nachrichtendienstlich relevante“ Kommunikationen übrig, beim
       Rüstungshandel waren es 19 Kommunikationen und mit Blick auf
       Cyberkriminalität lag der Ertrag sogar bei Null.
       
       De-Cix war von Beginn an skeptisch, fügte sich jedoch, da es für die
       strategische Überwachung durch den BND eine gesetzliche Grundlage im
       G-10-Gesetz gibt. Nach den Snowden-Enthüllungen 2013 kam jedoch heraus,
       dass der BND den Datenstrom nicht nur selbst auswertete, sondern auch
       [2][an den US-Geheimdienst NSA weiterleitete]. De-cix beschloss, gegen die
       Überwachungsanordnung von 2016 in einem Musterprozess zu klagen.
       
       Nach zwei Jahren verhandelte nun endlich das Bundesverwaltungsgericht, das
       bei BND-Angelegenheiten als erste Instanz fungiert. Dabei ließ der Senat
       erkennen, dass sich de-cix wohl nur auf das Grundrecht der Berufsfreiheit
       berufen kann und nicht auf die Fernmeldefreiheit. Das heißt, dem
       Knoten-Betreiber sind alle Argumente abgeschnitten, die die Grundrechte der
       Telefonierenden und Email-Schreiber betreffen. So hatte de-cix zum Beispiel
       moniert, dass der BND auch innerdeutsche Telekommunikation auswertet, weil
       seine Filter nicht richtig funktionieren. Die innerdeutsche Kommunikation
       darf der Auslandsgeheimdienst BND laut Gesetz nicht überwachen.
       
       ## Die Klage ist nicht chancenlos
       
       Dennoch ist die Klage von de-cix nicht chancenlos. Denn das G-10-Gesetz
       erlaubt dem BND nur den Zugriff auf „Übertragungswege“. Ob auch ein
       Vermittlungsknoten wie de-cix ein „Übertragungsweg“ ist, war im
       fünfköpfigen Senat offensichtlich umstritten.
       
       Und auch an einem zweiten Punkt diskutierten die Richter die Klage
       gründlich. De-cix hatte kritisiert, dass die Anordnung zu unbestimmt war.
       Das konnte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft durchaus nachvollziehen.
       „Wenn mir ein Mitarbeiter so etwas vorgelegt hätte, als ich noch in der
       Verwaltung arbeitete, hätte ich das sofort in den Papierkorb geworfen“,
       sagte Kraft, „wir haben sehr lange gebraucht, dieses Schreiben überhaupt zu
       verstehen.“ Für Wolfgang Roth, den Anwalt des BND, genügt es jedoch, wenn
       de-cix versteht, was gemeint ist. „Und in den Jahren zuvor haben sie die
       Anordnung immer korrekt umgesetzt.“
       
       Wann das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung verkündet, ist noch
       unklar.
       
       30 May 2018
       
       ## LINKS
       
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