# taz.de -- Gesetzentwurf für Musterfeststellungklage: Die Umwelthilfe bleibt außen vor
       
       > Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für neues Klagerecht der
       > Verbraucherverbände beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich
       > ausgegrenzt.
       
 (IMG) Bild: Gegen untätige Kommunen hat DUH-Chef Jürgen Resch erfolgreich prozessiert
       
       Nun kommt sie also doch. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den
       Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbände sollen
       ab Herbst Massenklagen von Verbrauchern durch die Klärung der zentralen
       Fragen vorbereiten können. Allerdings sollen nur „seriöse Verbände“ klagen
       dürfen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist empört, sie sieht sich durch die
       Kriterien ausgeschlossen.
       
       In Streitigkeiten, die viele Verbraucher betreffen, musste bisher jeder
       Einzelne auf eigenes Risiko klagen. Künftig aber sollen anerkannte
       Verbraucherschutzverbände die grundlegenden Fragen durch eine
       Feststellungklage vorweg klären. Die betroffenen Verbraucher profitieren
       davon, wenn sie sich binnen zwei Monaten in ein Klageregister eintragen
       lassen. Dann ist für sie die Verjährung gehemmt.
       
       Wenn dann die zentralen Rechts- und Sachverhaltsfragen gerichtlich geklärt
       sind und dabei ein rechtswidriges Verhalten des Unternehmens festgestellt
       wurde, wird das Unternehmen entweder von sich aus einen Vergleich mit den
       Betroffenen anbieten. Oder die Verbraucher können mit nun geringem Risiko
       das Unternehmen individuell verklagen. So jedenfalls die Idee der
       federführenden Justizministerin Katarina Barley (SPD). Das Gesetz soll zum
       1. November in Kraft treten und nicht zuletzt VW-Fahrern nutzen, die wegen
       der Abgasmanipulationen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des
       Kaufvertrags hoffen.
       
       In den letzten Monaten wurde in der Regierung und der Koalition heftig
       darum gestritten, wie ein Missbrauch der Regelung durch „unseriöse
       Verbände“ vermieden werden kann. Ursprünglich sollten alle Verbände, die
       nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen als „qualifizierte Einrichtungen“
       angesehen werden. In Deutschland gibt es eine Liste mit 78 Verbänden von
       der Aktion Bildungsinformation bis zu den Verbraucherzentralen. Hierzu
       kommen aber auch einige hundert Verbände aus anderen EU-Staaten.
       Wirtschaftsverbände und CDU/CSU sahen die Gefahr von Klagefluten voller
       Willkür und Erpressungspotenzial.
       
       Nun müssen die Verbände, die zur Musterfeststellungklage zugelassen werden,
       weitere Kriterien erfüllen. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350
       Mitglieder haben oder (als Dachverband) zehn Mitgliedsverbände. Dies soll
       verhindern, dass eine Handvoll amerikanischer Anwälte irgendwo in der EU
       einen Fake-Verbraucherschutzverband gründen, um in Europa klagen zu können.
       
       ## Maximal 5 Prozent von Unternehmen
       
       Außerdem muss der Verband mindestens vier Jahre existieren, um die neue
       Klagemöglichkeit nutzen zu können. So soll verhindert werden, dass sich für
       einen konkreten Konflikt ein Verband erst gründet. Denn nach vier Jahren
       wären bereits fast alle einklagbaren Ansprüche verjährt. Schließlich sollen
       die Verbände „nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch
       Zuwendungen von Unternehmen beziehen“. Dies soll verhindern, dass
       Unternehmen einen Verband gründen, mit dem sie Klagen gegen
       Konkurrenz-Unternehmen lancieren.
       
       Für die meisten Verbände der deutschen Unterlassungsklage-Liste sind die
       Kriterien kein Problem. So erfüllen der Verbraucherzentrale Bundesverband
       und seine 16 Landesverbände die Anforderungen ohne weiteres. Auch die
       größte Gruppe, der Deutsche Mieterbund und 37 regionale oder städtische
       Mieterververeine, haben nach Auskunft des DMB-Justiziars Stefan Bentrop
       keine Schwierigkeiten, die Kriterien zu erfüllen.
       
       Schwierig wird es aber für die Deutsche Umwelthilfe. „Die Kriterien sind
       ein Versuch, uns gezielt herauszuhalten“, sagte Bundesgeschäftsführer
       Jürgen Resch der taz. Resch sprach sogar von einer „Orbanisierung“ der
       deutschen Politik, unter Bezug auf den trickreichen ungarischen
       Regierungschef Victor Orban. Zum einen hat die DUH bisher nur 274
       Mitglieder, da sie sich anders als der parallel gegründete BUND nicht als
       Massenorganisation versteht. Doch achtzig neue Mitglieder wären bis Herbst
       vermutlich zu finden. Im übrigen gebe es ja auch noch über 3500
       DUH-Fördermitglieder. „Das sind ja auch Mitglieder“, so Resch.
       
       Das eigentliche Problem ist aber die Fünf-Prozent-Schwelle für
       Unternehmens-Zuwendungen. Die DUH hat zwar ihre Großsponsoren Telekom und
       Krombacher verloren, bekomme, so Resch, aber immer noch viele Spenden von
       „Unternehmen“ im weiteren Sinne, etwa von Arztpraxen oder von einem
       Biokosthändler. Möglicherweise fielen sogar Unterlassungszahlungen und
       Vertragstrafen von abgemahnten Unternehmen unter die Definition, befürchtet
       Resch. Davon geht das Justizministerium zwar derzeit nicht aus, wie eine
       Sprecherin auf taz-Anfrage sagte; auszuschließen sei eine solche Auslegung
       aber nicht, so durchaus noch Präzisierungsbedarf bestehe.
       
       DUH-Geschäftsführer Resch hofft nun, dass das Gesetz im Bundestag noch
       nachgebessert wird. „Zwar haben wir auch ohne Musterfeststellungsklage
       genug zu tun, aber gezielt ausschließen lassen wir uns nicht.“
       
       9 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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