# taz.de -- Anwalt über Flüchtling in Ellwangen: „Die Abschiebung ist rechtswidrig“
       
       > Die Abschiebung und Verhaftung des Geflüchteten in Ellwangen sei illegal,
       > sagt dessen Anwalt. Eine Klage gegen die Abschiebung sei noch nicht
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Einsatz für eine illegale Sache? Polizisten in Ellwangen
       
       Stuttgart/Ellwangen dpa/afp/taz | Der bei einem Großeinsatz der Polizei
       [1][in Ellwangen festgenommene Asylsuchende aus Togo] wehrt sich gegen eine
       Abschiebung nach Italien. „Seine Abschiebung und die Verhaftung sind
       rechtswidrig, weil jetzt Deutschland für sein Asylverfahren zuständig ist“,
       sagte sein Rechtsanwalt Engin Sanli. Nach Angaben des Innenministeriums in
       Baden-Württemberg soll er jedoch aus der Abschiebehaft rasch nach Italien
       zurückgebracht werden.
       
       Nach Darstellung des Anwalts hat der 23-Jährige bereits Mitte September
       einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen, wonach
       er nach Italien zurückgeführt werden soll. Dagegen war laut Sanli eine
       Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht worden. „Bislang
       haben wir dazu aber noch keine Entscheidung erhalten“, sagte Sanli. Seit
       Einreichung der Klage genieße sein Mandant vorläufigen Rechtsschutz.
       
       Die Bewohner des Asylheims in Ellwangen hatten in der Nacht zum Montag die
       Abschiebung des Togoers verhindert. Am Donnerstag durchsuchte die Polizei
       die Einrichtung. Dabei wurden mehrere Flüchtlinge verletzt, [2][ein
       Polizist verletzte sich selbst]. Sieben Bewohner in Untersuchungshaft
       genommen worden. In vier Fällen gehe es um den Vorwurf tätlicher Angriffe
       auf Polizisten im Rahmen der Kontrollen. Zwei Männern werde Drogenhandel
       vorgeworfen, einem gewerbsmäßiger Diebstahl.
       
       Der im Zentrum der Vorfälle stehende Togoer sitzt in Abschiebehaft. Er war
       als Flüchtling zunächst nach Italien gekommen. Nach dem sogenannten
       Dublin-Abkommen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, in das
       sie zuerst eingereist sind.
       
       4 May 2018
       
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