# taz.de -- Ziviler Ungehorsam in Ellwangen: Für die Freiheit, gegen Abschiebung
       
       > Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft
       > nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.
       
 (IMG) Bild: Die Pfeife war zeitweise das Symbol selbst organisierten Widerstands von Flüchtlingen: Demonstrant am Frankfurter Flughafen
       
       Berlin taz | Ein Morgen im April 1995: Zwei Polizisten kommen in ein
       Flüchtlingsheim in Rothenstein, südlich von Jena. Sie suchen den Nigerianer
       Osaren Igbinoba. Die Ausländerbehörde in Eisenberg hat sie geschickt,
       angekündigt hatten sie sich nicht. Sie sollten Igbinoba zum Flughafen
       Düsseldorf bringen. Der Oppositionelle soll nach Nigeria geschickt werden,
       wo der General Sani Abacha zu jener Zeit ein blutiges Militärregime
       errichtet hatte.
       
       Die anderen Flüchtlinge im Heim stammen aus der Türkei, Togo, Iran, Kongo,
       aus vielen Ländern. Sie wollen Igbinoba nicht kampflos aufgeben. Einer
       weckt ihn, andere sammeln in aller Eile 200 D-Mark und drücken sie ihm in
       die Hand. Andere stellen sich in den Flur, der zu seinem Zimmer führt.
       „Warum“ ist eines der wenigen deutschen Wörter, das viele von ihnen kennen.
       Immer wieder fragen sie das die Polizisten: „Warum wollt ihr ihn holen?“ Es
       ist ein Vorwand, um sie nicht vorbei zu lassen. Igbinoba kann den Tumult
       hören, er öffnet das Fenster und springt hinaus. Er läuft durch den Wald,
       schlägt sich durch in die nächste Stadt. Nach einer Weile versteckt ihn
       eine befreundete Sozialarbeiterin bei Leuten, die ein autonomes Zentrum in
       Oldenburg betreiben.
       
       Später stellt sich Osaren den Behörden. Er kämpft um sein Asyl, dass er
       nach einigen Jahren auch bekommt. Die Nacht in Rothenstein aber hat sein
       Leben verändert. Sie macht Igbinoba klar, dass die Flüchtlinge verlieren,
       wenn sie in ihren ethnischen Communitys bleiben und keine Solidarität
       untereinander zeigen. Er gründet die erste Flüchtlingsorganisation in
       Deutschland: [1][das bis heute existierende The Voice Refugee Forum], das
       vor allem darauf setzt, Flüchtlinge bei ihrem Kampf um Rechte zusammen zu
       bringen. „Die Gesetze betreffen alle Flüchtlinge gleichermaßen“, sagt
       Igbinoba. Gemeinsam ungehorsam zu sein, das sei „ein Schrei nach Freiheit,
       aber schon ein Teil der Freiheit selbst“.
       
       Immer wieder wehrten sich Flüchtlinge seitdem gemeinsam, wenn die Polizei
       in der Nacht zur Abschiebung anrückt. Vorwürfe, dabei sei gegen Polizisten
       mit Gewalt vorgegangen worden, wie nun in Ellwangen ([2][die sich nicht
       bestätigten]), finden sich auch nach langer Suche in den Archiven kaum. Und
       das mit gutem Grund: Erstens haben die Flüchtlinge meist große Angst vor
       der Polizei und können überhaupt nicht einschätzen, wie diese reagiert.
       Zweitens müssen sie ja im Lager wohnen bleiben – und sind deshalb jederzeit
       dem Zugriff der Behörden ausgesetzt.
       
       ## Pfeifen gegen die Polizei
       
       Gewaltlose Formen von Widerstand gibt es aber sehr wohl. Bekannt wurde
       dafür in der jüngeren Vergangenheit etwa die Aufnahmeeinrichtung in
       Osnabrück. Hier hatten die BewohnerInnen sich Trillerpfeifen verschafft.
       Immer dann, wenn morgens die Polizei kam, versammelten sich hunderte
       Asylsuchende vor den Häusern, sangen und pfiffen. Die Beamten zogen sich
       zwischenzeitlich zurück. Mehrfach wurden im vergangenen Jahre in Lagern in
       Niedersachsen so Abschiebungen vereitelt. Im September 2017 bauten die
       Flüchtlinge einen Umzugswagen im Form einer riesigen Pfeife und zogen damit
       während der „Welcome United“-Parade durch das Regierungsviertel in Berlin.
       
       Berichtet wurde über die Aktionen kaum. Deutlich mehr öffentliches Aufsehen
       erregte ein Vorfall im vergangenen Jahr in Nürnberg: Am 31. Mai 2017 waren
       Polizisten in eine Nürnberger Berufsschule gekommen, um den Afghanen Asef
       N. in Abschiebehaft zu nehmen. Hunderte MitschülerInnen und
       UnterstützerInnen stellten sich den Beamten jedoch in den Weg. Der
       Polizeieinsatz lief aus dem Ruder. Im TV waren Bilder heftiger
       Auseinandersetzungen zu sehen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob wenige
       Tage später jedoch die Abschiebehaft gegen N. auf. Am 16. Januar
       verlängerte die Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgestattung um drei
       Monate. Das Asylverfahren des 21-Jährigen soll neu aufgerollt werden.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat Asef N. allerdings angeklagt – unter anderem
       wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs.
       Weitere 14 Strafbefehle hat die Staatsanwaltschaft nach den
       Auseinandersetzungen in Nürnberg ausgestellt. Weitere sollen folgen. Unter
       den Beschuldigten, denen meist gegen die PolizeibeamtInnen Beleidigung
       vorgeworfen wird, seien drei SchülerInnen, die übrigen seien
       „hinzugekommene Demonstranten“, berichteten die Nürnberger Nachrichten.
       
       Neun weitere Ermittlungsverfahren seien noch nicht abgeschlossen, doch hier
       werde aller Voraussicht nach ebenfalls mit einem Strafbefehl gerechnet.
       Zwei weitere Verfahren seien außerdem an andere Staatsanwaltschaften
       abgegeben worden. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen
       Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu einer
       Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Sie waren auf den
       richtigen Veranstaltungen, Sie sind aber falsch herangegangen,“ [3][sagte
       der Richter zum Angeklagten].
       
       ## Solidarische Aktionen gegen Abschiebung
       
       Bayern hatte zuletzt mehrfach versucht, berufstätige oder sich in
       Ausbildung befindliche Afghanen abzuschieben oder dies tatsächlich getan.
       Das hatte auch die Frage aufgeworfen, welche Rolle dabei LehrerInnen
       zukommt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deswegen
       eigens einen Leitfaden erstellt, der Beschäftigten im Bildungsbereich
       erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von
       Personen aus ihren Einrichtungen haben.
       
       Die Grundaussage des Leitfadens sei, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz
       keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei besteht, sagte der Vorsitzende
       der GEW Bayern, Anton Salzbrunn. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der
       Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell
       befindet.“ Bildungseinrichtungen müssten „Schutzräume“ bleiben. Der [4][im
       Internet bereitgestellte Leitfaden], stelle klar, dass PädagogInnen nicht
       direkt an Abschiebungen mitwirken müssen.
       
       Neben Lagern und Schulen sind es vor allem Flughäfen, an denen zuletzt
       vielfach gegen Abschiebungen protestiert wurden. Teils indirekt, in den
       Abfertigungshallen, teils direkt im Flugzeug. 2017 scheiterten bis Ende
       September 222 Abschiebungen, weil Piloten sich weigerten, die Abgeschobenen
       zu befördern. Das [5][berichtete die Welt] mit Bezug auf eine Anfrage der
       Linkspartei. In vielen Fällen waren Passagiere durch Protestaktionen beim
       Check-In auf die geplanten Abschiebungen aufmerksam gemacht worden.
       
       Schon 2003 hatte etwa Flughafengesellschaft Frankfurt, die Fraport AG,
       versucht, dies zu unterbinden und den Aktivisten der „Initiative gegen
       Abschiebungen“ ein Hausverbot erteilt. Doch diese klagten sich bis nach
       Karlsruhe durch –und gewannen. Als legitimer Zweck zur Einschränkung der
       Meinungsfreiheit könne „nicht der Wunsch herangezogen werden, eine
       ‚Wohlfühlatmosphäre‘ in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von
       politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei
       bleibt“, schrieben die Richter in ihrem Urteil.
       
       Ausgeschlossen seien auch Verbote, die dem Zweck dienen, bestimmte
       Meinungsäußerungen „allein deshalb zu unterbinden, weil sie von der
       Flughafenbetreiberin nicht geteilt, inhaltlich missbilligt oder wegen
       kritischer Aussagen gegenüber dem betreffenden Unternehmen als
       geschäftsschädigend beurteilt werden“. Immer wieder protestieren nun
       AktivistInnen an Flughäfen, wenn von dort abgeschoben wird, zuletzt im März
       aim Airport Leipzig-Halle, als von dort ein Flugzeug Richtung Kabul starten
       sollte.
       
       4 May 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5031970/
 (DIR) [2] /Neuer-Blick-auf-Vorfall-in-Unterkunft/!5500584
 (DIR) [3] https://www.welt.de/regionales/bayern/article170006001/Bewaehrungsstrafe-fuer-Gewalt-bei-Protest-gegen-Abschiebung.html
 (DIR) [4] https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/PRESSE_pdf/PM2017_GEW-Bayern-Leitfaden-Abschiebungen.pdf
 (DIR) [5] https://www.welt.de/politik/deutschland/article171330468/Piloten-verhindern-mehr-als-200-Abschiebungen.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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