# taz.de -- Die Akte Anis Amri: Vertuschung ja, Strafvereitelung nein
       
       > Polizisten haben nach dem Berliner Terroranschlag die Akte über den
       > Attentäter verändert. Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage.
       
 (IMG) Bild: Pressekonferenz zu Akten-Gate: Vertreter der Staatsanwaltschaft erklären ihre Entscheidung
       
       BERLIN taz | Die nachträgliche Veränderung von Akten zum späteren
       Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri wird keine Anklage gegen Polizisten
       zur Folge haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft bilanzierte am Mittwoch
       das Fazit ihrer Ermittlungen sinngemäß so: Was ein Berliner Kripo-Kommissar
       nach dem Anschlag im Dezember 2016 tat, war „inhaltlich nicht richtig“ und
       mutmaßlich der Versuch, fehlerhafte Arbeit zu verschleiern, aber keine
       Strafvereitelung – und nur die ist strafbar. Die zuständigen beiden
       Staatsanwälte deuteten aber an, dass sich durch einen „Zufallsfund“ bei den
       Ermittlungen disziplinarische Maßnahmen ergeben könnten. Das sei aber Sache
       der Polizei.
       
       Amri war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt
       an der Gedächtniskirche gefahren und hatte zwölf Menschen getötet. Bereits
       zwei Monate zuvor hatte eine Polizistin Amri und einem weiteren Mann in
       einer zehnseitigen Überwachungsauswertung bandenmäßigen Rauschgifthandel
       zugeschrieben. Nach dem Anschlag kürzte der Beschuldigte diesen Bericht auf
       zwei Seiten zusammen, in denen nur noch von „Kleinsthandel“ die Rede ist.
       An der Änderung soll auch ein Vorgesetzter beteiligt gewesen sein. Im
       Kurzbericht taucht zudem der zweite Drogenhändler nicht mehr auf. Sein
       Namen verschwand auch aus dem Polizei-Computersystem. Das deckte im
       Frühjahr 2017 ein Sonderermittler der Berliner Landesregierung auf, worauf
       der Polizeipräsident Anzeige wegen Strafvereitelung stellte.
       
       „Nicht jede fehlerhafte Sachbearbeitung durch die Polizei ist eine
       Strafvereitelung“, sagte Staatsanwalt Holger Brocke, der mit
       Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra in dieser Sache ermittelte. Beide sahen
       keinen ausreichen Beleg dafür, dass der Polizist Amris mutmaßlichen
       Rauschgift-Mittäter schützen wollte – und nur darum geht es beim Tatbestand
       der „Strafvereitelung im Amt“.
       
       Kamstra vermutete anderes als Grund für die nachträgliche Aktenveränderung:
       Der Beamte habe sich „unangenehmen Fragen entziehen“ wollen – was aber nur
       eine Spekulation sei. Später formulierte er, der Polizist habe „fehlerhafte
       Arbeit glatt ziehen“ wollen. Das war schon die generelle Vermutung, als die
       Sache im Mai 2017 bekannt wurde. Auf die taz-Frage, ob man den
       Beschuldigten direkt mit dieser Vermutung konfrontierte, sagte Kamstra,
       dass es gar keine direkte Befragung des Polizisten gab. Dieser habe sich
       schriftlich über seinen Anwalt geäußert. Auf eine persönliche Befragung
       habe man rechtlich keinen Anspruch gehabt.
       
       ## Polizeigewerkschaft begrüßt Entscheidung
       
       Kritiker hatten nach Bekanntwerden der Veränderungen geäußert, man hätte
       Amri als Rauschgifthändler festnehmen können, wodurch es nicht zu dem
       Anschlag gekommen wäre. Staatsanwalt Brocke warnte am Mittwoch davor, den
       jetzigen Kenntnisstand mit dem vor dem Anschlag zu vermengen.
       
       Vom Berliner Innensenator, in dessen Auftrag die Anzeige in Gang kam, gab
       es bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme. Anders die Gewerkschaft der
       Polizei (GdP): Die begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine
       Anklage zu erheben, und kritisierte, man habe die Betroffenen
       vorverurteilt. „Dieses Verfahren war von Anfang an eine
       zusammengeschusterte Konstruktion, um irgendjemanden als Sündenbock für
       strukturelle Unzulänglichkeiten verantwortlich machen zu können“, sagte
       Berlins Vize-GdP-Chef Detlef Herrmann.
       
       11 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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