# taz.de -- Zwei Bücher zum NSU-Prozess: Die Sache stinkt
       
       > Zwei Nebenklage-Anwälte ziehen eine vernichtende Bilanz: Die Aufklärung
       > werde ausgebremst, der Staat wisse mehr, als er preisgebe.
       
 (IMG) Bild: Vor einem Jahr zog ein Demonstrationszug für die Opfer des NSU durch Kassel
       
       Es war im vergangenen November, als Gamze Kubaşık im Münchner
       Oberlandesgericht vor die Richter trat, und – nach 390 Verhandlungstagen –
       im NSU-Prozess ihre Schlussworte sprach. Elf Jahre zuvor war ihr Vater,
       Mehmet Kubaşık, in Dortmund von den Rechtsterroristen erschossen worden.
       Nun zog seine Tochter eine Bilanz, eine bittere. Sie habe so viel Hoffnung
       in den Prozess gesetzt, habe Gewissheit ersehnt. Ihre Fragen aber seien
       geblieben, konstatierte Gamze Kubaşık. Warum starb gerade ihr Vater? Wer
       half dabei? Warum wurden die Terroristen nicht gestoppt? „Wir werden
       wahrscheinlich nie zur Ruhe kommen.“
       
       Es sind diese Schlussworte, die Herausgeberin Antonia von der Behrens ihrem
       Buch „Kein Schlusswort“ mit voranstellt. Die Berliner Anwältin vertritt im
       NSU-Prozess die Familie Kubaşık. Zusammen mit neun anderen
       Nebenklage-Anwälten hat sie nun ihr Plädoyer dokumentiert. Die Gruppe
       gehörte im Prozess zu den Engagiertesten, forderte mit etlichen
       Beweisanträgen immer wieder Aufklärung ein. Nun ziehen auch sie eine
       vernichtende Bilanz. Bis heute werde die Aufarbeitung der Mordserie vom
       Verfassungsschutz „systematisch hintertrieben und verunmöglicht“. Auch die
       Ankläger in München, die Bundesanwaltschaft, täten alles, um die staatliche
       Verantwortung an dem Terror zu „verleugnen“.
       
       Seit fast fünf Jahren [1][verhandelt der Prozess] in München die zehn
       Morde, drei Anschläge und 15 Überfälle des „Nationalsozialistischen
       Untergrunds“. Das Urteil warten die Opferanwälte nun nicht ab. Zu groß ist
       ihre Sorge, dass mit dem Schuldspruch gegen Beate Zschäpe und die anderen
       vier Angeklagten auch ein Schlussstrich unter die Aufklärung gezogen wird –
       und sich das Narrativ der Ankläger festsetzt: das des NSU als
       abgeschottetes Terrortrio.
       
       Von der Behrens und ihre Kollegen stellen dem eine „Gegenerzählung“
       entgegen. In akribischer Fleißarbeit listen sie auf, welche Neonazis sich
       um die 1998 abgetauchten Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt jahrelang
       tummelten. Die Trio-These ist für die Anwälte damit nur Selbstschutz des
       Staats – um nicht das wahre Ausmaß des rechten Terrors preisgeben zu
       müssen. Sie sehen im NSU vielmehr ein weitverzweigtes Netzwerk – das wohl
       auch direkt an den Tatorten half.
       
       ## Ein weit verzweigtes Netzwerk
       
       Beispiel Dortmund, Fall Mehmet Kubaşık. Als 2006 der Mord geschah, war
       just in der Stadt eine „Combat 18“-Zelle aktiv, waffenvernarrte Neonazis,
       die sich dem führerlosen Widerstand verschrieben und Kontakte nach
       Thüringen hielten. Oder Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt, eine Dortmunder
       Szenegröße, der genau an der Straße wohnte, in der der Mord geschah.
       Ermittler fanden später im letzten NSU-Unterschlupf eine Patronenpackung
       mit der Aufschrift: „Siggi“. Auch hielt Zschäpe noch in Haft mit einem
       Dortmunder Neonazi Briefkontakt. Wurden diese möglichen Helfer überprüft?
       Man wisse davon nichts, kritisieren die Anwälte.
       
       Auch glauben sie nicht, dass der Staat tatsächlich so ahnungslos über das
       NSU-Treiben war. Mehr als 30 V-Leute benennen die Autoren, die der
       Verfassungsschutz um das Trio herum postiert hatte. Und sie liefern eine
       Chronologie, welche Neonazis Hinweise zu den Abgetauchten gaben, wann
       Observationen liefen, wie Zielfahnder ausgebremst wurden. Fazit: Die
       Behörden mussten gewusst haben, dass die Flüchtigen in Sachsen waren, dass
       sie dort regen Kontakt zur lokalen Szene unterhielten.
       
       Warum aber erfolgte keine Festnahme? Die Anwälte lassen dies offen, wollen
       nicht spekulieren. Sie erinnern aber an das Aktenschreddern des
       Verfassungsschutzes, an verdruckste V-Mann-Führer, an verheimlichte
       Dokumente. Dieses Muster spreche nicht für Fehler, sondern für „gezieltes
       Handeln“: Der Staat wisse mehr, als er bis heute preisgibt. „Dass die Sache
       stinkt, kann jeder riechen.“
       
       Auch Mehmet Daimagüler spricht von Staatsversagen im Fall NSU, auch er
       rechnet hart mit dem Verfassungsschutz und der Bundesanwaltschaft ab.
       Daimagüler ist ebenfalls Nebenklageanwalt im NSU-Prozess, auch er
       veröffentlichte sein Plädoyer in Buchform: „Empörung reicht nicht!“. Ihn
       aber treibt vor allem ein weiterer „Angeklagter“ um, einer, der keinen Tag
       auf der Anklagebank saß: die Polizei. Nicht nur die Täter hätten
       rassistisch gehandelt, auch die Ermittler, so Daimagüler. Nur deshalb sei
       die Terrorserie jahrelang nicht gestoppt worden, bis zur Selbstaufdeckung.
       
       ## Rassistische Polizeistrukturen
       
       Die Rede von Pannen nennt der Anwalt „verlogen“. Es gehe um ein System.
       Daimagüler erinnert daran, wie die Polizei nach jedem Mord stets die Opfer
       und Familien verdächtigte, über Drogen oder die Mafia mutmaßte,
       Zeugenhinweise auf nordeuropäisch aussehende Täter indes ignorierte. Immer
       wieder, bundesweit. Wäre das bei „weißen“ deutschen Opfern auch so
       passiert? Daimagüler kennt die Antwort. „Wohl kaum. Und genau das ist das
       Problem.“
       
       Den Vorwurf eines institutionellen Rassismus teilen auch die Anwälte um
       Antonia von der Behrens. Beide Bücher legen damit eine überaus kritische
       Bilanz der NSU-Aufklärung vor – und eine denkbar schwergewichtige. Denn
       kaum jemand kennt die Aktenlage zu der Terrorserie so genau wie die
       Autoren. Ihre Plädoyers sind deshalb auch ein dringlicher Appell: Die
       Aufarbeitung des NSU-Terrors dürfe mit Ende des Prozesses in München nicht
       vorbei sein. Im Grunde stecke sie bei all den offenen Fragen immer noch am
       Anfang fest. Es ist auch Gamze Kubaşıks Appell. Im Prozess richtete sie
       diesen auch an Beate Zschäpe: Sie werde sich persönlich für eine
       Haftverkürzung einsetzen – wenn die Angeklagte doch noch Helfer offenlege.
       
       Letzte Hoffnung Zschäpe? Von der Behrens setzt auch auf die noch laufenden
       Untersuchungsausschüsse, auf Whistleblower „mit Gewissen“ in den Behörden.
       Beim rechtsterroristischen Oktoberfestattentat von 1980 dauere die
       Aufklärung bis heute an, erinnert sie. Auch beim NSU-Komplex werde man auf
       Ausdauer setzen müssen, auf nicht nachlassenden öffentlichen Druck.
       
       Mehmet Daimagüler formuliert noch einen anderen Appell. Er fordert eine
       gesellschaftliche Debatte über Rassismus, eine „schonungslose“. Das
       Phänomen sei allgegenwärtig, das Reden darüber aber bis heute ein Tabu in
       diesem Land. Soll es jedoch keinen zweiten NSU geben, müsse man an die
       gesellschaftliche Wurzel, dann müsse jeder widersprechen, wenn rassistische
       Vorurteile aufbrechen. Dann eben heiße es: „Empörung reicht nicht!“
       
       15 Apr 2018
       
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