# taz.de -- Plädoyers im NSU-Prozess: Laut Anwalt heißt das Opfer Zschäpe
       
       > Nach fast fünf Jahren hält die Verteidigung von Beate Zschäpe ihr
       > Plädoyer: Diese habe keine zentrale Rolle in der Terrorserie gespielt.
       
 (IMG) Bild: Verteidiger Hermann Borchert und die Angeklagte Beate Zschäpe
       
       München/Berlin taz | Man hatte kaum noch mit dem Plädoyer der Verteidiger
       von Beate Zschäpe gerechnet. Fast fünf Jahre wurde in München über die
       zehn Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds verhandelt, über die
       zwei Sprengstoffanschläge in Köln, die 15 Raubüberfälle. Das Plädoyer der
       Bundesanwaltschaft liegt schon mehr als ein halbes Jahr zurück.
       
       Immer wieder sorgten wiederholte Befangenheitsanträge für Verzögerungen,
       dann eine Erkrankung Zschäpes, schließlich ein „Familiennotfall“ ihres
       Verteidigers. Selbst am Dienstagvormittag, es ist der 419. Prozesstag,
       steigt das Gericht auf Antrag eines Anwalts des Mitangeklagten André
       Eminger noch einmal in die Beweisaufnahme ein und hört einen Zeugen.
       
       Doch dann, Richter Manfred Götzl hat gerade mal wieder einen Antrag auf
       Unterbrechung abgelehnt, erhält Zschäpes Anwalt Herrmann Borchert doch noch
       das Wort. Er steht auf, schneuzt sich, setzt ein paarmal die Lesebrille auf
       und ab, blättert ein wenig in dem dicken gelben Ordner, richtet sein
       Mikrofon und beginnt. Es ist 13 Uhr. Zschäpes Gesicht ist hinter den
       herabfallenden Haaren verborgen. Sie hat ein Manuskript des Plädoyers vor
       sich liegen, liest mit.
       
       Was die Anklage in ihrem Plädoyer vorgetragen habe, setzt der Anwalt an,
       reiche keineswegs aus, die Mittäterschaft Zschäpes an den NSU-Morden zu
       begründen. Das lasse sich weder aus den Tätigkeiten noch aus den
       Untätigkeiten seiner Mandantin ableiten. Auch nicht aus ihrem Charakter
       oder ihren politischen Aktivitäten vor dem Abtauchen in den Untergrund.
       
       „Sie hatte die beiden Männer im Griff.“ Das habe die Bundesanwaltschaft
       Zschäpe vorgehalten. Doch sei dies nichts als die kritiklose Übernahme
       eines Zitats eines Zeugen gewesen, liest Borchert. Wie die Macht ausgesehen
       haben soll, die Zschäpe angeblich über „die beiden Uwes“ ausgeübt habe,
       bleibe die Bundesanwaltschaft zu erklären schuldig. „Anzunehmen, dass die
       beiden Uwes vor meiner Mandantin gekuscht hätten, erscheint geradezu
       absurd.“
       
       Auch könne man die ihr attestierte Charakterstärke nicht als Indiz dafür
       werten, dass sie sich in jeder Hinsicht gegenüber Uwe Mundlos und Uwe
       Böhnhardt habe durchsetzen können, fährt Borchert fort. Schließlich habe
       man keinerlei Hinweise, über welche Charakterstärke die beiden Männer
       verfügt hatten. „Was nützt Charakterstärke, wenn diese gegenüber dem
       Lebenspartner keine Wirkung erzielt?“
       
       ## Bundesanwaltschaft: „Tarnkappe“ und Logistikerin
       
       Die Anklage wirft Zschäpe die volle Mitschuld an allen NSU-Taten vor,
       obwohl sie an keinem Tatort gesehen wurde. Der Prozess habe alle Vorwürfe
       bestätigt, Zschäpe sei die Logistikerin und „Tarnkappe“ des NSU-Trios
       gewesen, legte die Anklage in ihrem Plädoyer dar. Zudem habe sie, als sie
       den letzten Unterschlupf in Zwickau in Brand setzte, versuchten Mord
       begangen. Die Forderung: lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung. Die
       Höchststrafe.
       
       Borchert geht auf die angebliche Aufgabenteilung des Trios ein, hält auch
       hier die Darstellung der Anklage für wenig überzeugend. So habe sie „die
       Aufgabe als Kassenwart nicht nur schlecht, sondern gar nicht erfüllt“. Zwar
       könne man der Bundesanwaltschaft in der Einordnung Zschäpes als „Tarnkappe“
       folgen. Schließlich habe sich Zschäpe damals längst für ein Leben
       entschieden, das durch Raubüberfälle finanziert werden sollte.
       
       Der Vorwurf, die Beschaffung von falschen Papieren, einer Wohnung et cetera
       diene nur dem Zweck, rassistische Morde zu begehen, lasse sich allerdings
       mit nichts begründen. Auch hinreichende Indizien dafür, dass Zschäpe selbst
       das Bekennervideo erstellt habe und dass es innerhalb des Trios einen
       „uneingeschränkten Wissensaustausch“ gegeben habe, wollte Borchert nicht
       sehen. Von einer „essentiellen Rolle“ seiner Mandantin könne keine Rede
       sein.
       
       Überhaupt entspreche der Vorwurf, Zschäpe habe jede Beteiligung an den
       Taten ihrer beiden Freunde abgestritten, nicht den Tatsachen. „Sie hat sehr
       wohl die Übernahme von Verantwortung bekundet.“ Sie habe sich als moralisch
       schuldig dafür bekannt, dass sie zehn Morde nicht habe verhindern können,
       dass sie auf Böhnhardt und Mundlos nicht entsprechend habe einwirken
       können. Und sie habe sich aufrichtig bei allen Opfern entschuldigt. Aber
       diese Erklärung sei von der Anklage ignoriert worden.
       
       ## Eintreten für den bewaffneten Kampf
       
       Die 43-Jährige hatte ihren Anwalt im Dezember 2015 eine Erklärung verlesen
       lassen, in der sie alle Taten auf Mundlos und Böhnhardt schob. Sie habe von
       den Morden stets erst im Nachhinein erfahren und diese nicht gewollt, sich
       aber nicht aus der Abhängigkeit ihrer Kumpanen befreien können.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte diese Darstellung nicht gelten lassen wollen.
       Von einer unterdrückten Stellung Zschäpes habe kein Zeuge berichtet,
       betonten ihre Vertreter. Auch Urlaubsfotos der Untergetauchten hätten die
       Angeklagte stets fröhlich gezeigt. Zudem sei Zschäpe früher selbst für
       einen bewaffneten Kampf eingetreten, lief mit einer Pistole herum. Wann es
       einen Bruch mit dieser Haltung gegeben haben soll, sei nicht erkennbar.
       
       Borchert bemüht sich jedoch, seine Mandantin als Opfer darzustellen. Als
       Opfer nicht nur ihrer beiden Freunde, sondern auch als Opfer der Anklage,
       der Nebenkläger und der Presse. Egal, was Zschäpe sage, sie sei in deren
       Auge unglaubwürdig. Deshalb habe sie große Charakterstärke gezeigt, als sie
       sich entschieden habe, ihr Schweigen zu brechen. Aus eigener Überzeugung
       habe sie sich damals gegen ihre ursprünglichen Verteidiger gestellt und die
       bisherige Verteidigungsstrategie „über den Haufen geworfen“ – im Wissen,
       dass niemand ihren Ausführungen Glauben schenken würde.
       
       ## Plädoyers auch von Zschäpes alten Anwälten
       
       Bereits im Sommer 2014 hatte sich Zschäpe mit den Anwälten Anja Sturm,
       Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl überworfen, wollte sie feuern. Das Gericht
       lehnte ab, weil sonst der Prozess geplatzt wäre. Ein Jahr später aber
       gewährten die Richter Zschäpe einen neuen Anwalt: Mathias Grasel. Und der
       lässt sich von Borchert unterstützen.
       
       Die beiden haben jedoch zentrale Teile der Beweisaufnahme verpasst. Grasel
       fiel im Prozess vor allem durch sein Schweigen auf – während sich die
       Altverteidiger weiter ins Geschehen einmischten. Nur einmal dominierte
       Grasel das Prozessgeschehen: Er gewann den Freiburger Psychiater Joachim
       Bauer als Gutachter. Der attestierte Zschäpe, dass sie krankhaft abhängig
       von Böhnhardt und deshalb schuldunfähig gewesen sei. Doch das Gericht
       erklärte Bauer für befangen. Ein Debakel.
       
       Ob Zschäpe das jetzige Plädoyer hilft, ist zweifelhaft. Die Frage bleibt:
       Kann es sein, dass das Trio fast 14 Jahre gemeinsam auf engstem Raum lebte
       und Zschäpe von den Mordplänen nichts mitbekam? Eine Frage, die auch die
       Opferanwälte mehrfach aufwarfen. Mehrere Hinterbliebene hatten Zschäpe
       zuletzt vorgeworfen, zu lügen und nichts zur Aufklärung des NSU-Terrors
       beizutragen.
       
       Borchert ergriff in seinem Schlussvortrag auch die Chance, den drei
       Vorgängern noch eins mitzugeben: 248 Hauptverhandlungstage lange habe sich
       Zschäpe nicht geäußert, sich stets mit dem Rücken zur Presse gesetzt,
       Blickkontakt zu Zeugen und Hinterbliebenen vermieden. Doch dieses
       Prozessverhalten, das die Anklage nun ebenfalls als Indiz für eine
       Täterschaft werte, habe sie nach eigener Stellungnahme nur an den Tag
       gelegt, weil ihr dies anwaltlich geraten worden sei.
       
       Das Plädoyer soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Dann kommt auch Grasel zu
       Wort. Die drei Altverteidiger werden dann ein eigenes Plädoyer halten – für
       eine Angeklagte, die seit Jahren nicht mit ihnen spricht.
       
       24 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
 (DIR) Konrad Litschko
       
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