# taz.de -- Plädoyers im NSU-Prozess: Verteidiger sehen keine Mittäterschaft
       
       > Wochenlang führten juristische Streitigkeiten zu Verzögerungen im
       > NSU-Prozess. Nun haben Beate Zschäpes Verteidiger mit ihren Plädoyers
       > begonnen.
       
 (IMG) Bild: Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten im Gerichtssaal im Oberlandesgericht, München 2017
       
       München dpa | Im [1][NSU-Prozess] haben die Wunschverteidiger der
       Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Anklagevorwurf zurückgewiesen, die heute
       43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Was
       die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in
       der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen,
       sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem
       Münchner Oberlandesgericht.
       
       Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits
       Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange
       Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach
       Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des
       „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und sollte deshalb als Mittäterin an
       sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde,
       neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
       
       Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende
       Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen – auch wenn noch ein möglicher
       neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge
       und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den [2][vergangenen
       Wochen immer weiter verzögert]. Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes,
       Borchert und Mathias Grasel, werden für ihr Plädoyer nach eigener Aussage
       rund eineinhalb Prozesstage brauchen. Anschließend sollen nach bisheriger
       Planung des Oberlandesgerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort
       für ihre Schlussvorträge bekommen, dann die Anwälte der insgesamt vier
       Mitangeklagten.
       
       Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob das Verfahren gegen einen der
       vier Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die
       Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf
       Wohlleben beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt
       Daniel Sprafke vor, den Prozess „bis zum Sankt-Nimmerleinstag“ verzögern zu
       wollen. „Das kann so nicht weitergehen“, sagte Diemer. Auslöser für die
       neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.
       
       24 Apr 2018
       
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