# taz.de -- AfD gewinnt in Karlsruhe: Kein „Recht auf Gegenschlag“
       
       > Im Fall Johanna Wanka gegen die AfD mahnt Karlsruhe Neutralität an. Auf
       > polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit Polemik antworten.
       
 (IMG) Bild: Zeigt der AfD die Rote Karte: Johanna Wanka
       
       Karlsruhe taz | Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hätte der AfD nicht
       symbolisch die „rote Karte“ zeigen dürfen, stellte das
       Bundesverfassungsgericht fest (Az. 2 BvE 1/16). Die Ministerin habe damit
       ihre Pflicht zur staatlichen Neutralität verletzt.
       
       Im November 2015 hatte die AfD zu einer Demonstration gegen die
       Flüchtlingspolitik der Regierung aufgerufen. Motto der Demo: „Rote Karte
       für Merkel“. Darauf konterte Wanka auf der Homepage ihres Ministeriums
       [1][„Rote Karte für die AfD“]. Die Demo unterstütze „Rechtsextreme, die
       offen Volksverhetzung betreiben“, hieß es in der Pressemitteilung des
       Ministeriums. Die AfD ging damals sofort zum Bundesverfassungsgericht und
       erwirkte eine einstweilige Anordnung. Wanka musste die Mitteilung von ihrer
       Homepage entfernen.
       
       In der mündlichen Verhandlung argumentierte die Bundesregierung voriges
       Jahr, sie sei nur im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet. Auf polemische
       Angriffe müsse eine Ministerin auch polemisch antworten können. Die
       Regierung habe ein „Recht auf Gegenschlag“. Diese Argumentation hat das
       Bundesverfassungsgericht nun in vollem Umfang zurückgewiesen.
       
       Die staatliche Neutralitätspflicht gelte auch außerhalb des Wahlkampfs.
       „Nach der Wahl ist vor der Wahl“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des
       Gerichts. Zwar dürfe die Regierung politischer Kritik entgegentreten, aber
       dabei müsse sie das Regierungshandeln sachlich darstellen und sich mit der
       Kritik sachlich auseinandersetzen.
       
       ## Recht auf Chancengleichheit
       
       Auch auf polemische Angriffe dürfe die Regierung nicht mit einem
       polemischen Gegenschlag antworten. Schon in der Verhandlung hatte Voßkuhle
       spöttisch gefragt: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf
       sie dann auch mit Lügen antworten?“
       
       Die Verfassungsrichter stellten nun fest, Wanka habe das Recht der AfD auf
       Chancengleichheit verletzt. Ihre Pressemitteilung habe die AfD abgewertet.
       Mit der „roten Karte“ habe Wanka faktisch dazu aufgerufen, nicht an der
       AfD-Kundgebung teilzunehmen. Das hätte sie auf der Homepage des
       Ministeriums nicht tun dürfen.
       
       27 Feb 2018
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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