# taz.de -- Darf die Bundesregierung das?: Gegen die AfD polemisieren
       
       > Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat der AfD die „rote Karte“
       > gezeigt. In Karlsruhe rechtfertigt sie das mit einem „Recht auf
       > Gegenschlag“.
       
 (IMG) Bild: Hat sie ein Recht auf Gegenschlag? Wissenschaftsministerin Johanna Wanka
       
       Karlsruhe taz | Eigentlich muss sich die Bundesregierung im Wettbewerb der
       Parteien neutral verhalten. Aber gilt das auch, wenn sie angegriffen wird?
       Darüber verhandelte an diesem Mittwoch der Zweite Senat des
       Bundesverfassungsgerichts.
       
       Auslöser des Streits war eine [1][AfD-Demonstration gegen die
       Flüchtlingspolitik der Bundesregierung] im November 2015. Das Motto der
       Demo lautete: „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“. Drei Tage vor
       der Kundgebung reagierte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) mit
       einer kurzen Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums. Unter
       der überschrift „Rote Karte für die AfD“ warnte Wanka, die Demo unterstütze
       „Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben.“
       
       Dagegen wehrte sich die AfD mit einer Organklage beim
       Bundesverfassungsgericht. Wanka habe die staatliche „Neutralitätspflicht“
       verletzt. Ihr faktischer Boykottaufruf sei ein unzulässiger Eingriff in die
       Chancengleichheit der Parteien.
       
       Die AfD rechnete mit einem sicheren Sieg in Karlsruhe. Denn erst im Oktober
       2014 hatte Karlsruhe entschieden: Minister dürfen zwar an politischen
       Diskussion teilnehmen und dort auch andere Parteien angreifen, allerdings
       dürften sie dabei nicht die Ressourcen ihres Ministeriums nutzen. Das
       Verfassungsgericht erließ noch am Tag der AfD-Demonstration eine
       einstweilige Anordnung: Wanka musste die Pressemitteilung von der Webseite
       ihres Ministeriums nehmen.
       
       ## „Eine Stimme unter vielen“
       
       Doch Wanka gab nicht auf. In der mündlichen Verhandlung versuchte sie nun
       ihre Intention zu erklären. Die AfD habe in einer dramatischen Situation
       versucht, die Ängste der Bevölkerung in Hass auf die Bundesregierung zu
       verwandeln. „Da muss es möglich sein, dass ich als Mitglied der
       Bundesregierung reagiere.“
       
       Ihr Rechtsvertreter Joachim Wieland argumentierte, dass hier
       verfassungsrechtliches „Neuland“ betreten werde. „Die bisherigen Urteile
       zur Chancengleichheit betrafen den Wahlkampf“, so Wieland, der Streit um
       die Flüchtlingspolitik habe aber mit Wahlkampf nichts zu tun. „Die
       Bundesregierung hat hier nicht ihre überlegenen Ressourcen eingesetzt. Das
       war nur eine schnelle verbale Reaktion im Internet.“ So etwas werde in der
       öffentlichkeit nicht als amtliche Vorgabe wahrgenommen, sondern „als eine
       Stimme unter vielen“.
       
       Die Bundesregierung habe auch ein „Recht auf Gegenschlag“, so Wieland. Sie
       müsse es nicht hinnehmen, wenn ihr von der AfD ein Verfassungsbruch
       vorgeworfen wird. „Wer die Auseinandersetzung sucht, muss auch mit einer
       Antwort rechnen.“ Mehrfach betonte Wieland: „Die Bundesregierung hat nicht
       angegriffen, sondern sich nur verteidigt.“
       
       „Frau Wanka hätte die Erklärung ja auf ihrer privaten Webseite
       veröffentlichen können“, argumentierte der AfD-Anwalt Marc Vallendar. „Aber
       sie wollte die größere Reichweite und die amtliche Qualität der
       Ministeriums-Seite.“
       
       Die Verfassungsrichter wunderten sich vor allem über den Inhalt von Wankas
       Erklärung. „Sie enthält kein Wort zur Flüchtlingspolitik und kein Wort zum
       Vorwurf des Verfassungsbruchs“, so der federführende Richter Peter Müller,
       „was hat das mit Verteidigung zu tun?“
       
       ## Neutralität und Sachlichkeit
       
       „Wenn ein Angriff polemisch ist, darf die Regierung auch polemisch
       reagieren“, behauptete Regierungsvertreter Wieland, „Angriff ist die beste
       Verteidigung.“ Wer zu leise ist, werde im Internet nicht wahrgenommen, so
       Wieland. Das Sachlichkeitsgebot könne hier nur eingeschränkt gelten. „Es
       kann nicht sein, dass die Regierung nur mit gefesselten Füßen an einer
       Auseinandersetzung teilnehmen darf.“
       
       Andreas Voßkuhle, der Präsident des Verfassungsgerichts, fragte irritiert
       nach: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf sie dann
       auch mit Lügen antworten?“ Soweit wollte dann aber auch der forsche
       Rechtsprofessor Wieland nicht gehen.
       
       In der Verhandlung deutete sich an, dass die Richter die Bundesregierung
       weiterhin zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichten wollen. „Wenn die
       Auseinandersetzung zunehmend verroht, muss die Regierung dann nicht erst
       recht ein Vorbild an Sachlichkeit sein?“, fragte Richterin Christine
       Langenfeld.
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       24 May 2017
       
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