# taz.de -- Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig
       
       > Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch
       > Vertreter der Regierungskoalition winken ab.
       
 (IMG) Bild: Maßlose Forderungen
       
       Berlin taz | Mit [1][mehr als 20.000 Unterschriften] im Rücken haben die
       Befürworter einer großflächigen öffentlichen Videoüberwachung am
       vergangenen Freitag den Antrag auf ein Volksbegehren gestellt. Die
       Innenverwaltung habe begonnen, die Gesetzesinitiative auf ihre rechtliche
       Zulässigkeit zu prüfen, so Senator Andreas Geisel (SPD) am Montag auf einer
       Sitzung des Innenausschusses. Schon jetzt allerdings liegen Bewertungen
       vor, die genau daran erhebliche Zweifel äußern.
       
       Scharf ist die Kritik von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk.
       In einer Stellungnahme bezeichnet sie den Gesetzentwurf als
       „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Nach ihrer Ansicht lässt das
       Begehren, dem gemäß 50 Orte dauerhaft per Video überwacht werden sollen,
       „jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen“. Das Land Berlin verfüge zudem
       nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, so Smoltczyk.
       
       Womöglich scheitert der Antrag auf ein Volksbegehren, für dessen Erfolg
       dann etwa 170.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, schon aus einem
       profaneren Grund. Bei der bisherigen Unterschriftensammlung sei nicht
       darüber informiert worden, dass neben den Video- auch Tonaufnahmen erfolgen
       sollen. Eine Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne aber nicht
       als Zustimmung dazu gewertet werden, so Smoltczyk.
       
       Die CDU nutze die Debatte im Innenausschuss über die Kriminalitätsstatistik
       2017, um sich erneut für mehr Videoüberwachung auszusprechen. Der
       Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nannte das mit Blick auf die gesunkenen
       Fallzahlen einen „verzweifelten Versuch, die Notwendigkeit für neue
       Polizeibefugnisse herzuleiten“. Ein von der Linksfraktion beauftragter
       Gutachter hatte bereits im Januar geurteilt, [2][der Gesetzentwurf sei mit
       geltendem Recht unvereinbar.]
       
       Die Grünen-Fraktion hatte eine flächendeckende Videoüberwachung am Freitag
       strikt abgelehnt: „Dem Wettbewerb nach immer schärferen Maßnahmen, die die
       Freiheit einschränken, erteilen wir als Bürgerrechtspartei eine klare
       Absage“, heißt es in einem Beschluss.
       
       5 Mar 2018
       
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