# taz.de -- Debatte: Sollen Islamisten Kinder erziehen dürfen?
       
       > Niedersachsen will gegen die Indoktrinierung von Kindern in
       > gewaltbereit-salafistischen Familien vorgehen. Aber wie weit darf so
       > etwas gehen?
       
 (IMG) Bild: Nicht jede Erziehung ist wirklich gut fürs Kind: Schießunterricht durch den IS
       
       Hannover taz | Das Land Niedersachsen prüft, wie das Jugendamt Kinder aus
       gewaltbereit-salafistischen Familien besser schützen kann. „In ihren
       Predigten betonen vor allem salafistische Prediger regelmäßig, wie wichtig
       der Stellenwert einer Kindererziehung nach den Grundsätzen des Glaubens
       ist“, sagt ein Sprecher des Verfassungsschutzes. In Niedersachsen seien der
       Behörde Fälle bekannt, in denen sich Kinder radikalisiert haben.
       
       Dem Landeskriminalamt Niedersachsen sind aus Präventionsmaßnahmen rund 15
       Familien bekannt, in denen womöglich Kinder gefährdet sind. Aber wann ist
       das Kindeswohl gefährdet? Genügt es, wenn ein Kind in einer extremistischen
       Familie aufwächst und lernt, Andersgläubige zu hassen? Oder muss es Opfer
       von Gewalt werden und verwahrlosen?
       
       Gemeinsam mit Bayern leitet Niedersachsen eine Arbeitsgruppe, die sich
       damit beschäftigt, was Jugendämter in solchen Fällen tun können. Dabei geht
       es sowohl um Früherkennung als auch um Interventionsmaßnahmen. Den Rahmen
       gibt das Grundgesetz vor: Dort ist verankert, dass Kinder nur in Obhut
       genommen werden, „wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die
       Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“.
       
       Wolfgang Reinbold, der Beauftragte für christlich-islamischen Dialog in der
       Landeskirche Hannover, begrüßt es, dass die Landesregierung prüfen will, ob
       der juristische Rahmen ausreicht, um die betroffenen Kinder zu schützen.
       „Misshandlung kann auch seelisch sein“, sagt Reinbold. „Es kann nicht sein,
       dass wir solche Dinge einfach laufen lassen und Familien ihre Kinder unter
       dem Schutz des Grundgesetzes zu Terroristen erziehen.“ Das gelte für jede
       Ideologie. „Es ist sinnvoll, Kinder aus den Familien zu nehmen, wenn sich
       im Einzelfall erweist, dass sie zu Gewalt erzogen werden.“
       
       Der CDU-Abgeordnete Jens Nacke spricht sich dafür aus, „ideologische
       Indoktrinierung durch Erziehungsberechtigte“ als Kindeswohlgefährdung
       einzustufen. Die Kinder müssten vor der Manipulation ihrer Eltern geschützt
       werden. Das ist jedoch ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der
       betroffenen Eltern und Kinder.
       
       Die taz nord debattiert: Sollten radikale Eltern ihre Kinder selbst
       erziehen dürfen?
       
       ## Ja
       
       Beim Vorstoß des niedersächsischen Sozialministeriums ist größte Skepsis
       geboten. Im Gespräch ist eine Gesetzesänderung, um die
       Eingriffsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei islamistisch-radikalisierten
       Familien auszuweiten. Letztendlich geht es darum, Kinder, die islamistisch
       indoktriniert werden, aus den Familien nehmen zu können. Das sollte man dem
       Staat nicht erlauben.
       
       Auch nicht in einer Zeit, in der radikale islamische Fanatiker auf ihrem
       Weg in die Barbarei eine der größten Gefahren sind. Und obwohl die
       Islam-Faschisten die politischen Feinde eines jedes aufgeklärten Menschen
       sein sollten. Aber: Im Abwehrkampf immer härter und radikaler zu werden,
       birgt seinerseits große Gefahren für eine Gesellschaft.
       
       Ein Kind aus seiner Kernfamilie herauszunehmen, ist ein radikaler Eingriff
       in die Grundrechte einer Familie, der bislang richterlich gegen die
       Grundrechte des Kindes abgewogen wird. Ein Abteilungsleiter des
       Sozialministeriums wird im NDR nun mit den Worten zitiert: „Wir halten das
       für ein Problem, wenn Kinder nicht so aufwachsen, wie wir uns das in einer
       pluralisierten Gesellschaft vorstellen.“
       
       Das klingt alarmierend lapidar: Soll der Staat bei jemandem im Wohnzimmer
       stehen dürfen, weil Kinder nicht so aufwachsen, wie man sich das auf den
       Behördenfluren vorstellt? Nein. Ein Staat, der es sich hier zu einfach
       macht, wird autoritär. Zumal in der Logik der Extremismus-Doktrin Maßnahmen
       des Staates ja eben nie nur „die Richtigen“ treffen, also die rechten und
       islamistischen Menschenfeinde. Staatlich verfolgt werden Kommunisten
       genauso wie Mitglieder der PKK, die in Syrien ihren Beitrag zur Abwehr der
       IS- Terrormiliz leisteten. Auch ihre Kinder wären von erweiterten
       Eingriffsmöglichkeiten der Jugendhilfe potentiell betroffen.
       
       Auch wenn es noch so schwierig erscheint, müssen wir stattdessen zur
       Eindämmung der islamistischen Ideologie weiterhin auf Vernunft und
       Aufklärung setzen. Jean-Philipp Baeck
       
       ## Nein
       
       Es ist durchaus vorstellbar, dass Islamisten ab einem gewissen Grad der
       Radikalität besser keine Kinder erziehen sollten. Aus Sicht des Staates
       ohnehin: Wenn seine Feinde unter seinem Schutz neue Feinde heranziehen,
       kann das nicht in seinem Interesse liegen.
       
       Deshalb wäre es natürlich verführerisch für die Behörden, das Instrument
       der Kindesentziehung in der Hand zu haben – auch gegen jene, die noch nicht
       strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und die auch mit der ohnehin
       schwammigen Kategorisierung als abzuschiebender „Gefährder“ nicht zu fassen
       sind.
       
       Doch wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob Kinder bei ihren
       islamistischen Eltern leben dürfen? Die Entscheidung müsste bei den
       Jugendämtern und Familiengerichten liegen. Und die dürften keinerlei Druck
       aus den Innenministerien ausgesetzt sein. Grund dafür, ein Kind aus seiner
       Familie zu nehmen, kann allein das Kindeswohl sein und nicht das
       Schutzbedürfnis oder gar ein Rachewunsch des Staates.
       
       Für die Beurteilung des Kindeswohls ist nicht das Verhältnis der Eltern zur
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausschlaggebend, sondern
       ausschließlich die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes. Wenn Eltern, aus
       religiösen Gründen oder anderen, ihrem Kind die Teilhabe an Bildung,
       Ausbildung, Kultur und gesellschaftlichem Leben unmöglich machen, kann dies
       das Kindeswohl gefährden. Wer seine Kinder im Sinne eines brutalen
       Steinzeit-Islams erzieht, macht ihnen das Leben in Deutschland zur Hölle
       und darf sich nicht wundern, wenn die Behörden einschreiten. Das gilt für
       Islamisten ähnlich wie für Angehörige anderer Sekten, und wäre auch für
       manche abgeschottete Nazi-Milieus zu prüfen.
       
       Wenn die Länder ernst machten und sich das in der islamischen Welt
       herumspräche, könnte daraus ein politischer Kollateralnutzen entstehen:
       Mancher Islamist würde sich überlegen, ob er seine Kinder nicht doch lieber
       selbst erziehen möchte – dann eben nicht in Deutschland. Jan Kahlcke
       
       6 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Scharpen
 (DIR) Jan Kahlcke
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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