# taz.de -- Kommentar Jamaika und die Vorratsdaten: Kein Preis für einen verstorbenen Gaul
       
       > Die Vorratsdatenspeicherung ist juristisch gesehen ein totes Pferd. Grüne
       > und FDP sollten sich bei den Sondierungen daher nicht auf das Thema
       > versteifen.
       
 (IMG) Bild: Die Union will immer noch ran an die Kabel
       
       Es ist eine Frage der Identität. FDP und Bündnis 90/Die Grünen halten die
       anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten der ganzen Bevölkerung in
       der Bundesrepublik für einen rechtsstaatlichen Sündenfall. Dagegen will die
       Union auf keinen Fall auf das von der Polizei geforderte Instrument
       verzichten.
       
       Auf den ersten Blick sieht es so aus, als müssten die Bürgerrechtsparteien
       FDP und Grüne bei den Jamaika-Verhandlungen einen hohen Preis zahlen, um
       die 2015 erneut eingeführte Vorratsdatenspeicherung wieder zu beseitigen.
       Das sollten sie aber nicht tun.
       
       Denn die Vorratsdatenspeicherung ist juristisch gesehen ein totes Pferd.
       Sie steht zwar noch im Gesetzblatt, doch faktisch findet sie nicht statt.
       Denn Ende 2016 hat der Europäische Gerichtshof in Urteilen zu Schweden und
       Großbritannien eine anlasslose und flächendeckende nationale
       Vorratsdatenspeicherungen verboten.
       
       Im Juni dieses Jahres stellte das Oberverwaltungsgericht Münster dann fest,
       dass dieses Urteil natürlich auch für Deutschland gilt. Warum also sollten
       FDP und Grüne nun einen Preis dafür bezahlen, dass das tote Pferd
       Vorratsdatenspeicherung noch ordnungsgemäß beseitigt (das heißt: aus dem
       Gesetz entfernt) wird?
       
       Dass auch die Union die Lage kennt, hat die Justizministerkonferenz in der
       vorigen Woche gezeigt. Einstimmig forderten die Minister, zur Rechtslage
       vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung „zurückzukehren“.
       
       Der Antrag kam aus Bayern. Der CSU-Justizminister Winfried Bausback will
       wenigstens wieder die von den Firmen freiwillig gespeicherten Standortdaten
       nutzen. Jetzt sei die Lage für die Polizei schlechter als vor 2015, so
       Bausback.
       
       Das Beispiel zeigt: Eigentlich muss die Union ihren künftigen
       Regierungspartnern etwas bieten, damit diese eine (weniger einschneidende)
       Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung mittragen. Kostenlos sollten
       Grüne und FDP den Unionsparteien nicht aus der Patsche helfen, in die diese
       selbstverschuldet geraten sind.
       
       16 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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