# taz.de -- Ungerechtfertigte Abschiebung: Zurück nach Deutschland
       
       > Ein junger Afghane wurde nach Bulgarien abgeschoben, obwohl es in seinem
       > Fall Anlass für einen Abschiebestopp gab. Er soll nun zurückgebracht
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Zurückgenommen: Der 23-jährige Afghane soll wieder nach Deutschland (Symbolbild)
       
       Berlin taz/dpa | Ein nach Afghanistan abgeschobener 23-Jähriger muss nach
       Deutschland zurückgeführt werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht
       Sigmaringen schon im September. Getan hat sich in dem Fall bisher aber
       nichts.
       
       Am 2. August erhielt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Afghanen.
       Er sollte nach dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben
       werden, wo er innerhalb der EU zuerst registriert wurde. Das
       Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, das vor der eigentlichen
       Prüfung des Asylantrages stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher
       europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
       
       Der Eilantrag sollte einen vorläufigen Abschiebestopp im laufenden
       Verfahren bewirken. „Zehn Tage vor der Abschiebung ging dem Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge die Mitteilung zu, dass es einen Eilantrag gibt“,
       sagt Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen,
       gegenüber der taz. Die Abschiebung ist ausgesetzt, damit der Kläger die
       Entscheidung des Gerichts abwarten kann. „Es ist die Aufgabe des
       Bundesamts, in einem solchen Fall das grüne Licht für die Abschiebebehörde
       auf Rot umzustellen.“
       
       Dennoch wurde der 23-Jährige nach Bulgarien abgeschoben. Inzwischen ist er
       offenbar wieder in Afghanistan. „Was in Bulgarien geschehen ist, weiß ich
       nicht“, so Mors. Bereits am 22. September hatte das Verwaltungsgericht
       beschlossen, dass der Geflüchtete nach Deutschland zurückgebracht werden
       muss. „Die Rückführung nach Deutschland gilt global“, sagt Mors. Der Kläger
       müsse deshalb auch aus Afghanistan zurückgeholt werden.
       
       „Es geht vor allem darum, Rechtsschutz zu gewährleisten“, sagt Mors. Die
       Rückführung nach Deutschland sei keine Garantie, dass der 23-Jährige Asyl
       erhält.
       
       Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei verspätet
       eingegangen und man habe verzögert reagiert, sagt Andrea Brinkmann,
       Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der
       taz. Der Geflüchtete sei deshalb schon am 14. September nach Bulgarien
       überstellt worden. Am 9. Oktober wurde angeordnet, dass der Afghane zurück
       nach Deutschland geschickt wird.
       
       Erst danach fand das Bamf eigenen Angaben zufolge heraus, dass der
       Geflüchtete schon am 3. Oktober nach Afghanistan zurückgekehrt war. „Nach
       Auskunft der bulgarischen Behörden erfolgte dies freiwillig“, so Brinkmann.
       Das Bamf habe am 24. Oktober einen weiteren Beschluss des
       Verwaltungsgerichts erhalten. Die Rückholung werde nun umgesetzt, „sofern
       dies dem Willen des Antragstellers entspricht“. Das gerichtliche Verfahren
       über die Zuständigkeit Deutschlands für den Asylantrag bliebe davon
       unberührt.
       
       26 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Belinda Grasnick
       
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