# taz.de -- Abschiebung nach Afghanistan: Flüchtling wieder zurückgeholt
       
       > Vor drei Monaten wurde ein Afghane von der Bundesregierung zu Unrecht
       > abgeschoben. Nun kam er auf gerichtliche Weisung zurück.
       
 (IMG) Bild: Es gibt viel Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan: Protest in Hessen
       
       Frankfurt/Main afp | Drei Monate nach der [1][unrechtmäßigen Abschiebung
       eines Asylbewerbers] nach Afghanistan ist der 23-Jährige auf gerichtliche
       Weisung nach Deutschland zurückgeholt worden. Hasmatullah F. landete am
       Donnerstag gegen Mittag in Frankfurt am Main, wie eine Sprecherin der
       Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sagte. F. war am 14. September von
       Tübingen nach Bulgarien und von dort am 3. Oktober nach Afghanistan
       abgeschoben worden.
       
       Die Flüchtlingsorganisation Bündnis Bleiberecht Tübingen kritisierte, in
       Bulgarien sei er damals „unter Schlägen“ zur Ausreise in sein Heimatland
       gezwungen worden. Bereits am 22. September hatte allerdings das
       Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) dazu aufgefordert, den afghanischen Flüchtling nach Deutschland
       zurückzuholen.
       
       Am Dienstag erklärte das Bamf, dass dem Afghanen nach seiner Rückkehr nach
       Deutschland keine Abschiebung nach Bulgarien drohe, wie es die
       Dublin-Verordnung eigentlich vorsieht. Stattdessen übernehme die
       Bundesrepublik das Asylverfahren.
       
       Das Tübinger Bündnis Bleiberecht begrüßte die Bamf-Entscheidung. „Aufgrund
       der Berichte über Gewalt, Inhaftierung und menschenrechtswidriges Verhalten
       von Behörden in Bulgarien bleiben wir bei unserer Forderung, dass niemand
       im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien zurückgeschoben werden
       darf“, sagte Bündnismitglied Andreas Linder.
       
       „Das Bamf hat mir gegenüber angedeutet, die Rückführung und die
       Visumserteilung begründeten die Zuständigkeit Deutschlands“, sagte F.s
       Anwalt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Kurswechsel der Behörde.
       „Aber wenn Sie mich fragen, hat die ganze öffentliche Aufregung schon ihre
       Wirkung gezeigt.“
       
       Kritik gab es auch von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die dem Bamf
       „Pannen“ bei F.s Asylverfahren vorwarf. Diese hätten zu der rechtswidrigen
       Abschiebung des Afghanen geführt, hieß es in einer Pro-Asyl-Erklärung vom
       Donnerstag. Rechtswidrig seien Abschiebungen dann, wenn diese ohne
       rechtskräftige Gerichtsentscheidungen in Gang gesetzt würden.
       
       ## Zu unsicher für Abschiebungen
       
       Deutschland hatte im vergangenen Jahr ein Rückführungsabkommen mit
       Afghanistan geschlossen. Im Dezember 2016 wurde mit ersten
       Sammelabschiebungen begonnen. Im Rahmen des Abkommens sollen nach Angaben
       von Bündnis Bleiberecht über 200.000 Menschen aus der Europäischen Union
       nach Afghanistan abgeschoben werden.
       
       Abschiebungen in das Krisenland werden wegen der dortigen Sicherheitslage
       und immer wieder von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Das
       Flüchtlingshilfswerk UNHCR betonte in mehreren Berichten, dass jedem
       afghanischen Flüchtling aufgrund des gewaltsamen Konflikte in Afghanistan
       und der hohen Zahl ziviler Todesopfer zumindest ein subsidiärer
       Schutzstatus zustehe.
       
       Die derzeitige Linie der Bundesrepublik ist, nur Straftäter, sogenannte
       Gefährder und Identitätstäuscher an den Hindukusch zurückzubringen. Eine
       Neubewertung soll auf Grundlage des nächsten Berichts des Auswärtigen Amts
       zur Sicherheitslage in Afghanistan getroffen werden, der noch aussteht.
       
       14 Dec 2017
       
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