# taz.de -- Flüchtlingspolitik der Union: Ankunft nach Heidelberger Modell
       
       > Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig bis zum bitteren Ende in derselben
       > Einrichtung bleiben. Heidelberg wird als Vorbild genannt. Zu Unrecht.
       
 (IMG) Bild: Vorbild für die Pläne zur beschleunigten Abschiebung? Die ehemalige Heidelberger US-Siedlung Patrick-Henry-Village
       
       Karlsruhe taz | Da haben sich Angela Merkel und Horst Seehofer getäuscht.
       Als sie jüngst ihr Kompromisspapier zur Flüchtlingspolitik vorstellten,
       präsentierten sie auch eine Einrichtung in Heidelberg als „Vorbild“ für
       ihre Pläne zur beschleunigten Abschiebung. Doch das Land Baden-Württemberg
       betont: „In Heidelberg haben wir ein Ankunftszentrum, kein
       Abschiebezentrum.“ Noch.
       
       Die Spitzen von CDU und CSU fordern, künftig alle deutschen Asylverfahren
       in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ abzuwickeln. Die Flüchtlinge
       sollen dort bis zur Entscheidung über den Asylantrag bleiben. Falls dieser
       abgelehnt wird, sollen sie sogar bis zur Abschiebung in diesen Zentren
       untergebracht sein. „Bei abgelehnten Anträgen ist eine Rückführung kaum
       noch möglich, wenn einmal eine Verteilung auf die Kommunen erfolgt ist“,
       behauptete Merkel.
       
       Das Ankunftszentrum in Heidelberg war zwar ein Vorbild, aber nicht für
       diese Pläne der CDU/CSU. Als die Flüchtlingszahlen im Sommer und Herbst
       2015 massiv anstiegen, richtete Baden-Württemberg in der ehemaligen
       Heidelberger US-Siedlung Patrick-Henry-Village ein Registrierungszentrum
       für 5.000 Flüchtlinge ein. Nachdem sich dort auch das Bamf mit einer
       Dependance ansiedelte, nannte man die Einrichtung „Ankunftszentrum“.
       Inzwischen unterhält das Bamf bundesweit 25 solcher Ankunftszentren.
       
       Derzeit werden in Heidelberg rund 70 Prozent der Flüchtlinge registriert,
       für die Baden-Württemberg zuständig ist. Binnen zehn Tagen findet auf dem
       Gelände auch die Anhörung zum Asylantrag statt. Über neue Asylanträge
       entscheidet das Bamf derzeit in durchschnittlich zwei Monaten.
       
       Wenn ein Flüchtling anerkannt wurde, wird er auf Landkreise und Kommunen
       verteilt. Wird sein Antrag abgelehnt, bleibt er in Heidelberg oder er wird,
       falls die Kapazität nicht ausreicht, an eine der zurzeit rund zehn
       Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen (LEA) überwiesen. Die durchschnittliche
       Aufenthaltszeit in Heidelberg ist nach Angaben des zuständigen
       Regierungspräsidiums Karlsruhe vier bis sechs Wochen. Die derzeit 2.000
       Plätze sind immer belegt.
       
       ## Mit dem Asylpaket gegen die Zeitgrenze
       
       Eine Hürde für die CDU/CSU-Pläne ist die Zeitgrenze. Laut Asylgesetz können
       Flüchtlinge maximal sechs Monate in den großen Ankunftszentren und LEAs
       untergebracht werden, dann müssen sie verteilt werden. In dieser Zeitspanne
       kann zwar das behördliche Asylverfahren abgewickelt werden. Allerdings
       klagen zwei von drei abgelehnten Antragstellern gegen ihren Bescheid vor
       Gericht.
       
       Bis eine Abschiebung real möglich ist, vergeht oft viel mehr Zeit als sechs
       Monate. Wenn ein Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde,
       gibt es aber heute schon Möglichkeiten, die Verteilung auf die Kommunen zu
       vermeiden. Wer aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ wie Kosovo oder Serbien
       kommt, erhält zwar ein normales Asylverfahren, muss aber nach der Ablehnung
       bis zur Ausreise in der LEA wohnen bleiben. Dies wurde im November 2015 im
       Asylpaket I eingeführt.
       
       Die Länder können seit März 2016 auch Besondere Aufnahmeeinrichtungen
       (BEAs) schaffen. Hier müssen auch Migranten, die über ihre Identität
       getäuscht haben oder die nach Ablehnung ihres Asylantrags einen Folgeantrag
       gestellt haben, bis zur Ausreise wohnen bleiben. Von dieser im Asylpaket II
       geschaffenen Möglichkeit hat bisher aber nur Bayern Gebrauch gemacht.
       
       Seit Juli 2017 gibt es für die Länder zudem die Option, den Aufenthalt in
       zentralen Einrichtungen für alle Antragsteller mit „offensichtlich
       unbegründeten“ Asylanträgen auf 24 Monate, also zwei Jahre, auszuweiten.
       Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen davon Gebrauch machen.
       
       Auch Stuttgarts Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) erwägt dies. Falls
       er sich damit in der grün-schwarzen Regierung durchsetzt, wäre Heidelberg
       möglicherweise nicht mehr betroffen. Denn der Nutzungsvertrag für das
       Patrick-Henry-Village endet im April 2018. Und Heidelberg möchte auf der
       Fläche einen neuen Stadtteil schaffen. Das Ankunftszentrum könnte dann nach
       Mannheim oder Schwetzingen verlegt werden.
       
       Und hier geht es zu einem Text [1][über eine Unterkunft in Ingolstadt, in
       die Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive gesteckt werden] – was Kritiker als
       Abschiebelager bezeichnen.
       
       26 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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