# taz.de -- Kommentar Hamburger Messerstecher: Zu schnell radikalisiert
       
       > Die Bundesanwaltschaft hat den Fall des Messerstechers Ahmad A.
       > übernommen. Ihre Begründung entlastet die Behörden in Hamburg und im
       > Bund.
       
 (IMG) Bild: Ein Foto, abgelegt am Montag vor dem Tatort, einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek
       
       Am Montagnachmittag trat die Sprecherin von Generalbundesanwalt Peter Frank
       vor die Kameras. Sie erklärte, dass die Bundesanwaltschaft die
       [1][Ermittlungen gegen Ahmad A. übernommen hat]. Seine Messerattacke in
       einem Hamburger Edeka-Markt, bei der ein Mann starb, werde als
       islamistischer Mord von besonderer Bedeutung gewertet. In ihrer Begründung
       hat die Bundesanwaltschaft implizit gleich dreifach den Vorwurf etwaiger
       Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden entkräftet.
       
       So betonte die Bundesanwaltschaft erstens, dass A. weder einer
       islamistischen Terrorgruppe angehörte noch entsprechende Kontakte hatte. Es
       habe auch keine Mittäter oder Hintermänner gegeben. A. habe sich vielmehr
       allein radikalisiert.
       
       Das entlastet die Sicherheitsbehörden, denn gegen Einzeltäter können sie
       nur sehr schwer vorgehen. Schließlich bringt vor allem unvorsichtige
       Kommunikation die Behörden auf die Spur von angehenden Attentätern. Wer
       eine Tat allein begeht, muss bei der Vorbereitung aber nicht mit anderen
       kommunizieren. Dementsprechend schwer haben es die Behörden, hiervon
       rechtzeitig Wind zu bekommen.
       
       Zweitens erklärte die Bundesanwaltschaft, dass sich A. sehr kurzfristig zu
       diesem Anschlag entschlossen hatte, letztlich erst am Tattag selbst. Er
       hing vorher zwar schon islamistischen Gedanken an. Aber nicht jeder, der
       Salafisten oder gar den IS-Terror gut findet, begeht auch selbst Anschläge.
       
       ## Debatte über mögliche Versäumnisse geht weiter
       
       Wenn A. diese letzte Radikalisierung erst extrem kurz vor dem Anschlag
       vollzogen hat, dann entlastet auch das die Sicherheitsbehörden, die ihn
       zwar als religiösen Extremisten auf dem Schirm hatten, aber nicht als
       „Gefährder“ einstuften. Auch der Verzicht auf spezielle Abschiebehaft für
       Gefährder ist nachvollziehbar, wenn A. bis zum Tattag faktisch nicht als
       Gefährder erkennbar war.
       
       Drittens stellt die Bundesanwaltschaft ganz auf radikal-islamistische
       Motive für die Tat ab. Sie nimmt A. damit als fundamentalistisch
       motivierten Täter ernst. In der Erklärung der Bundesanwaltschaft war an
       keiner Stelle von einer labilen Persönlichkeit oder psychischen Problemen
       A.s die Rede. Das ist konsequent. Denn wenn A. nur ein traumatisierter
       Wirrkopf ohne echten ideologischen Hintergrund gewesen wäre, dann könnten
       die Karlsruher Ermittler kaum eine „besondere Bedeutung“ des Falles
       behaupten.
       
       Und auch dieser dritte Ansatz der Bundesanwaltschaft entlastet die
       Sicherheitsbehörden. Denn deren mögliches Versäumnis wurde bisher vor allem
       darin gesehen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz schon vor Monaten
       eine Begutachtung durch den sozial-psychologischen Dienst der Stadt
       vorgeschlagen hat, dass aber die Hamburger Polizei diese Empfehlung nie
       aufgriff und umsetzte. Wenn A. aber gar kein psychisch gestörter, sondern
       ein politisch motivierter Täter war, dann ist dieses Versäumnis nicht so
       frappierend.
       
       Abgeschlossen ist die Debatte über mögliche Versäumnisse der
       Sicherheitsbehörden damit aber noch nicht. Denn die Erklärung der
       Bundesanwaltschaft beruht im wesentlichen auf Aussagen A.s beim
       Landeskriminalamt Hamburg. Wenn dort A.s Erläuterungen tendenziös
       zusammengefasst wurden, um die Behörden zu entlasten, dann hätte ein
       solches Manöver aber nicht lange Erfolg. Schließlich ist A. ja nicht tot
       und kann jederzeit vor Gericht seine Sicht der Dinge klarstellen.
       
       1 Aug 2017
       
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