# taz.de -- Messerangriff in Hamburg: Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft
       
       > Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zum Angriff in Hamburg.
       > Der Tatverdächtige soll sich selbst radikalisiert haben.
       
 (IMG) Bild: Beim Angriff starb eine Person: Gedenken vor der Edeka-Filiale
       
       Berlin/Hamburg taz/dpa | Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen
       den mutmaßlichen Hamburger Messerattentäter Ahmad A. wegen der besonderen
       Bedeutung des Falles an sich gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand
       liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe, so die Behörde.
       Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Ahmad A. selbst radikalisiert hat.
       
       Seinen Angaben zufolge habe er sich seit längerem mit islamistischen Themen
       beschäftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich für eine entsprechende
       Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich entschlossen ein
       Attentat zu begehen und gehofft, als Märtyrer zu sterben. Das teilte die
       Bundesanwaltschaft am Montagnachmittag mit.
       
       Ahmad A., ein 26-jähriger Palästinenser, dessen Asylantrag abgelehnt worden
       war, hatte nach Angaben der Ermittler am Freitag in einer Edeka-Filiale in
       Hamburg-Barmbeck in der Haushaltsabteilung des Marktes ein Messer an sich
       genommen und auf zwei Kunden eingestochen. Das eine Opfer starb noch im
       Supermarkt, das andere wurde lebensgefährlich verletzt. Auf der Straße
       stach er auf drei weitere Menschen ein, bevor er von Passanten überwältigt
       und festgehalten wurde.
       
       Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte
       dafür, dass A. Mitglied des „Islamischen Staates“ oder einer anderen
       terroristischen Vereinigung ist. Die Behörde geht davon aus, dass er als
       Einzeltäter gehandelt hat. Hinweise darauf, dass er bei der Tat angeleitet
       wurde, gebe es nicht.
       
       Die Hamburger Polizei hatte zuvor bestätigt, dass A. bei seiner Festnahme
       gesagt haben soll, er wolle als Terrorist behandelt werden. Das füge sich
       in das Persönlichkeitsbild, bei dem neben dem Verdacht des Islamismus auch
       die psychischen Auffälligkeiten des Mannes immer wieder eine Rolle
       spielten.
       
       ## Nicht als „Gefährder“ eingestuft
       
       Zu den Ermittlungen gehört auch die Frage, warum der spätere Attentäter
       nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst untersucht wurde. Dies hatte der
       Verfassungsschutz bereits zu Beginn des Jahres empfohlen. Der Geheimdienst
       hatte vermutet, dass es sich bei A. eher um eine psychisch labile Person
       als um einen überzeugten Islamisten handele. A. war als sogenannter
       Verdachtsfall Islamismus, nicht aber als islamistischer Gefährder
       eingestuft. So werden Verdächtige kategorisiert, denen die Polizei eine
       Gewalttat zutrauen.
       
       Nach Angaben der Hamburger Polizei wird routinemäßig nun auch überprüft, ob
       A. auch als Täter für den ungeklärten Mord an einem 16-jährigen Schüler
       unter der Hamburger Kennedybrücke im Oktober in Frage kommt. Zu dieser Tat
       hatte sich der „Islamische Staat“ im Internet bekannt.
       
       31 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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