# taz.de -- Reaktion auf die Justizreform: EU leitet Verfahren gegen Polen ein
       
       > Das Vertragsverletzungsverfahren wurde von der EU-Kommission wie
       > angekündigt gestartet. Nun hat Polen einen Monat Zeit, darauf zu
       > reagieren.
       
 (IMG) Bild: Schaut aktuell ganz genau auf die polnische Politik: Kommissions-Vizepräsident Frank Timmermanns
       
       Brüssel (dpa) – Im Streit um die Justizreform hat die EU-Kommission ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Das [1][teilte die
       Kommission am Samstag] über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Die
       polnische Regierung habe einen Monat Zeit, um auf den Warnbrief als ersten
       Schritt zu reagieren. Die Kommission meldete erneut mehrere Kritikpunkte an
       der Justizreform an.
       
       Vizepräsident Frans Timmermans hatte am Mittwoch in Brüssel ein
       Vertragsverletzungsverfahren [2][angekündigt]. Polens Regierung
       protestierte.
       
       Die regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen in Polen vier
       Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und
       Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen. Ein
       Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten.
       Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des
       Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto
       ein.
       
       Dagegen unterzeichnete Duda am Dienstag ein Gesetz zur Reform der
       allgemeinen Gerichte. Demnach kann der Justizminister unter anderem
       Gerichtspräsidenten ernennen oder abberufen.
       
       ## Unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen
       
       Timmermans sagte am Mittwoch, die Kommission werde einen formalen Bescheid
       über ein Vertragsverletzungsverfahren versenden, sobald der Gesetzestext
       veröffentlicht sei. Brüssel stößt sich auch daran, dass dieses Gesetz
       unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen vorsieht.
       
       Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren zur Überprüfung der
       Rechtsstaatlichkeit, weil die Regierung aus Sicht der Kommission die
       Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten
       Gericht) beschnitt. Auf bisher zwei Empfehlungen hat Warschaus laut EU
       nicht zufriedenstellend reagiert. Nun schickt Brüssel [3][eine dritte
       Empfehlung] an Warschau.
       
       29 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/EU_Commission/status/891247820786761733
 (DIR) [2] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-2161_en.htm
 (DIR) [3] http://docs.dpaq.de/12577-thirdrecommendationtopolandundertheruleoflawframework.pdf
       
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