# taz.de -- Ausspähung von Journalisten durch BND: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
       
       > Der BND überwacht auch ausländische Journalisten. „Reporter ohne Grenzen“
       > fordert schon lange einen besseren Schutz davor – und unterliegt in
       > Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Der Auslandsgeheimdienst schaut auch auf Pressevertreter
       
       Berlin epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine
       Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“
       (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung
       angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“
       nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung
       betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit.
       
       „Reporter ohne Grenzen“ hatte dem BND vorgeworfen, [1][der Geheimdienst
       habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr
       mit ausländischen Partnern], Journalisten und anderen Personen ausgespäht.
       
       Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage sei weiterhin beim
       Bundesverwaltungsgericht anhängig, hieß es. Er richte sich gegen das
       Metadaten-Analysesystem „Veras“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne
       gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit
       Auslandsbezug sammele.
       
       „Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die
       unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung
       konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat
       dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche
       Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze
       des Eisbergs sichtbar ist.“
       
       „Reporter ohne Grenzen“ hatte im Juni 2015 Klage gegen die massenhafte
       E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND
       eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember
       2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen, weil die Organisation nicht
       nachgewiesen habe, dass sie selbst von einem Eingriff in das
       Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war.
       
       21 Jul 2017
       
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