# taz.de -- Integrationspolitik in Bayern: Zu fleißig für die CSU
       
       > Laut Integrationsgesetz soll Babacar Cisse Arbeit finden. Cisses Chef
       > möchte ihn ausbilden. Doch die Asylbehörde will lieber warten.
       
 (IMG) Bild: Der eine sucht eine Ausbildung, der andere einen Auszubildenden: Babacar Cisse und sein Meister Johannes Tiebel
       
       MÜNCHEN taz | Als Babacar Cisse zum Feierabendbier in die Schreinerei
       kommt, schmäht ihn sein Meister: „Immer noch dieser Rucksack, besorge dir
       mal einen anderen!“ Denn auf dem Rucksack prangt das Emblem des FC Bayern,
       Cisses Meister aber fiebert für 1860 München. „Eigentlich bin ich
       Barcelona-Fan!“, antwortet Cisse und lacht. Ein gewöhnlicher bayerischer
       Dialog – dabei ist Cisse gar kein Bayer, sondern Senegalese. Er ist 35
       Jahre alt, Praktikant in der Schreinerei Holzkollektiv im Zentrum Münchens,
       seine Kolleg*innen trinken an diesem heißen Juniabend ein Bier, Cisse
       nichts, weil Ramadan ist und er fastet. Aber wen stört das schon.
       
       Cisse wiederum stört, dass er bislang keine Ausbildung in der Werkstatt
       machen darf. Dabei möchte ihn das Holzkollektiv einstellen und er möchte
       den Arbeitsplatz. Doch das alleine reicht nicht. Denn Babacar Cisse ist
       erst vor drei Jahren nach Deutschland gekommen, sein Asylverfahren läuft
       noch. Die bayerische Flüchtlingspolitik macht es einem wie ihm besonders
       schwer.
       
       Vergangenes Jahr hat die Bundesregierung ein Integrationsgesetz
       verabschiedet, das Flüchtlinge zu Sprachkursen verpflichtet, sie mit
       Sanktionen bedroht – ihnen aber auch das Recht gewährt, zu arbeiten oder
       sich ausbilden zu lassen. Sie verkaufte es als Meilenstein der
       Flüchtlingspolitik. Deshalb kann Babacar Cisse eine Berufsschule besuchen,
       obwohl er noch kein anerkannter Flüchtling ist. Im zweiten Schuljahr muss
       er dort allerdings einen Ausbildungsplatz vorweisen. Die Zusage vom
       Holzkollektiv hat er bereits. Die der zuständigen Ausländerbehörde in
       Dachau nicht.
       
       „Senegal? Der bekommt niemals eine Ausbildungserlaubnis“, so hatten sie
       Cisses Meister zunächst geantwortet, als der nach einer Prognose fragte.
       Später haben sie ihm diese Einschätzung sogar schriftlich gegeben. Einen
       Antrag haben Cisse und das Holzkollektiv trotzdem gestellt und ein
       anwaltliches Beschwerdeschreiben geschickt. Darin reihen sich die Argumente
       aneinander, weshalb Cisse ein Ausbildungsplatz zustünde: Er lernt und
       spricht Deutsch, er besucht eine Schule, hat einen Ausbildungsvertrag. Nun
       warten sie auf die Antwort. Die Zeit rennt aber davon, im September ist
       Ausbildungsbeginn.
       
       ## Der bayerische Sonderweg
       
       Bei einer Fachtagung des Flüchtlingsrates in einem Münchner Kulturzentrum
       sitzen ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen,
       Unternehmer*innen dichtgedrängt. Eine Frau meldet sich und fragt: „Wenn
       wir den Personen einen Ausbildungsvertrag aushändigen, reicht das als Grund
       für die Erteilung einer Erlaubnis bei der Ausländerbehörde?“ „Ja“,
       antwortet ihr ein Teilnehmer, „das sollte reichen.“ „Nein“, widerspricht
       eine Teilnehmerin, „das kommt auf die Behörde an.“ Stephan Dünnwald
       versucht, die Diskussion zusammen zuhalten. Er arbeitet für den
       Flüchtlingsrat. Schon länger treibt ihn der „bayerische Sonderweg“ um, so
       nennt er das Problem.
       
       Ursprünglich hatte das Integrationsgesetz unter anderem verfügt, dass
       Geflüchtete unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus schneller und
       unkomplizierter eine Ausbildung beginnen können. Wer nach seinem Abschluss
       übernommen wird, darf weitere zwei Jahre in Deutschland bleiben – auch wenn
       er formal keinen Flüchtlingsschutz erhält, sondern nur ein begrenztes
       Bleiberecht hat oder geduldet ist. So wie Geflüchtete aus sogenannten
       sicheren Herkunftsländern wie Senegal. Während dies in anderen
       Bundesländern einigermaßen funktioniert, schießt Bayern quer, erzählt
       Dünnwald. Menschen, die bleiben werden, bekämen trotzdem keine
       Arbeitserlaubnis.
       
       Was Bayern von anderen Bundesländern unterscheidet: Arbeitserlaubnisse
       erteilen die Ämter hier nicht nur anhand eines Antrags, vielmehr leiten sie
       „migrationspolitische Erwägungen“, so nennt es die CSU. Ihre Idee: je
       schwieriger es den Geflüchteten gemacht wird, in Bayern Fuß zu fassen, dest
       kleiner der Anreiz, überhaupt nach Bayern zu kommen. Dazu passt die
       Beschreibung des CSU-Generalsekretärs Andreas Scheuer: „Das Schlimmste ist
       ein fußballspielender, ministrierender Senegalese, der über drei Jahre da
       ist. Weil den wirst du nie wieder abschieben.“
       
       Seit September 2016 hat die bayerische Innenbehörde drei sogenannte
       „Innenministerielle Schreiben“ an Landratsämter ausgestellt, in denen sie
       Empfehlungen zum Integrationsgesetz abgeben. Vor Kurzem folgte ein
       Senatsbeschluss. Sie widersprechen einander: Mal wird die Bleibeperspektive
       als wichtigstes Kriterium für eine Ausbildungserlaubnis angeführt, dann
       wieder nur als ein Kriterium von vielen, wie Sprachkenntnisse oder
       Schulbesuche.
       
       Stephan Dünnwald kann diese Praxis nicht verstehen. „Es gibt Druck von
       Unternehmen, die unter Fachkräftemangel leiden“, sagt er. Sogar die
       Bayerische Industrie- und Handelskammer kritisiert inzwischen die
       Intransparenz: Regionalen Unternehmen fehlt die Planungssicherheit.
       Schließlich lässt sich für sie nur erahnen, ob sie ihren Wunschmitarbeiter
       beschäftigen können – oder nicht. „Wie soll man die motivieren, Geflüchtete
       auszubilden?“, fragt Dünnwald.
       
       Wer bleibt muss arbeiten. Und wer nicht bleibt? 
       
       Von Babacar Cisse und dem Holzkollektiv sind es nur zwei Kilometer bis zur
       Prinzregentenstraße 24, und doch scheinen ihre Probleme fern. Gegenüber
       liegt der Englische Garten, hier hat die CSU-Landtagsabgeordnete Kerstin
       Schreyer ihr Büro. Sie ist auch die Integrationsbeauftragte der Bayerischen
       Staatsregierung. Und die einzige der angefragten CSU-Politiker*innen, die
       Zeit für ein Gespräch mit der taz hat. Trotzdem betont sie: Sie berät die
       bayerische Landesregierung lediglich. Ihr Wort wird gehört, ist aber nicht
       verbindlich.
       
       „Kein Bundesland ist in der Integrationspolitik so erfolgreich wie Bayern“,
       sagt Schreyer. Nicht nur ein Mal. Man habe in Bayern in dieser Hinsicht
       sehr schnell sehr viel vorangebracht. Runde Tische mit
       Wirtschaftsvertretern, einen Integrationspakt. Während vor 2015 kaum jemand
       arbeiten konnte, sagt sie, gelte jetzt: Wer bleibt, muss arbeiten. Und:
       „Arbeit ist eine Integrationsmaßnahme.“ Sie spricht über den
       Integrationspakt, den die Landesregierung mit Unternehmen geschlossen hat.
       Die Idee: Bis 2019 sollen 90.000 Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integriert
       werden. 20.000 hätten das schon geschafft.
       
       Bayern sei erfolgreich, sagt Schreyer, das zeige die Tatsache, dass es hier
       keine No-go-Areas gebe wie in Nordrhein-Westfalen. Und eine Umfrage der
       Seidel-Stiftung beweise, dass sich Migranten in Bayern wohlfühlten.
       Schreyers Linie ist CSU-Linie. Sie setzt sich auch für die Obergrenze ein.
       
       Wieso bekommen dann Personen, die faktisch bleiben werden, trotzdem keine
       Arbeitserlaubnis? Die Antwort Schreyers: Entscheidend sei die
       Bleibeperspektive, obwohl andere Kriterien, Schreyer nennt sie
       „Integrationsleistungen“, auch wichtig seien. Was Stephan Dünnwald vom
       Flüchtlingsrat „willkürliche Praxen“ nennt, ist für Schreyer der
       Ermessensspielraum der Behörden.
       
       Und so manifestiert sich die Unsicherheit deutscher Integrationspolitik in
       einer Integrationsbeauftragten. Einerseits, sagt sie, ist das Bleiberecht
       ein anderes als die Arbeitserlaubnis. Nur weil jemand eine Ausbildung
       mache, dürfe er nicht automatisch denken, dass das einen positiven
       Asylbescheid ersetze. Andererseits vermischt sie sie selbst, wenn sie die
       Bleibeperspektive als entscheidendes Kriterium für eine Arbeitserlaubnis
       benennt. Und aus purer Angst, bei einem integrierten Geflüchteten könnten
       sich Kolleg*innen und Fußballfreund*innen in die Abschiebung einmischen,
       sagen CSU-Vertreter wie Schreyer: „Im Zweifel hat die Rückführung Vorrang
       vor Ausbildung.“ Warum? „Weil wir nicht ganz Afrika aufnehmen können.“
       
       Unsicherheit macht den Kopf kaputt 
       
       Babacar Cisse ist einer dieser gut integrierten Geflüchteten, vor denen
       sich die CSU fürchtet. Er macht Sport, spricht fließend Deutsch und hat
       Kolleg*innen, die er Familie nennt. Über seine Flucht will er nicht reden.
       Von seiner Zeit in Senegal erzählt er nur, dass er schon dort Schreiner
       war. Er erzählt von seinen ersten Monaten in Bayern, von der
       Sammelunterkunft in Dachau, einer blauen Baracke, deren Fenster er
       gemeinsam mit dem Hausmeister reparierte. Für einen Euro die Stunde. „Für
       nichts“, sagt Cisse.
       
       Cisse möchte arbeiten, ein festes Einkommen, nicht mehr rumsitzen. „Das
       macht meinen Kopf kaputt“, sagt er. Beim Reden klopft er mit den Fingern
       auf den Holztisch der Biergarnitur.
       
       „Alle in meiner Klasse haben eine Ausbildung gefunden. Ich auch. Aber ich
       darf nicht anfangen“, sagt er mehrmals. Beim dritten Mal hat er Tränen in
       den Augen. Die Klopfer werden fester. Was, wenn er wirklich keine
       Ausbildungserlaubnis bekommt? „Ich muss anfangen, ich weiß nicht, was ich
       sonst tun soll“, sagt Cisse. Drei Mal.
       
       12 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Volkan Ağar
       
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