# taz.de -- Karlsruhe muss entscheiden: Klage gegen Videoüberwachung
       
       > Piraten-Politiker beschweren sich beim Verfassungsgericht: Zu viele
       > private Kameras verletzten die informationelle Selbstbestimmung.
       
 (IMG) Bild: Einkaufszentren, Diskotheken, Nahverkehr: Die Piraten-Politiker klagen gegen zu viel Überwachung in privaten Einrichtungen
       
       Freiburg taz | Drei Piraten-Politiker haben in Karlsruhe gegen das neue
       Gesetz zur Videoüberwachung geklagt. Sie wollen damit die von der großen
       Koalition beabsichtigte Ausweitung privater Videoüberwachung verhindern.
       
       [1][Das Gesetz wurde im März vom Bundestag beschlossen]. Es sieht vor, dass
       Einkaufszentren, Diskotheken, Sportstadien und Nahverkehrsbetreiber künftig
       leichter (und damit häufiger) Videoüberwachung einsetzen können. Bei der
       Abwägung, ob private Kameras zulässig sind, soll künftig „in besonderem
       Maße“ auch der „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“ der Besucher
       berücksichtigt werden.
       
       Anlass war eine Intervention des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes
       Caspar. Er hatte 2010 einen Einkaufszentrumsbetreiber gezwungen, einen Teil
       seiner Videokameras abzubauen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte
       das Gesetz eingebracht, um solche Interventionen der Datenschützer künftig
       zu vermeiden.
       
       Gegen das Gesetz klagen nun die Piratenpolitiker Anja Hirschel
       (Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl), Stefan Körner
       (Exbundesvorsitzender) und Frank Herrmann (Ex-NRW-Abgeordneter). Sie haben
       als Privatpersonen Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich gerne
       unbeobachtet in der Öffentlichkeit bewegen. Verfasst wurde die Klageschrift
       vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einem Experten für
       Verfassungsbeschwerden.
       
       Die Kläger gehen davon aus, dass die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen
       bald zu einer anlasslosen und flächendeckenden Videoüberwachung führen, der
       sie nicht mehr ausweichen können. Es sei aber unverhältnismäßig, wenn die
       vorsorgliche Gefahrenabwehr generell Vorrang vor der informationellen
       Selbstbestimmung der Passanten erhalte. Der Schutz vor allumfassender
       Überwachung gehöre schließlich zur „Verfassungsidentität“ Deutschlands,
       zitieren die Kläger das Bundesverfassungsgericht.
       
       ## Entscheidung kann dauern
       
       Videoüberwachung sei auch gar nicht geeignet, Gewaltkriminalität zu
       verhindern. Gerade betrunkene oder sonst aggressive Täter handelten meist
       impulsiv und unüberlegt, so die Kläger. Auch religiös und politisch
       motivierte Täter ließen sich von Videokameras nicht abschrecken.
       
       Über Klagen gegen Sicherheitsgesetze entscheidet das Verfassungsgericht
       meist erst nach vielen Jahren, weil der extrem gründliche Richter Johannes
       Masing zuständig ist.
       
       29 Jun 2017
       
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