# taz.de -- Urteil zu Kopftuch im öffentlichen Dienst: Berlin muss blechen
       
       > Landesarbeitsgericht verurteilt Berliner Senat zur Zahlung von 8.600 Euro
       > Entschädigung an eine Lehrerin mit Kopftuch, die nicht eingestellt wurde.
       
 (IMG) Bild: Klägerin-Anwältin Maryam Haschemi Yekani im April 2016 bei der ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin
       
       Das Land Berlin muss einer Lehrerin eine Entschädigung von 8.680 Euro
       zahlen. Die Frau, die ein muslimisches Kopftuch trägt, hatte sich um eine
       Stelle als Grundschullehrerin beworben und war mit Verweis auf das Berliner
       Neutralitätsgesetz abgelehnt worden. Das Landesarbeitsgericht wertete dies
       am Donnerstag als unzulässige Diskriminierung aufgrund der Religion –
       anders als die erste Instanz, die die Klage der Frau im vorigen April
       abgewiesen hatte. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) twitterte umgehend:
       „Das ist der Anfang vom Ende des Berliner #Neutralitätsgesetzes. Und ein
       guter Tag für die #Antidiskriminierung.“
       
       Auch Maryam Haschemi Yekani, die Anwältin der Klägerin, reagierte erfreut:
       Das Gericht sei neueren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefolgt,
       nach denen ein pauschales Kopftuchverbot ein unverhältnismäßiger Eingriff
       in die Religionsfreiheit sei. „Nun muss das Berliner Neutralitätsgesetz
       angepasst werden“, erklärte sie. Ähnlich äußerten sich das
       Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin und das Netzwerk
       gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan). Beide Organisationen
       hatten die Klägerin unterstützt.
       
       Das Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet bestimmten
       Landesbediensteten wie PolizistInnen und LehrerInnen das Tragen von
       weltanschaulichen und religiösen Symbolen oder Kleidungsstücken im Dienst.
       Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mittlerweile zwei
       Fällen geurteilt, dass ein pauschales Verbot nicht mit der grundgesetzlich
       garantierten Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Es müsse schon eine konkrete
       Gefährdung für das friedliche Zusammenleben vorliegen, so die Richter. Im
       ersten Fall ging es um zwei Lehrerinnen in NRW, im zweiten Fall um eine
       Kita-Erzieherin in Baden-Württemberg.
       
       Schon nach dem ersten BVerfG-Urteil von Anfang 2015 hatten Gutachter des
       Abgeordnetenhauses festgestellt, dass mit diesen Vorgaben des obersten
       Gerichts das Neutralitätsgesetz nicht mehr haltbar sei, der
       wissenschaftliche Dienst des Landesparlaments hatte bereits Alternativen
       formuliert. Der rot-schwarze Vorgängersenat hatte eine Reform des Gesetzes
       jedoch immer abgelehnt. Das könnte sich nach den Worten von Behrendt nun
       offenbar ändern. Andererseits bleibt Schulsenatorin Sandra Scheeres dabei,
       dass sich „das Neutralitätsgesetz seit Jahren an Berlins Schulen bewährt“
       habe.
       
       ## Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
       
       Aber auch die Vorsitzende Richterin Renate Schaude legte am Donnerstag noch
       vor der Urteilsverkündung nahe, über eine Änderung des Gesetzes
       nachzudenken. Man könne durchaus Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des
       Neutralitätsgesetzes haben, sagte sie, „und das haben wir auch“. Es sei
       offenkundig, dass von der Klägerin und ihrem Kopftuch für sich genommen
       keine Gefahr für den Schulfrieden ausgehe.
       
       Dagegen hatte die Bildungsverwaltung argumentiert, man habe der Klägerin
       eine Stelle angeboten. Tatsächlich erlaubt das Neutralitätsgesetz mit
       Kopftuch in berufsbildenden Schulen zu arbeiten. Dies hatte die Klägerin
       abgelehnt, weil sie sich dennoch diskriminiert fühle.
       
       Die CDU forderte den Senat auf, gegen das Urteil Revision beim
       Bundesarbeitsgericht einzulegen. „Der Schulfrieden erfordert es, dass das
       Berliner Neutralitätsgebot uneingeschränkt fortbesteht“, erklärte der
       innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger. Scheeres
       Sprecherin Beate Stoffers gab sich dagegen zurückhaltend: Man werde sich
       erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ansehen.
       
       9 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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