# taz.de -- Initiative für mehr direkte Demokratie: Die Retter geben auf
       
       > Sie wollten niedrigere Hürden für Volksbegehren und mehr Macht fürs Volk.
       > Nun zieht „Volksentscheid retten“ zurück: Der Senat habe sie
       > ausgebremst​.
       
 (IMG) Bild: Da war es eigentlich schon zu spät: Mitglieder der Initiative „Volksentscheid retten“ bei einem Protest während der Koalitionsverhandlungen
       
       Die Initiative „Volksentscheid retten“ gibt auf. „Am Mittwochmorgen haben
       die so genannten Vertrauenspersonen das Verfahren bei der zuständigen
       Senatsverwaltung für Inneres beendet“, sagte Mareike Witt von der
       Initiative der taz. Die Entscheidung, nicht das Volksbegehren zu starten,
       sei im Konsens gefallen. Damit ist das bisher ambitionierteste
       direktdemokratische Projekt in Berlin gescheitert.
       
       Die Initiative wollte niedrigere Hürden für Volksbegehren und
       Volksentscheide sowie die Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen
       durchsetzen. Zudem sollte erschwert werden, dass das Abgeordnetenhaus
       Gesetze ändert, die per Volksentscheid verabschiedet wurden – wie etwa das
       2014 beschlossene Tempelhofer Feld-Gesetz, das von der damaligen
       SPD-CDU-Koalition 2016 modifiziert wurde. Die Bürger sollten solche
       Veränderungen mit einem erneuten Referendum verhindern können.
       
       Da dafür die Verfassung des Landes Berlin geändert werden muss, existieren
       besonders hohe Hürden für diese Art von direkter Demokratie. Bei einem
       Volksentscheid muss in diesem Fall die Hälfte aller Wahlberechtigten
       zustimmen, damit er erfolgreich ist. Bei Volksentscheiden, bei denen nur
       ein einfaches Gesetz zur Abstimmung steht, reicht dafür ein Viertel der
       Wahlberechtigten aus – sofern nicht noch mehr dagegen stimmen.
       
       Um diese hohen Hürden zu nehmen und die Mobilisierung zu erleichtern, hatte
       die Initiative von Anfang an darauf gezielt, eine Abstimmung parallel zur
       Bundestagswahl Ende September dieses Jahres abzuhalten, berichtet Witt.
       Dies habe der damalige SPD-CDU-Senat jedoch verhindert, weil er sich für
       die Zulässigkeitsprüfung insgesamt neun Monate Zeit genommen habe und damit
       viel mehr als bisher üblich.
       
       „Unser Zeitplan wurde von SPD und CDU durch Verschleppung kaputt gemacht“,
       kritisiert Witt. Deswegen sei den beteiligten Gruppen bereits seit längerem
       klar gewesen, dass man nicht mehr ins Volksbegehren einsteigen würde.
       
       Dabei hatte der Prozess erstaunlich erfolgreich begonnen, wie Witt selbst
       zugibt. Innerhalb von zwei Monaten wurden im Sommer 2016 mehr als 70.000
       Unterschriften gesammelt, um die erste Hürde zu nehmen. „Wir waren
       überwältigt von der Zustimmung.“
       
       Deswegen wolle man auch weiter kämpfen für die Inhalte und sich einen
       erneuten Anlauf für die nächste Bundestags- oder Abgeordnetenhauswahl
       vorbehalten. Beide finden – nach derzeitigem Stand – im Herbst 2021 statt.
       Eine erneute Kampagne müsste laut Witt spätestens 2019 starten.
       
       Einiges könnte sich bis dahin schon erledigt haben. Mehrere Punkte hat auch
       die neue rot-rot-grüne Regierung in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel
       formuliert, etwa die verpflichtende Abhaltung von Entscheiden an Wahltagen
       und die Einführung von Fristen für die rechtliche Prüfung der Anliegen
       durch den Senat – damit eine Verzögerungstaktik der Exekutive wie bei
       „Volksentscheid retten“ und dem „Volksentscheid Fahrrad“ ausgeschlossen
       wird. „Wir erwarten von Rot-Rot-Grün, dass diese Ziele ambitioniert
       umgesetzt werden“, betont Witt.
       
       Laut dem demokratiepolitischen Sprecher der Linksfraktion Michael Efler hat
       der Senat für 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Efler
       hält die Forderungen der Initiative für sinnvoll und bedauerte deren
       Rückzug: „Es wäre schön gewesen, wenn das auf direktdemokratischen Weg
       vorangetrieben worden wäre.“ Er teilt auch die Kritik an der überlangen
       Bearbeitungszeit des Senats: „Das geht gar nicht.“ Efler fordert eine
       Höchstdauer von zwei Monaten für die Zulässigkeitsprüfung durch den Senat.
       
       Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung, wies darauf hin, dass in
       diesem Fall zum ersten Mal die Zulässigkeit eines Volksbegehrens geprüft
       werden musste, das auf eine Änderung der Verfassung gerichtet war. „Gerade
       die Prüfung von verfassungsrechtlich komplexen Sachverhalten muss seriös
       erfolgen. Hier geht es nicht darum, Zeitpläne von Initiativen zu
       hintertreiben, sondern eine rechtssichere Prüfung durchzuführen“, betonte
       Pallgen.
       
       Zudem sei die Innenverwaltung der Initiative entgegen gekommen, indem sie
       die übliche Frist für eine Stellungnahme zur juristischen Prüfung mehrfach
       verlängert und angeboten habe, den Gesetzentwurf zu korrigieren.
       
       Denn das im Gesetzentwurf der Initiative vorgesehene sogenannte fakultative
       Referendum, mit dem die Bürger nachträglich verhindern können, dass das
       Parlament vom Volk beschlossene Gesetze wieder ändert, verstößt laut der
       Innenverwaltung „gegen das Grundgesetz“. Die Verwaltung beruft sich dabei
       auf eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes von 2009, laut
       der das Parlament bestimmte Volksentscheide „jederzeit“ ändern oder
       aufheben können muss. Diese Position hatte die Innenverwaltung der
       Initiative nach der Abschluss der sehr langwierigen Prüfung im April 2017
       mitgeteilt.
       
       26 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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